Berücksichtigung sozialer Kriterien bei der Platzzuweisung im Praxissemester
Eine Berücksichtigung von sozialen Kriterien ist auf Antrag möglich. Eine Bearbeitung Ihres Antrags setzt voraus, dass dieser fristgerecht (Ausschlussfrist rechts) und vollständig, d.h. inlusive aller erforderlichen Nachweise, bei den entsprechenden Ansprechpartnerinnen (siehe Box zur Abgabefrist) eingereicht wird. Darüber hinaus ist es notwendig, dass Sie sich, wie alle anderen Studierenden, über das Online-Portal bewerben (jedoch vor Antragsstellung Ihre Schulauswahl noch nicht finalisieren!), da bei bewilligtem Antrag die Regionalklassenbindung deaktiviert wird, so dass Sie Ihre Wunsch-Schulen ohne Einschränkungen wählen können. Bei Fragen wenden Sie sich gerne an praxisphasen@plaz.upb.de.
Soziale Kriterien, die auf Antrag der Studierenden berücksichtigt werden können, sind insbesondere:
Nachweise, die dem Antrag beizufügen sind:
- ärztliche Bescheinigung über die Pflegebedürftigkeit im Sinne §§ 14 ff. Sozialgesetzbuch (SGB) XI
- rechtsverbindlich unterschriebene Erklärung zur alleinigen Verantwortung für den Pflegefall (aus dieser Erklärung muss hervorgehen, dass der/die Bewerber/in mit dem Pflegefall in häuslicher Gemeinschaft lebt und warum keine andere Person die Pflege übernehmen kann)
Nachweise, die dem Antrag beizufügen sind:
- ärztliche Bescheinigung über die Pflegebedürftigkeit im Sinne §§ 14 ff. Sozialgesetzbuch (SGB) XI
- Nachweis der Mitbetreuung durch Anerkennungsbescheid der Krankenkasse
Nachweise, die dem Antrag beizufügen sind:
- Geburtsurkunde(n)
- Meldebescheinigung(en)
Nachweise, die dem Antrag beizufügen sind:
- Geburtsurkunde(n)
- nur im Falle der Schwangerschaft: Schwangerschaftsbescheinigung mit Datum der erwarteten Niederkunft
Nachweise, die dem Antrag beizufügen sind:
- ärztliche Bescheinigung
- wenn das Kind eine Förderschule nur am angestrebten Ausbildungsort besuchen kann: Bescheinigung der Schule
Nachweis, der dem Antrag beizufügen ist:
- beglaubigte Kopie des Schwerbehindertenausweises
Nachweis, der dem Antrag beizufügen ist:
- beglaubigte Kopie des Gleichstellungsbescheids