Prüfungsordnungen: Einschreibung vor Wintersemester 2022/23 (B.Ed.)
Die Prüfungsordnungen stellen die rechtliche Grundlage für Ihr gesamtes Studium dar und dienen zur Studienplanung. Sie geben Aufschluss über die zu erbringenden Leistungen. Die Prüfungsordnungen gliedern sich in die Allgemeinen und Besonderen Bestimmungen auf.
Achten Sie darauf, dass Sie folgende Dokumente im Blick haben:
- Allgemeine Bestimmungen inkl. DSSZ:
- Informationen über Rahmenbedingungen des Studiums (für alle Lehrämter gültig)
- ggfls. Änderungssatzungen
- Besondere Bestimmungen:
- Modulbeschreibungen, Studienverlaufspläne usw. (für jedes Lehramt seperat)
- für das bildungswissenschaftliche Studium
- für die von Ihnen gewählten Unterrichtsfächer, berufliche Fachrichtungen, Lernbereiche oder sonderpädagogische Fachrichtungen
- ggfls. Änderungssatzungen
- Modulbeschreibungen, Studienverlaufspläne usw. (für jedes Lehramt seperat)
Änderungen durch die neue Gesetzes- und Ordnungslage (ab WiSe 22/23)
Allgemeine Bestimmungen
Ab dem 01.10.2022 gelten für alle Lehramtsstudierende die Allgemeinen Bestimmungen der Prüfungsordnungen, die am 31.05.2022 veröffentlicht worden sind.
Besondere Bestimmungen
Wenn Sie ab WiSe 22/23 eines Ihrer Fächer* wechseln, gilt für Sie in dem neu gewählten Fach die Prüfungsordnung ab WiSe 22/23. Diese Prüfungsordnungen finden Sie unter "PO 2022" auf dieser Seite. Für das nicht gewechselte Fach* gelten die hier aufgeführten Regelungen.
*Unterrichtsfach, sonderpädagogische Fachrichtung, berufliche Fachrichtung, Lernbereich
Für Studierende, die sich vor dem WiSe 22/23 in das bildungswissenschaftliche Studium/ihr Unterrichtsfach/ihre berufliche Fachrichtung/ihre sonderpädagogische Fachrichtung/ihren Lernbereich eingeschrieben haben, gelten weiterhin bis einschließlich zum WiSe 26/27 die Prüfungsordnungen (PO 2016/17) mit den Modulbeschreibungen im Anhang sowie – falls vorhanden – die vor dem WiSe 22/23 veröffentlichten Änderungssatzungen.
Ausnahmen bilden die folgenden Sonderregelungen:
Für Studierende, die bereits vor dem WiSe 16/17 eingeschrieben worden sind, geht die Note des Moduls wie bisher nicht in die Gesamtnote des Bachelors ein.
Studierende können in die Prüfungsordnung ab WiSe 2022/23 wechseln. Für einen Wechsel müssen die Studierenden eine formlose Mail an pa-lehramt(at)upb(dot)de schreiben und darin ihr Interesse bekunden, die Prüfungsordnung für das jeweilige Fach zu wechseln. Sie erhalten dann weitere Informationen zum Verfahren. Studierende können nicht zurückwechseln.
Studierende können in die Prüfungsordnung ab WiSe 2022/23 wechseln. Für einen Wechsel müssen die Studierenden eine formlose Mail an pa-lehramt(at)upb(dot)de schreiben und darin ihr Interesse bekunden, die Prüfungsordnung für das jeweilige Fach zu wechseln. Sie erhalten dann weitere Informationen zum Verfahren. Studierende können nicht zurückwechseln.
Studierende können in die Prüfungsordnung ab WiSe 2022/23 wechseln. Für einen Wechsel müssen die Studierenden eine formlose Mail an pa-lehramt(at)upb(dot)de schreiben und darin ihr Interesse bekunden, die Prüfungsordnung für das jeweilige Fach zu wechseln. Sie erhalten dann weitere Informationen zum Verfahren. Studierende können nicht zurückwechseln.
Die Prüfungsordnung ab WiSe 16/17 gilt für Sie bis einschließlich SoSe 27.
Für das Modul Unterrichtsmethoden des Physikunterrichts gelten, wenn es bis zum SoSe 2022 angemeldet wurde, bis einschließlich WiSe 2024/2025 die Vorgaben der Prüfungsordnung Semesterangabe 2017. Abgesehen von diesem Modul gilt für Sie die Prüfungsordnung vom WiSe 2022/23.
Studierende können in die Prüfungsordnung ab WiSe 2022/23 wechseln. Für einen Wechsel müssen die Studierenden eine formlose Mail an pa-lehramt(at)upb(dot)de schreiben und darin ihr Interesse bekunden, die Prüfungsordnung für das jeweilige Fach zu wechseln. Sie erhalten dann weitere Informationen zum Verfahren. Studierende können nicht zurückwechseln.
Wenn Sie Ihr Studium vor dem WiSe 16/17 begonnen haben, wenden Sie sich bitte an die Studien- und Prüfungsplanung.
Prüfungsordnungen (vor WiSe 2022/23)
G | HRSGe | GyGe | BK | SP | |
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Allgemeine Bestimmungeninkl. Deutsch für Schüler*innen mit Zuwanderungsgeschichte (DSSZ) | |||||
Erweiterungsstudium | Informationen hierzu finden Sie auf unserer Homepage | ||||
Schwerpunktbereich SI (nur HRSGe) | Studien-information | ||||
Besondere Bestimmungenfür das bildungswissenschaftliche Studium, jedes Unterrichtsfach, jeden Lernbereich, jede berufliche Fachrichtung und jede sonderpädagogische Fachrichtung separat | |||||
Bildungswissenschaftliches Studium | |||||
Chemie | |||||
Deutsch/ Sprachliche Grundbildung | |||||
Elektrotechnik (Modulhandbuch) |
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Englisch | |||||
Ernährungslehre |
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Ernährungs- und Hauswirtschaftswissenschaft |
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Ernährungs- und Hauswirtschaftswissenschaft sowie Lebensmitteltechnik Kooperationsstudiengang mit der Technischen Hochschule Ostwestfalen-Lippe |
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Förderschwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung |
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Förderschwerpunkt Lernen (1. SPF)1 |
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Förderschwerpunkt Lernen (2. SPF)1 |
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Förderschwerpunkt Sprache |
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Französisch |
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Geschichte |
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Hauswirtschaft |
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Informatik2 |
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Kunst3 | |||||
Maschinenbautechnik |
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Mathematik/ Mathematische Grundbildung | |||||
Musik |
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Natur- und Gesellschaftswissenschaften |
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Pädagogik |
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Philosophie/Praktische Philosophie |
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Physik4 |
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Religionslehre, evangelisch | |||||
Religionslehre, katholisch | |||||
Sozialpädagogik |
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Spanisch |
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Sport5 | |||||
Textilgestaltung |
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Wirtschaft6 (Modulkatalog) |
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Wirtschaftswissenschaft (Modulkatalog) |
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1 Wenn Sie den Förderschwerpunkt Sprache studieren, studieren Sie Lernen als ersten Förderschwerpunkt. Wenn Sie den Förderschwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung studieren, studieren Sie Lernen als zweiten Förderschwerpunkt.
2 Die PO 2017 gilt für alle Studierende, die sich ab dem WiSe 17/18 in das Fach Informatik einschreiben. Studierende, die vor WiSe 17/18 in das Fach Informatik eingeschrieben worden sind, können insgesamt in die PO 2017 wechseln. Für einen Wechsel müssen die Studierenden eine formlose Mail an pa-lehramt@upb.de schreiben und darin ihr Interesse bekunden, die Prüfungsordnung für das Fach Informatik zu wechseln. Sie erhalten dann weitere Informationen zum Verfahren. Studierende können nicht zurückwechseln.
3 Sonderregelung in Kunst (G): Die PO 2017 gilt für alle Studierende, die sich ab dem WiSe 17/18 in das Fach Kunst (G) einschreiben. Für Studierende, die vor WiSe 2017/18 in das Fach Kunst (G) eingeschrieben worden sind, gelten folgende Hinweise: Für Module, die im Sommersemester 2017 angemeldet sind und nicht im Sommersemester 2017 oder später wieder abgemeldet werden, gelten bis einschließlich Sommersemester 2019 die im Sommersemester 2017 für sie geltenden Besonderen Bestimmungen (PO 2016). Für Module, die ab WiSe 2017/18 angemeldet werden, gilt die PO 2017.
4 Die PO 2017 gilt für alle Studierende, die sich ab dem WiSe 17/18 in das Fach Physik einschreiben.
5 Ab dem 01. April 2017 gilt für Studierende des Unterrichtsfaches Sport die PO 2017. Nähere Regelungen zur Überführung von Leistungen finden Sie hier.
6 Das Fach Wirtschaft für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen kann nur im Rahmen eines Erweiterungsstudiums studiert werden.