Wirtschaftspädagogik - Lehramt an Berufskollegs

Dieser Studiengang, der in den meisten Fällen an ein Studium der Wirtschaftswissenschaften mit dem Abschluss Bachelor of Science anschliesst, gliedert sich auf in das Studium der Großen beruflichen Fachrichtung Wirtschaftswissenschaften und das Studium einer Kleinen beruflichen Fachrichtung. Als kleine berufliche Fachrichtungen stehen an der Universität Paderborn zur Wahl:

  • Wirtschaftsinformatik oder
  • Sektorales Management oder
  • Produktion, Logistik, Absatz oder
  • Finanz- und Rechnungswesen

In den Masterstudiengang Wirtschaftspädagogik - Lehramt an Berufskollegs kann nur eingeschrieben werden,

  • wer das Zeugnis der Hochschulreife (allgemeine oder einschlägig fachgebundene) oder nach Maßgabe einer Rechtsverordnung das Zeugnis der Fachhochschulreife oder einer durch Rechtsvorschrift oder von der zuständigen staatlichen Stelle als gleichwertig anerkannten Vorbildungsnachweis oder die Voraussetzungen der Bildungsausländerhochschulzugangsverordnung erfüllt.
  • wer einen Studienabschluss besitzt, der folgende Voraussetzungen erfüllt:
  1. den Abschluss in einem Bachelorstudiengang der Wirtschaftswissenschaften an der Universität Paderborn, oder in einem gleichwertigen oder vergleichbaren forschungsorientierten Studiengang der Wirtschaftswissenschaften oder in einem einschlägigen Studiengang,
  2. die Kenntnis einer Fremdsprache gemäß § 11 LZV Absatz 1 (der Nachweis der fremdsprachlichen Kenntnisse kann bis zur Zulassung der Masterarbeit nachgeholt werden).
  3. Der Studienabschluss muss folgende Studieninhalte beinhalten:
  • Fachwissenschaft und Fachdidaktik in der großen beruflichen Fachrichtung Wirtschaftswissenschaften im Umfang von mindestens 113 LP inklusive fachdidaktischer Anteile im Umfang von mindestens 8 LP
  • Fachwissenschaft und Fachdidaktik in der kleinen beruflichen Fachrichtung im Umfang von mindestens 33 LP inklusive fachdidaktischer Anteile im Umfang von bis zu 8 LP
  • Bildungswissenschaften/Berufspädagogik im Umfang von mindestens 18 LP inklusive eines Berufsfeldpraktikums und eines Eignungs- und Orientierungspraktikums. Beachten Sie hier § 12 Lehrerausbildungsgesetz (LABG) und § 7 Lehramtszugangsverordnung (LZV).
  • Deutsch für Schülerinnen und Schüler mit Zuwanderungsgeschichte (DaZ) im Umfang von 6 LP
  • Bachelorarbeit im Umfang von mindestens 10 LP (Die LP der Bachelorarbeit werden nicht bei den anderen Studienanteilen berücksichtigt.)

Fehlen Leistungspunkte in den beruflichen Fachrichtungen oder in den Bildungswissenschaften im Umfang von bis zu 3 LP, so können diese durch LP aus den beruflichen Fachrichtungen, den Bildungswissenschaften oder der Bachelorarbeit ersetzt werden. Die Vorgaben für die fachdidaktischen Anteile und etwaige vom Prüfungsausschuss erteilte Auflagen bleiben hiervon unberührt. Die Feststellung über das Vorliegen der Studienanteile trifft der Prüfungsausschuss.

Fehlen Studienanteile im Umfang von bis zu 30 Leistungspunkten, wird die Einschreibung mit der Auflage verbunden, diese Studienanteile bis zur Anmeldung zur Masterarbeit nachzuholen und nachzuweisen (vorläufiger Zugang). Die Leistungen sind zusätzlich zum Studienvolumen zu erbringen. Fehlen Studienanteile im Umfang von mehr als 30 Leistungspunkten, kann keine Einschreibung erfolgen.

Der Studienabschluss muss mit einer Gesamtnote von mindestens 2,7 bzw. der äquivalenten ausländischen Abschlussnote erfolgt sein, oder die Bewerberin oder der Bewerber muss zu den ersten 35 vom Hundert aller Prüfungsabsolventen, die die Prüfung abgeschlossen haben, gehören. Dabei sind entweder alle entsprechenden Prüfungen des Abschlusssemesters sowie des vorhergehenden Semesters oder alle entsprechenden Prüfungen der beiden vorhergehenden Semester zugrunde zu legen. (Vgl. § 4 (7) 2. c) Besondere Bestimmungen)

Hinweis: Bis zur Zulassung zur Masterarbeit muss die Kenntnis einer Fremdsprache nachgewiesen werden. Dies geschieht i.d.R. durch die Hochschulzugangsberechtigung.

Studienaufbau M.Ed. (Wirtschaftspädagogik) LP
Große berufliche Fachrichtung WiWi (davon FD) 27 (7)
Kleine berufliche Fachrichtung (davon FD) 27 (7)
Bildungswissenschaften/ Berufspädagogik 23
Praxissemester 25
Masterarbeit 18
Summe 120

Legende:

WiWi = Wirtschaftswissenschaft
FD = Fachdidaktik

In der Prüfungsordnung und ihren entsprechenden Änderungssatzungen finden Sie alle Informationen zu Ihrem Studium in Wirtschaftspädagogik.
Das Modulhandbuch finden Sie hier.

Prüfungsordnung vom 27.09.2012

Erste Satzung zur Änderung vom 13.08.2013

Zweite Satzung zur Änderung vom 28.10.2013

Dritte Satzung zur Änderung vom 29.05.2015

Vierte Satzung zur Änderung vom 22.12.2016

Fünfte Satzung zur Änderung vom 10.07.2018

Prüfungsordnung vom 11.07.2018

Die Beantragung und Begutachtung der Anerkennung Ihrer bisher erbrachten Leistungen erfolgt mit Hilfe von diesem Formular. Für die Anerkennung der Masterarbeit verwenden Sie bitte dieses Formular. Das Anerkennungsverfahren ist in vier aufeinander folgenden Schritten aufgeteilt:

Schritt 1: Bereiten Sie Ihre Unterlagen vor:

  • Füllen Sie das Formular 1 aus.
  • Tragen Sie in die Anlage zu Formular 1 jene früheren Leistungen ein, die Sie anerkennen lassen wollen.
  • Legen Sie offizielle Nachweise (Notenspiegel, Transcript of Record o. ä.) für die erbrachten Leistungen bei. Bereits an der Universität Paderborn eingeschriebene Studierende erhalten ihren Notenspiegel auf Anfrage beim Zentralen Prüfungssekretariat. Der Notenspiegel wird dann in PAUL unter Meine Daten > Bescheinigungen hochgeladen. Sortieren Sie die Nachweise entsprechend Ihrer Reihenfolge der Auflistung in der Anlage zum Formular 1.

Schritt 2: Wenden Sie sich an die zuständige Fachvertretung.

  • Bringen Sie zum Termin alle im ersten Schritt zusammengestellten Unterlagen inkl. der Formulare 1 bis 3 und der Anlage zum Formular 1 mit.
  • Zusammen füllen Sie das Formular 2 aus.

Schritt 3: Anschließend verläuft das Anerkennungsverfahren entweder digital oder analog:

Digitales Anerkennungsverfahren (Alternative 1)

Analoges Anerkennungsverfahren (Alternative 2)
Erstellung einer digitalen Anerkennungsempfehlung durch die zuständige Fachvertretung Erstellung einer Anerkennungsempfehlung in Papierform durch die zuständige Fachvertretung
Einreichung aller Formulare im PLAZ durch E-Mail der zuständigen Fachvertretung an pa-lehramt(at)upb(dot)de (mit cc: an die*den Studierende*n)

Einreichung aller Formulare im Original innerhalb der Öffnungszeiten im PLAZ-Servicebüro (W3.206) oder per Post an die Universität Paderborn (PLAZ, Kennwort "Anerkennung", Warburger Straße 100, 33098 Paderborn) durch die*den Studierende*n

Schritt 4: Anerkennungsentscheidung

  • Die Bearbeitung des Antrags nimmt in der Regel vier Wochen in Anspruch.
  • Nachdem der Gemeinsame Prüfungsausschuss für Lehramtsstudiengänge über die Anerkennung entschieden hat, erhalten Sie eine Anerkennungsentscheidung. Die Anerkennungsunterlagen sowie die Anerkennungsentscheidung erhalten Sie per E-Mail durch das PLAZ.
  • Parallel werden die Original-Unterlagen an das Zentrale Prüfungssekretariat durch den Prüfungsausschuss weitergeleitet. Das Prüfungssekretariat nimmt anschließend die Eintragungen der anerkannten Leistungen in PAUL vor.

Wichtig: Für Ihre weitere Studienplanung prüfen Sie bitte nach Erhalt der Anerkennungsunterlagen, welche Anerkennungen genehmigt und welche abgelehnt wurden!

Das Bild zeigt einen Ausschnitt einer Tastatur, bei dem eine Taste durch eine rote Taste mit der Aufschrift contact us ersetzt ist.
Das Bild zeigt des Stecker eines Netzwerkkabels.

Weitere Informationen zu diesem Studiengang finden Sie auch auf der Homepage der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften und im Studienangebot A-Z.

Der Beginn des Masterstudiums ist zum Sommer- und Wintersemester möglich.

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