Prüfungsordnungen (M.Ed.): Einschreibung vor Wintersemester 2022/23
Die Prüfungsordnungen stellen die rechtliche Grundlage für Ihr gesamtes Studium dar und dienen zur Studienplanung. Sie geben Aufschluss über die zu erbringenden Leistungen. Die Prüfungsordnungen gliedern sich in die Allgemeinen und Besonderen Bestimmungen auf.
Achten Sie darauf, dass Sie folgende Dokumente im Blick haben:
- Allgemeine Bestimmungen:
- Informationen über Rahmenbedingungen des Studiums (für alle Lehrämter gültig)
- ggfls. Änderungssatzungen
- Besondere Bestimmungen:
- Modulbeschreibungen, Studienverlaufspläne usw. (für jedes Lehramt seperat)
- für das bildungswissenschaftliche Studium
- für die von Ihnen gewählten Unterrichtsfächer, berufliche Fachrichtungen, Lernbereiche oder sonderpädagogische Fachrichtungen
- ggfls. Änderungssatzungen
- Modulbeschreibungen, Studienverlaufspläne usw. (für jedes Lehramt seperat)
Änderungen durch die neue Gesetzes- und Ordnungslage (ab WiSe 22/23)
Allgemeine Bestimmungen
Ab dem 01.10.2022 gelten für alle Lehramtsstudierende die Allgemeinen Bestimmungen der Prüfungsordnungen, die am 31.05.2022 veröffentlicht worden sind.
Besondere Bestimmungen
Wenn Sie ab WiSe 22/23 eines Ihrer Fächer* wechseln, gilt für Sie in dem neu gewählten Fach die Prüfungsordnung ab WiSe 22/23. Diese Prüfungsordnungen finden Sie unter "PO 2022" auf dieser Seite. Für das nicht gewechselte Fach* gelten die hier aufgeführten Regelungen.
*Unterrichtsfach, sonderpädagogische Fachrichtung, berufliche Fachrichtung, Lernbereich
Für Studierende, die sich vor dem WiSe 22/23 in das bildungswissenschaftliche Studium/ihr Unterrichtsfach/ihre berufliche Fachrichtung/ihre sonderpädagogische Fachrichtung/ihren Lernbereich eingeschrieben haben, gelten weiterhin bis einschließlich zum SoSe 25 die Prüfungsordnungen (PO 2016/17) mit den Modulbeschreibungen im Anhang sowie – falls vorhanden – die vor WiSe 22/23 veröffentlichten Änderungssatzungen.
Ausnahmen bilden die folgenden Sonderregelungen:
Es gibt Änderungen an einigen Modulen. Für Module, die im SoSe 2022 bereits angemeldet sind, gelten bis einschließlich SoSe 2025 die Modulbeschreibungen im Anhang der alten Prüfungsordnungen. Diese Module sind in PAUL durch ein „A“ als letztes Zeichen der Modulnummer gekennzeichnet.
Studierende können in die Prüfungsordnung ab WiSe 2022/23 wechseln. Für einen Wechsel müssen die Studierenden eine formlose Mail an pa-lehramt(at)upb(dot)de schreiben und darin ihr Interesse bekunden, die Prüfungsordnung für das jeweilige Fach zu wechseln. Sie erhalten dann weitere Informationen zum Verfahren. Studierende können nicht zurückwechseln.
Es gibt Änderungen an einigen Modulen. Für Module, die im SoSe 2022 bereits angemeldet sind, gelten bis einschließlich SoSe 2025 die Modulbeschreibungen im Anhang der alten Prüfungsordnungen. Diese Module sind in PAUL durch ein „A“ als letztes Zeichen der Modulnummer gekennzeichnet.
Studierende können in die Prüfungsordnung ab WiSe 2022/23 wechseln. Für einen Wechsel müssen die Studierenden eine formlose Mail an pa-lehramt(at)upb(dot)de schreiben und darin ihr Interesse bekunden, die Prüfungsordnung für das jeweilige Fach zu wechseln. Sie erhalten dann weitere Informationen zum Verfahren. Studierende können nicht zurückwechseln.
Die Prüfungsordnung ab WiSe 16/17 gilt für Sie bis einschließlich SoSe 26.
Für Sie gilt die Prüfungsordnung ab WiSe 2022/23. Hier sind die geltenden Regelungen der alten Ordnungen und Änderungssatzungen in einer Ordnung zusammengefasst.
Studierende können in die Prüfungsordnung ab WiSe 2022/23 wechseln. Für einen Wechsel müssen die Studierenden eine formlose Mail an pa-lehramt(at)upb(dot)de schreiben und darin ihr Interesse bekunden, die Prüfungsordnung für das jeweilige Fach zu wechseln. Sie erhalten dann weitere Informationen zum Verfahren. Studierende können nicht zurückwechseln.
Wenn Sie Ihr Studium vor dem WiSe 16/17 begonnen haben, wenden Sie sich bitte an die Studien- und Prüfungsplanung.
Prüfungsordnungen (vor WiSe 22/23)
| G | HRSGe | GyGe | BK | SP |
Allgemeine Bestimmungen | |||||
Praxissemester | Ordnung für das Praxissemester im Rahmen der Lehramtsstudiengänge mit dem Abschluss Master of Education an der Universität Paderborn | ||||
Erweiterungsstudium | Informationen hierzu finden Sie auf unserer Homepage | ||||
Schwerpunktbereich SI (nur HRSGe) | Studien-informationen | ||||
Besondere Bestimmungenfür das bildungswissenschaftliche Studium, jedes Unterrichtsfach, jeden Lernbereich, jede berufliche Fachrichtung und jede sonderpädagogische Fachrichtung separat | |||||
Bildungswissenschaftliches Studium | |||||
Chemie |
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Deutsch/Sprachliche Grundbildung | |||||
Elektrotechnik |
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Elektrotechnik |
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Englisch | |||||
Ernährungslehre |
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Ernährungs- und Hauswirtschaftswissenschaft sowie Lebensmitteltechnik Kooperationsstudiengang mit der Technischen Hochschule Ostwestfalen-Lippe |
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Förderschwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung |
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Förderschwerpunkt Lernen |
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Französisch |
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Geschichte |
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Hauswirtschaft |
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Informatik1 |
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Kunst | |||||
Maschinenbautechnik |
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Maschinenbautechnik große berufliche Fachrichtung mit der kleinen beruflichen Fachrichtung Fertigungstechnik |
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Mathematik/Mathematische Grundbildung | |||||
Musik |
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Natur- und Gesellschaftswissenschaften |
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Pädagogik |
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Philosophie/Praktische Philosophie |
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Physik2 |
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Religionslehre, evangelisch | |||||
Religionslehre, katholisch | |||||
Spanisch |
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Sport | |||||
Textilgestaltung |
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Wirtschaftspädagogik (Modulkatalog) Studiengang mit großer beruflicher Fachrichtung Wirtschaftswissenschaften und kleiner beruflicher Fachrichtung |
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Wirtschaftswissenschaft |
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1 Die PO 2017 gilt für alle Studierende, die sich ab dem WiSe 17/18 in das Fach Informatik einschreiben. Studierende, die vor WiSe 17/18 in das Fach Informatik eingeschrieben worden sind, können insgesamt in die PO 2017 wechseln. Für einen Wechsel müssen die Studierenden eine formlose Mail an pa-lehramt@upb.de schreiben und darin ihr Interesse bekunden, die Prüfungsordnung für das Fach Informatik zu wechseln. Sie erhalten dann weitere Informationen zum Verfahren. Studierende können nicht zurückwechseln.
2 Die PO 2017 gilt für alle Studierende, die sich ab dem WiSe 17/18 in das Fach Physik (GyGe,BK) einschreiben. Für Studierende, die bereits vor dem Wintersemester 2017/2018 an der Universität Paderborn mit dem Unterrichtsfach Physik (GyGe,BK) eingeschrieben worden sind, gelten nachfolgende Sätze: Für Module, die im Sommersemester 2017 angemeldet sind und nicht im Sommersemester 2017 oder später wieder abgemeldet werden, gelten bis einschließlich Sommersemester 2019 die PO 2016. Im Übrigen gelten mit Wirkung für die Zukunft diese Besonderen Bestimmungen.