Praxissemester
Alle Studierenden absolvieren im Rahmen des Masterstudiums ein Praxissemester. Das Praxissemester ist auf ein Schulhalbjahr bezogen. Es beginnt spätestens am 15.2. bzw. 15.9. eines jeden Jahres. Das Praxissemester international bietet die Möglichkeit, einen sechswöchigen Anteil des Praxissemesters an einer Kooperationsschule im Ausland zu absolvieren.
Eine Praxisphase – Drei Lernorte
Kooperation in der Ausbildungsregion der Universität Paderborn
Um die Ziele des Praxissemesters zu erreichen, kooperieren die Universität Paderborn, die ZfsL Detmold, Paderborn und für die Lehrämter BK und SP auch das ZfsL Bielefeld, die Schulen der Ausbildungsregion und die Bezirksregierung Detmold und arbeiten intensiv an dessen gemeinsamen Ausgestaltung und an der Begleitung der Studierenden. Diese Zusammenarbeit wurde von allen Beteilgten in einer Kooperationsvereinbarung besiegelt.
Infobroschüren und rechtliche Grundlagen
Wie viele Stunden Hospitation? Wie viele eigene Unterrichtsstunden? Was kommt darüber hinaus auf mich zu?
Wenn Ihnen das Praxissemester bevorsteht, gehen Ihnen sicherlich diese oder ähnliche Fragen durch den Kopf. Die konkrete inhaltliche Ausgestaltung des Praxissemesters wurde auf Grundlage von landesweiten gesetzlichen Regelungen in Infobroschüren zusammengestellt. Nachfolgend finden Sie den allgemeinen Teil der Infobroschüre, der für alle Studiengänge und Fächer gilt, die fachspezifischen Teile und rechtliche Grundlagen.
Allgemeiner Teil der Infobroschüre (gilt für alle Studiengänge und Fächer)
Lehrerausbildungsgesetz (LABG)
Lehramtszugangsverordnung (LZV)
Rahmenkonzeption zur strukturellen und inhaltlichen Ausgestaltung des Praxissemesters im lehramtsbezogenen Masterstudiengang des Landes Nordrhein-Westfalen
Zusatzvereinbarung zur Rahmenkonzeption
Runderlass "Praxiselemente in den lehramtsbezogenen Studiengängen" des Ministeriums für Schule und Weiterbildung NRW