Informationen zum Vorbereitungsdienst in NRW

Der Vorbereitungsdienst oder auch das Referendariat ist die zweite Phase der Lehrerausbildung. Für die Verteilung der Plätze für den Vorbereitungsdienst sind die Schulbehörden bzw. Kultusministerien der jeweiligen Bundesländer zuständig. Die Ausbildung in dieser Phase findet in NRW an Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung (ZfsL) und an Schulen statt. In jedem Regierungsbezirk in NRW gibt es Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung, die jeweils alle oder einige Lehrämter anbieten.

Einstellungstermin für alle Lehrämter in NRW ist der 01. Mai eines Jahres. In der Regel wird auch der Nebeneinstellungstermin (01. November) geöffnet.

Bewerbungsmöglichkeiten (online) sowie die Bewerbungsunterlagen einschließlich der Übersicht über die wählbaren Seminarorte erhalten Sie zum Bewerbungszeitraum in dem Portal SEVON.

Sollte der Master of Education noch nicht vollständig absolviert sein, kann eine Bewerbung dennoch bereits erfolgen. Das Abschlusszeugnis kann bis zu einem bestimmten Termin nachgereicht werden, der wenige Wochen vor dem Beginn des Vorbereitungsdienstes liegt. Der exakte Termin hierfür wird halbjährlich vom Ministerium neu festgelegt.

Es reicht aus, sich bei einer Bezirksregierung zu bewerben. Die Unterlagen werden entsprechend den Ortswünschen an die jeweilige Bezirksregierung weitergeleitet.

Der Vorbereitungsdienst kann auch in einem anderen Bundesland abgeleistet werden. Über die Regelungen kann man sich bei den Kultusministerien der entsprechenden Länder informieren. Weitere Informationen zum Vorbereitungsdienst in den einzelenen Bundesländern gibt es auch hier.

Die Dauer des Vorbereitungsdienstes erstreckt sich für alle Schulformen in NRW seit dem Herbst 2011 in der Regel auf 18 Monate.

Mit Eintritt in den Vorbereitungsdienst erfolgt die Ernennung zum*zur Beamt*in auf Widerruf. Er schließt nach dem Prüfungsverfahren mit dem (Zweiten) Staatsexamen ab. Dieses berechtigt dann zur Bewerbung in den Schuldienst.

Während des Vorbereitungsdienstes sind Lehramtsanwärter*innen "beihilfeberechtigt", d. h. das Land bezahlt die Hälfte aller anfallenden Gesundheitskosten. Die andere Hälfte muss durch eine private Krankenversicherung geregelt werden.

Das Bild zeigt einen Ausschnitt einer Tastatur, bei dem eine Taste durch eine blaue Taste mit der Aufschrift Download ersetzt ist.
Informationen zum Einstellungstermin 01. Mai 2024
Das Bild zeigt einen Wandkalender mit einer roten Stecknadel auf einem Tag.
Infoveranstaltung zum Vorbereitungsdienst

Diese Infoveranstaltung beinhaltet einen Überblick über Bewerbung, Zulassung und Ablauf des Vorbereitungsdienstes in NRW. Die Veranstaltung findet jeweils zu Beginn des Sommer- und Wintersemesters statt. Für den Einstellungstermin 01. November 2024 findet die Infoveranstaltung am Montag, 15. April 2024 statt. Nähere Informationen folgen. Im Veranstaltungskalender finden Sie weitere Termine.