Weiterführende Informationen für Studierende
Auf dieser Seite haben wir über die allgemeinen Informationen zum Praxissemester hinaus die wichtigsten Informationen für Studierende zusammengestellt. Falls Sie Fragen oder Probleme haben sollten, finden Sie im unteren Bereich verschiedene Möglichkeiten, Kontakt zu uns aufzunehmen.
Die Vergabe der Praktikumsplätze erfolgt landesweit durch ein onlinegestütztes Verfahren (PVP, Link zum Portal auch rechts unter "Bewerbungsphase"). Die Zuweisung erfolgt an Schulen, die in der Ausbildungsregion der Universität Paderborn Praktikumsplätze anbieten. Die Beantragung eines Praktikumsplatzes erfolgt über das Onlineportal.
Achtung! Die Bewerbung läuft zu Beginn des Masters of Education. Zu Beginn eines jeden Semesters erhalten Sie Informationen zum Studienstart des Masters of Education. Nähere Infos und Dokumente dazu finden Sie auf der Seite Start ins Studium Master.
Hier geht's zum Online-Portal PVP!
Der Abstimmungsprozess aller beteiligten Institutionen zwischen dem Bewerbungsschluss und der endgültigen Zuweisung nimmt etwa sechs Wochen in Anspruch. Bei einem Antritt des Praxissemesters im September werden Sie ungefähr Mitte Juni, bei einem Antritt im Febraur ungefähr Mitte Dezember darüber informiert, welcher Schule Sie zugewiesen wurden.
Mit diesem Zuweisungsbescheid erhalten Sie via PVP die schriftliche Aufforderung ein erweitertes Führungszeugnis zu beantragen. Dieses muss spätestens zu Beginn des Praxissemesters vorliegen, andernfalls ist der Einsatz an der Schule nicht möglich. Bedenken Sie, dass die Bearbeitungsdauer etwa 4-6 Wochen betragen kann und kümmern Sie sich nach Erhalt der Aufforderung umgehend um die Beantragung.
Unter bestimmten Bedingungen ist eine Berücksichtigung sozialer Kriterien bei der Platzzuweisung im Praxissemester möglich. Eine Berücksichtigung sozialer Kriterien bei der Platzzuweisung für das Praxissemester ist nur möglich, wenn der entsprechende Antrag mit allen erforderlichen Nachweisen bis zur jeweils bekannt gegebenen Ausschlussfrist gestellt wurde. Weitere Informationen
Welche Elemente konkret im Begleitprogramm der ZfsL und der Universität enthalten sind, finden Sie unter den allgemeinen Informationen zum Praxissemester (Punkt "Eine Praxisphase – drei Lernorte")
Die Anmeldung zu den Einführungsveranstaltungen der ZfsL (in der vorlesungsfreien Zeit) und zu den Begleitseminaren der Universität (ab Beginn der Vorlesungszeit) erfolgt zentral durch das PLAZ.
Dies setzt allerdings voraus, dass Ihre Rückmeldung zum jeweiligen Sommer- bzw. Wintersemester bereits erfolgt ist. In PAUL finden Sie nach erfolgter Anmeldung durch das PLAZ unter der Rubrik "Status meiner Veranstaltungen" Ihre Einführungs- und Begleitveranstaltungen. Die Anmeldung zu den universitären Begleitveranstaltungen erfolgt aufgrund des späteren Beginns dieser Veranstaltungen i.d.R. erst etwas später.
Bitte beachten Sie: In den Begleit- und Begleitforschungsseminaren der ZfsL und der Universität besteht Anwesenheitspflicht!
Das Begleitprogramm der ZfsL enthält neben den Einführungsveranstaltungen zu Beginn des Praxissemesters und den Unterrichtsberatungen drei weitere Elemente: Erziehungsfragen, Kollegiale Fallberatung und Unterrichtsanalyse. Für die Unterrichtsanalyse bietet jede/r Ihrer Fachleiter/innen (Bildungswissenschaften, Fach 1 und Fach 2) im Laufe des Praxissemesters jeweils einen Termin an, der entweder als Gruppenhospitation oder als Videoanalyse gestaltet wird. Für alle Studierenden stehen somit drei Termine für die Unterrichtsanalyse zur Verfügung, Sie müssen aber nur zweimal teilnehmen.
Die Anmeldung zum Begleitforschungsseminar nehmen Sie eigenständig in PAUL vor, da Sie hier interessengeleitet auswählen können:
Sie können das Begleitforschungsseminar
- in einem Ihrer Fächer,
- in den Bildungswissenschaften oder
- (je nach Angebot) in einem übergeordneten Bereich absolvieren.
Die Anmeldung zu Leistungen im Modul „Schulforschungsteil des Praxissemesters“ nehmen Sie ebenfalls eigenständig vor.
Zu erbringende Leistungen:
- qualifizierte Teilnahme in den drei Begleitseminaren
- qualifizierte Teilnahme sowie Prüfungsleistung (Modulabschlussprüfung) im Begleitforschungsseminar
Konkrete Anmeldezeiträume entnehmen Sie bitte Ihrer Checkliste. Die Checkliste erhalten Sie bei Einschreibung in den Master of Education vom Studierendensekretariat und zusätzlich vor Beginn des Praxisemesters über PVP.
In allen Lehramtsstudiengängen ist im Semester des Praxissemesters jeweils eine bildungswissenschaftliche Vertiefungsveranstaltung (Modul 1) zu absolvieren. Diese Veranstaltungen liegen zwar parallel zum Praxissemester, sind aber nicht direkter Bestandteil. Das Praxissemester selbst beinhaltet insgesamt 25 LP. Da sich im Ba/Ma jedes Semester aus insgesamt 30 LP zusammensetzt, ist also eine weitere Veranstaltung zu absolvieren, die 5 LP umfasst. Die Bestandteile der 25 LP für das Praxissemester sind in der Ordnung für das Praxissemester geregelt. Die weiteren 5 LP hingegen sind in den Besonderen Bestimmungen der Bildungswissenschaften der jeweiligen Studiengänge geregelt. Die Umsetzung in studiengangsspezifisch unterschiedlich und wird Ihnen im Rahmen der Auftaktveranstaltung zum Praxissemester näher erläutert.
Im Praxissemester ist das Forschende Lernen ein zentrales Element. Das bedeutet allerdings nicht, dass Schülerinnen und Schüler in aufwendigen Experimenten o.Ä. zu "Versuchskaninchen" gemacht werden. Vielmehr geht es darum, das Handlungsfeld Schule mit einem forschenden Blick zu beleuchten, z.B. durch gezielte Beobachtungen eines konkreten Aspektes oder durch die Befragung beteilgter Personen.
Durch das Forschende Lernen in Studien- und Unterrichtsprojekten erfahren Sie den Wert von Theorie zur Deutung und Ausgestaltung von (Handlungs-)Situationen, erwerben (Er-)Kenntnisse über Forschung und Forschungsgegenstand, erleben sich als Agierende im Spannungsfeld von Wissenschaft und Praxis, entwickeln Begründungs- und Reflexionswissen – kurzum: Sie entwickeln Sie sich weiter!
Merkmale des Forschenden Lernens sind
- die (selbstständige) Wahl eines Themas/ eines Erkenntnisinteresses,
- die selbstständige Entwicklung einer Strategie (z.B. Methodenauswahl, Recherchen usw.),
- das Risiko von Irrtümern, Umwegen, fruchtbaren Momenten,
- die hinreichende Ausrichtung am Anspruch der Wissenschaft,
- die Aufbereitung der Ergebnisse in intersubjektiv nachvollziehbarer Weise sowie
- der Auf- und Ausbau einer forschenden Grundhaltung.
Bei der Durchführung von Studien- und Unterrichtsprojekten muss selbstverständlich der Datenschutz gewährleistet sein. Bei Fragen zu Ihren Studien- und Unterrichtsprojekten wenden Sie sich am besten an die Lehrenden der Begleitforschungsseminare.
Ca. 2 Monate vor Beginn des Praxissemesters erhalten Sie die Bescheinigung der Universitat Paderborn über die Zuweisung des Praktikumsplatzes.
Am Antrittstag des Praxissemesters in der Praktikumsschule legen Sie der Schulleitung neben der Zuweisungsbescheinigung zudem folgende weitere Bescheinigungen vor:
- die unterschriebene Bescheinigung über die Belehrung zur Verschwiegenheitspflicht.
- die unterschriebene Bescheinigung zu § 35 Infektionsschutzgesetz.
Beide erhalten Sie gemeinsam mit der Bescheinigung der Universität Paderborn über die Zuweisung des Praktikumsplatzes als Anlagen.
Formular zur Dokumentation der Teilnahme ZfsL-Veranstaltungen
Das vollständig ausgefüllte Formular ist vor dem Bilanz‐ und Perspektivgespräch dem*der Vertreter*in des ZfsL vorzulegen und dieser*diesem eine Kopie auszuhändigen.
Formular zur Ausbildungsdokumentation im schulpraktischen Teil des Praxissemesters
Diese Dokumentationshilfe ist für Ihre Unterlagen bestimmt, damit Sie einen guten Überblick über Hospitationen/geleistete Unterrichtselemente behalten. Die Schulleitung der Praktikumsschule entscheidet, ob eine Kopie dieser Dokumentation eingereicht werden soll.
Die Bescheinigung des schulischen Teils wird von der Schulleitung unterzeichnet.
Die Bescheinigung über die Durchführung des Bilanz- und Perspektivgesprächs wird von allen Gesprächsteilnehmern/-innen unterzeichnet.
Beide Bescheinigungen sind für Ihre Unterlagen gedacht und müssen i.d.R. nicht im PLAZ vorgelegt werden. Heften Sie diese im Anschluss bitte in den Dokumententeil Ihres AIMs-Portfolios.
- wöchentlich ca. 15 Zeitstunden Präsenz, durchschnittlich 5 bzw. (bei Grundschule) 3 Unterrichtsstunden pro Fach (hier sind die schulischen Gegebenheiten zu berücksichtigen)
- i.d.R. 4 Tage Präsenz an der Schule
- 50 Stunden Unterrichtsverpflichtung (auch Teile von Unterricht)
- Die Absprachen zur Präsenz sind mit den Ausbildungsbeauftragten der Schulen und mit Ihren Mentorinnen und Mentoren zu treffen.
- Wichtig: Vertretungsunterricht in eigener Verantwortung ist im Praxissemester nicht zulässig!
Falls Fragen entstehen...
Bei fachlichen Fragen sind Lehrende der Begleitveranstaltungen des Faches zuständig, bei übergreifenden Fragen können Sie sich an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bereich Praxisphasen des PLAZ wenden.
Bei Fragen zu Studien- und Unterrichtsprojekten wenden Sie sich bitte an die Lehrenden der Begleitforschungsseminare, bei übergreifenden Fragen können Sie sich auch hier an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bereich Praxisphasen des PLAZ wenden.
Detaillierte Informationen zu Ihren Rechten und Pflichten finden Sie im Merkblatt zum schulpraktischen Teil des Praxissemesters.
Bei Fragen zum Bilanz- und Perspektivgespräch (Leitfaden Bilanz- und Perspektivgespräch) oder bei Nichterreichbarkeit eines Fachleiters / einer Fachleiterin können Sie sich an die Praxissemesterbeauftragten der ZfsL wenden.
ZfsL Detmold, Seminar Grundschule:
Frau Dargies
psb-detmold-g@schule.nrw.de
in dringenden Fällen Tel. 05231/ 308 2257
ZfsL Detmold, Seminar Gymnasium/Gesamtschule:
Frau Weinaug
psb-detmold-gyge@schule.nrw.de
in dringenden Fällen Tel. 05231/ 308 2257
ZfsL Paderborn, Seminar Grundschule:
Frau Bahnschulte
psb-paderborn-g@schule.nrw.de
in dringenden Fällen Tel. 05251/ 13291 51
ZfsL Paderborn, Seminar Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschule:
Frau Schütt
psb-paderborn-hrge@schule.nrw.de
in dringenden Fällen Tel. 05251/ 13291 61
ZfsL Paderborn, Seminar Gymnasium/Gesamtschule:
Frau Magdanz
psb-paderborn-gyge@schule.nrw.de
in dringenden Fällen Tel. 05251/ 13291 72
ZfsL Paderborn, Seminar Berufskolleg:
Frau Levermann
psb-paderborn-bk@schule.nrw.de
in dringenden Fällen Tel. 05251/ 13291 73
ZfsL Paderborn, Seminar Sonderpädagogische Förderung:
Frau Hiddemann
psb-paderborn-sf@schule.nrw.de
in dringenden Fällen Tel. 05251/ 13291 41
ZfsL Bielefeld, Seminar Berufskolleg:
Frau Lehmann
lehmann@bkhalle.de
in dringenden Fällen Tel. 0521/ 329555 64
ZfsL Bielefeld, Seminar Sonderpädagogische Förderung:
Frau Naujoks
esther.naujoks(at)zfsl-bielefeld(dot)nrw.schule
in dringenden Fällen Tel.: 05423/ 3199859
Falls eine universitäre Prüfung mit Terminen des Praxissemesters kollidiert, z.B. Anwesenheitszeiten in der Schule, Teilnahme an einer Begleitveranstaltung des ZfsL oder der Universität usw., können Sie den/die Lehrende/n, bei der/dem Sie die Prüfung ablegen, bitten, eine Bescheinigung zu unterschreiben. Allen Personen, die von der dadurch entstandenen Fehlzeit betroffenen sind, muss diese Bescheinigung vorgelegt werden, damit Ihr Fehlen entschuldigt ist.
Formular zur Bescheinigung eines Prüfungstermins
Für die Teilnahme an Schulausflügen oder Klassenfahrten sind folgende Regelungen zwischen den beteiligten Institutionen vereinbart worden.
Eintägige Schulausflüge bzw. Wandertage | Mehrtägige Klassenfahrten | |
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Studientag betroffen | Die Teilnahme ist nicht möglich!
| Eine Teilnahme ist maximal einmal möglich, die Entscheidung liegt bei der Schulleitung und bei den Lehrenden der Begleitveranstaltungen, die alle per Unterschrift auf dem entsprechenden Formular (siehe unten) zustimmen müssen. Das ausgefüllte Formular mit allen Unterschriften ist i.d.R. drei Wochen vor der Klassenfahrt in eingescannter Form an das PLAZ zu mailen. An den drei Tagen im Praxissemester, an denen die Begleitforschungsseminare stattfinden, ist keine Teilnahme an einer Klassen-/ Studienfahrt möglich. |
Studientag oder Unterrichtsberatung durch das ZfsL nicht betroffen | Die Entscheidung liegt bei der Schulleitung. Das Formular (siehe unten) ist im PLAZ einzureichen (in diesem Fall nur mit der Unterschrift der Schulleitung, da die Teilnahme den Studientag nicht tangiert). |
Sollten Sie im Laufe des Praxissemesters erkranken, informieren Sie bitte die folgenden Institutionen/ Personen:
- PLAZ: telefonisch oder per E-Mail an service[at]plaz.upb.de
- Schulsekretariat: telefonisch und per E-Mail (mit Bitte um Information des Ausbildungsbeauftragten und Mentors)
- Praxissemesterbeauftragte/r und zuständige SeminarausbilderInnen: umgehend per E-Mail (sofern der Studientag des ZfsL tangiert ist)
- Lehrende der Universität: im Nachgang (sofern der Studientag der Universität tangiert ist)
Bei langfristiger Erkrankung bitten wir Sie, das Gespräch mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Bereich Praxisphasen des PLAZ zu suchen, damit der Umgang mit versäumten Anteilen frühzeitig und lösungsorientiert besprochen werden kann.
Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) ist bei einer Krankheitsdauer von mehr als 3 Tagen vorzuweisen. Diese muss am 4. Tag der Krankheit in der Schule vorliegen (vgl. § 5 Abs. 1 EntGFG). Wir empfehlen Ihnen, die AU zu kopieren und in Ihre eigenen Unterlagen aufzunehmen.
Ein gesetzlicher Haftpflichtversicherungsschutz besteht für das Praxissemester nicht. Haftungsrechtlich können Sie als Praktikantinnen und Praktikanten persönlich zur Verantwortung gezogen werden, wenn aus Ihrem Verschulden Dritten ein Schaden entsteht und das Risiko nicht anderweitig abgedeckt ist. Insofern sollten Sie darüber nachdenken, ob Sie privat eine Haftpflichtversicherung abschließen wollen. Ob eine bestehende private Haftpflichtversicherung ausreichend ist, sollte im Zweifelsfall vorab mit der Versicherung geklärt werden. Falls Sie von Ihrer Schule einen Schlüssel ausgehändigt bekommen, ist z.B. auch bei der Versicherung zu hinterfragen, inwieweit ein Schlüsselverlust durch die Versicherung abgedeckt ist. Falls nicht, sollten Sie mit der Schule besprechen, ob ein solcher Einschluss im Ihrem Versicherungsschutz sinnvoll ist.