Informationen zum Übergang in den Master of Education für die Lehrämter G, HRSGe, GyGe, BK mit gleichwertigen Fächern und SP
Beim Übergang von einem Bachelor- in einen Masterstudiengang handelt es sich um einen Studiengangwechsel, der entsprechend zu beantragen ist.
Bitte beachten Sie:
Schreiben Sie sich so früh wie möglich in den Masterstudiengang ein. Eine sehr späte Einschreibung (z.B. wg. Nachreichung von Unterlagen) kann zu studienorganisatorischen Problemen im Masterstudiengang führen. Sie sollten sich frühzeitig mit den relevanten Fristen (Fristen für Anmeldungen zu Lehrveranstaltungen, Anmeldung zu Prüfungen, Praxissemesterbewerbung etc.) auseinandersetzen, da es auch hier Ausschlussfristen gibt.