Anerkennung früherer Leistungen (B.Ed.)
Leistungen, die in anderen Studiengängen (sowohl im In- als auch im Ausland) erbracht worden sind, werden auf Antrag anerkannt, sofern hinsichtlich der erworbenen Kompetenzen kein wesentlicher Unterschied zu den Leistungen besteht, die ersetzt werden. Zuständig ist der Gemeinsame Prüfungsausschuss für die Lehramtsstudiengänge. Ansprechpartner*innen sind die Mitarbeiter*innen der Beratung und des Studiengangsmanagements des PLAZ.
Der Anerkennungsprozess sollte frühzeitig gestartet werden, damit Ihr Schulform-/Fachwechsel, Ihr Studienabschluss, Ihr M.Ed.-Übergang, Ihr Hochschulwechsel etc. reibungslos gelingt. Der Anerkennungsprozess ersetzt nicht den Bewerbungsprozess für Ihren Zielstudiengang/Ihr Zielstudienfach. Weitere Informationen und Fristen zum Bewerbungsverfahren finden Sie hier.
Hinweis: Das Anerkennungsverfahren verzögert sich, wenn
- ein Antrag mehrfach,
- mehrere Anträge zu mehreren Zeitpunkten eingereicht werden.
Für zulassungsbeschränkte Fächer im höheren Fachsemester gilt:
- Einreichen der vollständig ausgefüllten Anerkennungsunterlagen bis zum 29. Februar 2024 (Bearbeitung nach Antragseingang)
- Auf Basis der Anerkennungsentscheidung wird Ihnen vom Prüfungsausschuss eine Einstufungsentscheidung ausgestellt. Für die Online-Bewerbung ist das Hochladen einer aktuellen Einstufungsbescheinigung erforderlich. Diese muss bis zum 15. März 2024 (Ausschlussfrist) im Studierendensekretariat zusammen mit dem Antrag auf Zulassung für höhere Fachsemester eingereicht werden.
Für zulassungsfreie Fächer im höheren Fachsemester gilt:
- Einreichen der vollständig ausgefüllten Anerkennungsunterlagen bis zum 29. Februar 2024 (Bearbeitung nach Antragseingang)
- Auf Basis der Anerkennungsentscheidung wird Ihnen vom Prüfungsausschuss eine Einstufungsentscheidung ausgestellt.
- Einreichung der Einstufungsentscheidung im Studierendensekretariat, sofern eine Einstufung in ein höheres Fachsemester angestrebt wird (Frist wird durch das Studierendensekretariat mitgeteilt)
Sollten Sie Ihre Anerkennungsunterlagen im PLAZ nach den genannten Terminen einreichen, so kann Ihnen eine fristgerechte Ausstellung der Einstufungsentscheidung nicht zugesichert werden. In diesem Fall tragen Sie die Verantwortung, wenn die Einschreibung zum SoSe 2024 nicht wie gewünscht vorgenommen werden kann. Selbstverständlich werden aber auch alle Anerkennungsunterlagen, die nach den genannten Fristen eingereicht werden, möglichst zeitnah bearbeitet.
Ablauf der Anerkennung
1. Zunächst benötigen Sie einen offiziellen Nachweis Ihrer erbrachten Leistungen. Bereits an der Universität Paderborn eingeschriebene Studierende erhalten ihren Notenspiegel auf Anfrage beim Zentralen Prüfungssekretariat. Der Notenspiegel wird dann in PAUL unter Meine Daten > Bescheinigungen hochgeladen.
2. Kontaktaufnahme der*des Studierenden mit der zuständigen Fachvertretung. Die Formulare (siehe unten) werden nach Möglichkeit vor der Kontaktaufnahme von der*dem Studierenden vorbereitet.
3. Anschließend verläuft das Anerkennungsverfahren entweder digital oder analog:
Weiteres Verfahren
6. Anerkennungsentscheidung des Prüfungsausschusses
7. Weiterleitung der Unterlagen (Anerkennungsentscheidung sowie ggf. Einstufungsentscheidung) an die Studierenden per E-Mail durch das PLAZ
Wichtig: Für Ihre weitere Studienplanung prüfen Sie bitte, welche Anerkennungen genehmigt und welche abgelehnt wurden!
8. Bei Bedarf Einreichung der Einstufungsentscheidung im Studierendensekretariat durch die Studierenden
9. Weiterleitung der Original-Unterlagen an das Zentrale Prüfungssekretariat durch den Prüfungsausschuss. Das Prüfungssekretariat nimmt anschließend die Eintragungen der anerkannten Leistungen in PAUL vor.
- Bevor Sie sich mit der zuständigen Fachvertretung in Verbindung setzen, markieren Sie in der Anlage zu Formular 1 deutlich, für welche Leistungen noch kein offizieller Nachweis vorliegt.
- Für diese Leistungen kann die Fachvertretung die Anerkennung unter dem Vorbehalt des Bestehens der jeweiligen Leistung empfehlen.
- Auf Grundlage der bereits erbrachten Leistungen, für die ein offizieller Nachweis vorliegt, trifft der Gemeinsame Prüfungsausschuss für Lehramtsstudiengänge eine Einstufungsentscheidung in ein Fachsemester vorab, die beim Studierendensekretariat eingereicht werden kann. Dies wird Ihnen nach der Ausstellung als Scan per E-Mail zugesendet.
- Sobald Sie für alle noch nicht nachgewiesenen (von der Fachvertretung unter Vorbehalt zur Anerkennung vorgeschlagenen) Leistungen einen offiziellen Nachweis haben, reichen Sie diesen per E-Mail an pa-lehramt@upb.de ein. Das PLAZ reicht dann den kompletten Antrag zur Anerkennung früherer Leistungen an den Gemeinsamen Prüfungsausschuss für die Lehramtsstudiengänge weiter.
Notwendige Dokumente

Anerkennungsformulare: Einschreibung ab WiSe 22/23
Wenn Sie sich in den Bestandteil Ihres Lehramtsstudiums, für den Sie sich Leistungen anerkennen lassen möchten, ab dem WiSe 22/23 eingeschrieben haben, wählen Sie bitte diese Formulare.

Anerkennungsformulare: Einschreibung vor WiSe 22/23
Wenn Sie sich in den Bestandteil Ihres Lehramtsstudiums, für den Sie sich Leistungen anerkennen lassen möchten, vor dem WiSe 22/23 eingeschrieben haben, wählen Sie bitte diese Formulare.
Der Nachweis erbrachter Leistungen kann durch eine offizielle Bescheinigung des Prüfungssekretariats (Notenspiegel) erbracht werden, wenn Leistungen aus einem der Studiengänge der Universität Paderborn anerkannt werden sollen, oder ein vergleichbares Dokument, wenn Leistungen anderer Hochschulen anerkannt werden sollen.