Zugangs- und Studienvoraussetzungen
Für die Studiengänge mit dem Abschluss Bachelor of Education (B.Ed.) sind folgende Zugangsvoraussetzungen zu erbringen:
- Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife bzw. ein durch Rechtsvorschrift oder von der zuständigen staatlichen Stelle als gleichwertig anerkanntes Zeugnis (berufliche Qualifizierung)
- Kenntnis zweier Fremdsprachen, die in der Regel durch die Hochschulzugangsberechtigung (Abitur) nachgewiesen wird. Sollten Sie mit dem Abiturzeugnis keine zwei Fremdsprachen nachweisen können, finden Sie hier weitere Informationen.
Ausnahme: Im Lehramt an Berufskollegs reicht der Nachweis einer Fremdsprache, sofern eine berufliche Fachrichtung studiert wird.
Für das Studium mancher Unterrichtsfächer gibt es weitere besondere Zulassungs- bzw. Studienvoraussetzungen.
- Möchten Sie Kunst, Musik oder Sport studieren?
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Dann müssen Sie eine Eignungsprüfung ablegen, die Zulassungsvoraussetzung für das lehramtsbezogene Bachelorstudium ist.
Hier finden Sie weitere Informationen zu Ordnungen zur Feststellung der Eignung, Bewerbungsfristen und Prüfungsterminen.
- Möchten Sie eine Fremdsprache (Englisch, Französisch, Spanisch) als Unterrichtsfach studieren?
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Für das Studium der Unterrichtsfächer Englisch, Französisch und Spanisch sind in allen Lehrämtern Vorkenntnisse in der jeweiligen Sprache Voraussetzung für die Einschreibung. Hier finden Sie weitere Informationen zu den erforderlichen Fremdsprachenkenntnissen.
Zusätzlich zum Nachweis der Sprachkenntnisse für die Einschreibung muss für die Unterrichtsfächer Französisch und Spanisch ein Diagnostiktest zur Selbstüberprüfung zu Beginn des Studiums durchgeführt werden.
Hier finden Sie weitere Informationen zum Diagnostiktest. - Möchten Sie das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen mit den Fächern Geschichte, Philosophie/praktischer Philosophie, evangelischer oder katholischer Religionslehre studieren?
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Für diese Unterrichtsfächer im Lehramt GyGe werden fachspezifische Sprachanforderungen verlangt:
Unterrichtsfach im Lehramt GyGe Art der Fremdsprachenkenntnisse Geschichte Kenntnisse in Latein auf dem Niveau eines Kleinen Latinums1) Philosophie/
prakt. PhilosophieKenntnisse in Latein auf dem Niveau eines Kleinen Latinums oder Kenntnisse in Griechisch (Graecum)1) Evangelische Religionslehre Kenntnisse in Griechisch auf dem Niveau des Graecums und wahlweise in Hebräisch auf dem Niveau des Hebraicums oder in Latein auf dem Niveau des Kleinen Latinums2) Katholische Religionslehre Kenntnisse in Latein auf dem Niveau des Kleinen Latinums sowie Grundkenntnisse im Biblischen Griechisch und in Hebräisch3) 1) Diese Kenntnisse müssen bis zur Zulassung zur Bachelorarbeit nachgewiesen werden. Für den Master sind sie Zulassungsvoraussetzung.
2) Diese Kenntnisse müssen bis zur Zulassung zur Bachelorarbeit nachgewiesen werden. Das Graecum oder Kleine Latinum bzw. Hebraicum kann im Bachelor-Studiengang durch den Nachweis einer anderen Fremdsprache ersetzt werden. Dieser Ersatz gilt nicht für die Zulassung zum Masterstudium.
3) Die Kenntnisse in Latein auf dem Niveau eines Kleinen Latinums müssen bis zu Zulassung zur Bachelorarbeit nachgewiesen werden. Für die Zulassung zum Master of Education (M.Ed.) sind zusätzlich Grundkenntnisse im Biblischen Griechisch und in Hebräisch nachzuweisen.Die Universität bietet Kurse an, in denen fehlende Fremdsprachenkenntnisse nachträglich erworben werden können. Über das Kursangebot erkundigen Sie sich bitte auf der Homepage des Zentrums für Sprachlehre (ZfS).
Der Nachweis des Kleinen Latinums oder von Kenntnissen in Latein auf dem Niveau eines Kleinen Latinums kann nur wie folgt erbracht werden:
- Abgangs- oder Abschlusszeugnis: Das Kleine Latinum wird als schulischer Abschluss bei ausreichenden Leistungen in Latein in der Regel bereits ein Schuljahr vor der Vergabe des eigentlichen Latinums erworben.
- Absolvieren einer Prüfung Kleines Latinum bei der zuständigen Bezirksregierung gemäß der "Ordnung der Erweiterungsprüfungen zum Abiturzeugnis in Lateinisch, Griechisch, Hebräisch" (RdErl. des Kultusministeriums vom 02.04.1985 in der Fassung vom 03.05.2016). Diese Möglichkeit der Prüfung des Kleinen Latinums ist vom Ministerium für Schule und Bildung (MSB) für 2016 neu eingerichtet worden. Informationen zum Kleinen Latinum finden Sie auf den Internetseiten der Bezirksregierung Detmold. Vorbereitende Kurse können wie bisher u.a. am Zentrum für Sprachlehre der Universität Paderborn absolviert werden.
- Absolvieren einer universitätsinternen Prüfung am Zentrum für Sprachlehre der Universität Paderborn. Weitere Informationen finden Sie hier.