Studiengänge und -struktur
Die Universität Paderborn bietet folgende lehramtsbezogene Studiengänge an:
Lehramt an Grundschulen (G) | Lehramt an Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen (HRSGe) | Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen (GyGe) | Lehramt an Berufskollegs (BK) | Lehramt für sonderpädagogische Förderung (SP) |
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(B.Ed.) (M.Ed.) | (B.Ed.) (M.Ed.) | (B.Ed.) (M.Ed.) | (B.Ed.) (B.Sc.) (M.Ed.) | (B.Ed.) (M.Ed.) startet erstmalig im Wintersemester 2017/18. |
Die Regelstudienzeit für alle lehramtsbezogenen Studiengänge beträgt insgesamt zehn Semester. Davon entfallen sechs Semester auf die Bachelor-Phase und vier Semester auf die Master-Phase.
In der Bachelor-Phase sind Fachwissenschaft, Fachdidaktik, Bildungswissenschaften und Deutsch für Schülerinnen und Schüler mit Zuwanderungsgeschichte (DaZ) zu studieren. Die Ausbildung in den zwei (HRSGe, GyGe, BK), drei (G) bzw. vier (SP) Fächern erfolgt jeweils mit dem Ziel der Entwicklung grundlegender fachwissenschaftlicher und fachdidaktischer Kompetenzen.
Für die Bewerbung an der Universität Paderborn müssen für die Lehrämter HRSGe und GyGe je zwei Unterrichtsfächer angegeben werden, für das Lehramt an BKs entweder zwei Unterrichtsfächer, ein Unterrichtsfach und eine berufliche Fachrichtung (Elektrotechnik, Maschinenbautechnik oder Wirtschaftswissenschaft) oder zwei berufliche Fachrichtungen.
In der Master-Phase wird die Auseinandersetzung mit den wissenschaftlichen Grundlagen für die Wahrnehmung und Ausübung von Unterrichts-, Erziehungs- und Schulentwicklungsaufgaben vertieft.
Der Lehrerausbildung an der Universität Paderborn liegen das Gesetz über die Ausbildung für Lehrämter an öffentlichen Schulen (Lehrerausbildungsgesetz - LABG) vom 12. Mai 2009, das Gesetz zur Änderung des Lehrerausbildungsgesetzes vom 26. April 2016 und die Verordnung über den Zugang zum nordrhein-westfälischen Vorbereitungsdienst für Lehrämter an Schulen und Voraussetzungen bundesweiter Mobilität (Lehramtszugangsverordnung - LZV) vom 25. April 2016 des Landes Nordrhein-Westfalen zugrunde.