Anerkennung von Lehramtsprüfungen und Lehramtsbefähigungen aus anderen Bundesländern oder dem Ausland

Lehramtsprüfungen (Erste Staatsprüfung oder Master of Education) und Lehramtsbefähigungen aus anderen Bundesländern oder dem Ausland bedürfen vor einer Einstellung in Nordrhein-Westfalen (Vorbereitungsdienst oder Schuldienst) der Anerkennung.

Hier finden Sie die für die Anerkennung zuständigen Bezirksregierungen.

Weitere Informationen zur Anerkennung ausländischer Abschlüsse sind auf den Seiten des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen zu finden.