Prüfungsverfahren im Bachelor und Master of Education
Die Bachelor- bzw. Masterprüfung setzt sich aus unterschiedlichen Prüfungsleistungen zusammen:
- Prüfungsleistungen aus den Modulen der Bildungswissenschaften
- Prüfungsleistungen aus den Modulen der Fächer
- Prüfungsleistungen aus dem Studienanteil Deutsch für Schülerinnen und Schüler mit Zuwanderungsgeschichte (nur im B.Ed.)
- Bachelor- bzw. Masterarbeit (ggf. mit mündlicher Verteidigung)
Die Prüfungsleistungen werden durch die jeweiligen Prüfungsordnungen geregelt und studienbegleitend erbracht.
Unter den folgenden Seiten finden Sie alle relevanten Informationen zum Prüfungsverfahren im Bachelor und Master of Education.
- Sonderregelung für Abschlussarbeiten im Zusammenhang mit der Covid-19 Pandemie
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Wenn Sie absehen können, dass der in der Prüfungsordnung vorgesehene Bearbeitungszeitraum für Abschlussarbeiten nicht ausreicht, weil z.B. Archive Corona-bedingt geschlossen sind oder Sie Ihr Kind zuhause betreuen müssen, da Kitas, Kindergärten und/oder Schulen geschlossen sind, können Sie auf Antrag eine individuelle weitere Verlängerung von bis zu acht Wochen (bei Arbeiten mit einer Bearbeitungszeit von weniger als fünf Monaten gemäß Prüfungsordnung) bzw. zwölf Wochen (bei Arbeiten mit einer Bearbeitungszeit von mehr als fünf Monaten gemäß Prüfungsordnung) auf dem üblichen Weg nach Absprache mit den Dozent*innen erhalten. Den Antrag richten Sie bitte mit der Zustimmung der Dozenten*innen an den Gemeinsamen Prüfungsausschuss für die Lehramtsstudiengänge und reichen ihn beim Zentralen Prüfungssekretariat ein. Bei Ihrer Studienplanung sollten Sie bedenken, dass die Frist für die Gutachter*innen auch bei vorzeitiger Abgabe der Abschlussarbeit erst nach Ende der Abgabefrist beginnt. Eine frühere Prüfung der Arbeit ist natürlich möglich, aber Sie haben keinen Anspruch darauf.
Sofern Sie ein oder mehrere Kinder haben, können Sie ggfs. vom so genannten Familienparagraphen Gebrauch machen. Weiterführende Informationen dazu finden Sie für Bachelorarbeiten hier und für Masterarbeiten hier.
Wenn Sie Ihre Bachelor- bzw. Masterprüfungen erfolgreich bestanden haben, wird Ihnen bei der Abschlussfeier im feierlichen Rahmen Ihre Gratulationsurkunde überreicht. Absolventinnen und Absolventen mit besonderem Engagement und herausragenden Leistungen werden geehrt.