Informationen zur Bachelorarbeit in den Lehramtsstudiengängen B.Ed. an der Universität Paderborn
Ihr Bachelorarbeitsprozess beginnt i.d.R. mit der Anmeldung. Dabei müssen Sie nachweisen, dass Sie die allgemeinen Voraussetzungen zur Anmeldung erfüllen. Im Folgenden sind die Schritte beschrieben, wie Sie prüfen können, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen. Im Weiteren wird erklärt, wie Sie dann Ihre Arbeit anmelden können.
Die Voraussetzungen für die Zulassung zur Bachelorarbeit sind in § 17(3) der Allgemeinen Bestimmungen der Prüfungsordnungen geregelt:
- Im entsprechenden Bachelorstudiengang müssen mindestens 90 Leistungspunkte erbracht worden sein.
- In dem Bereich, in dem die Bachelorarbeit angefertigt werden soll, müssen mindestens die Hälfte der für den Bereich vorgesehenen Leistungspunkte erbracht worden sein. Eine Übersicht über die für die einzelnen Bereiche vorgesehenen Leistungspunkte finden Sie hier.
- Die fremdsprachlichen Kenntnisse müssen nachgewiesen sein: In der Regel erfolgt der Nachweis durch die Hochschulzugangsberechtigung. Diese reichen Sie beim Zentralen Prüfungssekretariat ein.
- Wer eine andere Sprache als Deutsch als Erstsprache erlernt und seine Hochschulzugangsberechtigung in deutscher Sprache erworben hat, hat lediglich Kenntnisse in einer weiteren Sprache nachzuweisen (§ 17(3) der Allgemeine Bestimmungen).
- Beim Studium mindestens einer beruflichen Fachrichtung ist nur eine Fremdsprache nachzuweisen (§ 17(3) der Allgemeine Bestimmungen des Lehramts BK).
- Außerdem müssen weitere fachspezifische Voraussetzungen erbracht werden, die in den entsprechenden Besonderen Bestimmungen geregelt sind. Eine Übersicht finden Sie hier. Die aufgeführten zusätzlichen Voraussetzungen im Bereich der Fremdsprachenkenntnisse sind grundsätzlich bis zur Anmeldung der Bachelorarbeit zu erbringen, auch wenn die Bachelorarbeit nicht in dem entsprechenden Fach geschrieben wird.
- Es darf keine Prüfung endgültig nicht bestanden sein.
Sofern Sie die o.g. Voraussetzungen erfüllen, können Sie zur Bachelorarbeit zugelassen werden. Dies ist in der Regel ab dem 5. Semester der Fall.
Achten Sie unbedingt darauf, dass die Leistungspunkte, die in Ihre Zählung eingehen, auch in Ihrem Leistungskonto in PAUL verbucht sind. Erst nach Abschluss eines Moduls erfolgt die Vergabe der Leistungspunkte! Bei Unstimmigkeiten wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständigen Mitarbeiter*innen im Zentralen Prüfungssekretariat.
Die Bachelorarbeit kann wahlweise entweder in einer Fachwissenschaft, einer Fachdidaktik oder den Bildungswissenschaften verfasst werden. Überlegen Sie sich zunächst, in welchem Bereich Sie Ihre Bachelorarbeit schreiben möchten. Nehmen Sie ersten Kontakt mit möglichen Prüfer*innen1 auf und vereinbaren Sie mit diesen einen Themenbereich bzw. einen Themenvorschlag für die Bachelorarbeit. Beachten Sie dabei, dass Sie Ihre Bachelorarbeit nur in einem Bereich schreiben können, in dem Sie über die oben aufgeführten allgemeinen Voraussetzungen hinaus auch die entsprechenden weiteren fachspezifischen Voraussetzungen erfüllen.
Seien Sie offen für die Themenvorschläge der Prüfenden, da Sie keinen Rechtsanspruch auf ein bestimmtes Thema haben!
1Eine Liste möglicher Prüfer*innen finden Sie im Aushang auf C2. Grundsätzlich können Sie sich bei der Suche nach möglichen Prüfer*innen von dem Grundsatz leiten lassen, dass Abschlussarbeiten in der Regel von allen Professor*innen und promovierten Mitarbeiter*innen betreut und begutachtet werden. Bei Nachfragen können Sie sich gerne per Mail an pa-lehramt(at)upb(dot)de wenden.
- Nach eigener Kontrolle der Voraussetzungen (s. Schritt 1), beantragen Sie in PAUL die Zulassung zur Bachelorarbeit. Dies können Sie in PAUL im Bereich Studium unter Ihren Anträgen, wo Sie online die Zulassung zur Bachelorarbeit beantragen können. Füllen Sie nun die entsprechenden Felder aus.
- Hilfe bei der Antragsstellung finden Sie auf den Hilfeseiten von PAUL.
- Nach dem Abschicken erfolgt im Zentralen Prüfungssekretariat (ZPS) die Prüfung Ihrer Zulassung. Dies kann bis zu 14 Tage dauern. Wenn Sie die Kriterien für die Zulassung zur Bachelorarbeit erfüllen, erhalten Sie durch eine PAUL-Systemnachricht Informationen zum weiteren Vorgehen. Danach finden Sie dann in PAUL im Bereich Meine Daten unter dem Menüpunkt Bescheinigungen den Zulassungsantrag.
- Sie finden nach der Prüfung der Voraussetzungen durch das ZPS den bereitgestellten Zulassungsantrag unter Meine Daten -> Bescheinigungen in PAUL. Füllen Sie den Antrag aus und unterschreiben Sie ihn mit Datum an der vorgesehenen Stelle.
- Gehen Sie anschließend mit dem Zulassungsantrag zu Ihrer*m Erstprüfer*in. Falls noch nicht erfolgt, tragen Sie den*die Erst- und Zweitprüfer*in sowie den Themenvorschlag ein. Achten Sie darauf, dass der*die Erstprüfer*in den Laufzeitbeginn einträgt und den Antrag mit Datum unterschreibt. Diese Vorschläge begründen jedoch keinen Rechtsanspruch, da die formale Entscheidung durch den Prüfungsausschuss gefällt wird.
- Lassen Sie sich außerdem auf dem Antrag bestätigen, dass auch der*die Zweitprüfer*in bereit ist, Ihre Arbeit zu bewerten. Diese Bestätigung kann entweder durch die*den Zweitprüfer*in selbst oder durch die*den Erstprüfer*in erfolgen.
- Reichen Sie anschließend den vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Zulassungsantrag im ZPS ein. Dies kann per E-Mail oder per Einwurf in den Briefkasten auf C2 erfolgen.
Beachten Sie, dass Sie den Zulassungsantrag vor dem Beginn der Laufzeit im ZPS abgegeben haben müssen! Wird der Antrag später eingereicht, ist ein neuer Antrag mit einem anderen Thema zu stellen! - Der eingereichte Antrag wird geprüft. Im positiven Fall finden Sie das Schreiben über die Zulassung zur Bachelorarbeit in PAUL unter dem Menüpunkt Bescheinigungen. Dieses Schreiben enthält die offizielle Themenstellung und das genaue Abgabedatum, bis zu dem Sie die Bachelorarbeit im ZPS spätestens einreichen müssen. Es handelt sich bei diesem Datum um eine Ausschlussfrist.
In den einzelnen Fächern kann es individuelle Regelungen, die von dem auf dieser Seite beschriebenem Verfahren abweichen, geben. Erkundigen Sie sich somit zusätzlich im Fach, in dem Sie Ihre Bachelorarbeit schreiben möchten.
Folgende fachspezifische Hinweise sind uns bekannt:
Allgemeine Informationen und formale Regelungen zur Bachelorarbeit nach § 21 der Allgemeinen Bestimmungen der Prüfungsordnungen:
In der Bachelorarbeit sollen Sie zeigen, dass Sie ein für das künftige Berufsfeld relevantes Thema bzw. Problem aus einem Fach Ihres Studienganges oder aus den Bildungswissenschaften mit wissenschaftlichen Methoden selbstständig bearbeiten und die Ergebnisse sachgerecht darstellen können. Dabei ist Folgendes zu beachten:
- Die Bachelorarbeit kann wahlweise in einer Fachwissenschaft, einer Fachdidaktik oder in den Bildungswissenschaften verfasst werden.
- Für die Bachelorarbeit ist ein Workload von 12 Leistungspunkten vorgesehen. In Fächern, in denen gemäß Prüfungsordnung eine mündliche Verteidigung vorgesehen ist, erfolgt die Gewichtung der Benotung im Verhältnis 5/6 für die Bachelorarbeit zu 1/6 für die Verteidigung.
- Die Bachelorarbeit soll einen Umfang von etwa 30 – 40 Seiten nicht überschreiten.
- Die Bearbeitungszeit für die Bachelorarbeit beträgt zwölf Wochen. Den genauen Bearbeitungsbeginn und das genau Abgabedatum finden Sie in Ihrem vom ZPS genehmigten Zulassungsantrag!
- Die Bachelorarbeit wird in der Regel in deutscher Sprache verfasst, sofern nicht in den besonderen Bestimmungen der Prüfungsordnungen eine andere Regelung getroffen wurde.
- Die Stellen der Arbeit, die anderen Werken dem Wortlaut oder dem Sinn nach entnommen sind, müssen in jedem Fall unter Angabe der Quellen der Entlehnung kenntlich gemacht werden. Hierbei sind die fachspezifischen Regelungen zu beachten.
- Die Bachelorarbeit enthält ein Titelblatt, eine Inhaltsübersicht und ein Quellen- und Literaturverzeichnis. Als letzte Seite der Bachelorarbeit ist eine schriftliche Versicherung (Plagiatserklärung) hinzuzufügen, dass die Arbeit selbstständig verfasst und keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt sowie Zitate kenntlich gemacht wurden. Diese ist mit Datum und Unterschrift zu versehen. Die Versicherung gilt auch für Tabellen, Skizzen, Zeichnungen, bildliche Darstellungen usw.. Auf § 63 Abs. 5 HG wird hingewiesen. Eine Vorlage erhalten Sie hier.
Informationen zum Übergang in den Master of Education für die Lehrämter G, HRSGe, GyGe, BK mit gleichwertigen Fächern und SP finden Sie hier. Diese Informationen sind relevant für die zeitliche Planung der Bachelorarbeit und für einen passenden Übergang in den M.Ed..
Bei Anspruch von Elternzeit oder bei Ausfallzeiten durch die Pflege und Erziehung von Kindern kann in Bezugnahme auf den Familienparagraphen die Abgabefrist der Bachelorarbeit auf Antrag höchstens auf das Doppelte der vorgesehenen Bearbeitungszeit verlängert werden (12 Wochen, d.h. maximale Frist 24 Wochen). Termine und Fristen werden für den Einzelfall festgelegt.
- Ein Antrag auf verlängerte Abgabefrist für Abschlussarbeiten sollte in der Regel vor Beginn der Bearbeitungsfrist erfolgen (Ausnahmen können z.B. längere Erkrankungen des Kindes sein).
- Die Antragstellung erfolgt formlos in schriftlicher Form beim Zentralen Prüfungssekretariat. Im Rahmen der Antragstellung muss erklärt werden, auf welche Frist die Bearbeitungszeit verlängert werden soll.
- Handelt es sich bei den Kindern um Kleinkinder, ist lediglich eine Kopie der Geburtsurkunde vorzulegen. Bei älteren Kindern ist neben einer Kopie der Geburtsurkunde zu begründen, welche Ausfallzeiten durch die Erziehung des Kindes entstehen werden.
- Bei der Studienplanung muss beachtet werden, dass die Frist für die Gutachter*innen erst nach Ende der Abgabefrist beginnt. D.h. bei einer vorzeitigen Abgabe der Abschlussarbeit besteht kein Anspruch darauf, dass die Prüfenden ihre Gutachten entsprechend früher erstellen.
- Ansprechpartner für Studierende bei weitergehenden Fragen ist das Studiengangmanagement
Bei Erkrankungen innerhalb der Bearbeitungszeit kann die Frist für die Abgabe der Bachelorarbeit verlängert werden. Die genauen Bedingungen für Fristen und Form sind auf den Seiten des Zentralen Prüfungssekretariats zum Thema Prüfungsrücktritt zu finden.
Annahme und Bewertung der Bachelorarbeit (vgl. § 22 Allgemeine Bestimmungen):
- Die Bachelorarbeit ist fristgemäß einzureichen. Regelungen zur Abgabe der Bachelorarbeit finden Sie hier.
- Die Bachelorarbeit wird von zwei Prüfenden begutachtet und bewertet.
- Die Note wird aus dem arithmetischen Mittel der Einzelbewertungen gemäß §20 Abs. 4 Allgemeine Bestimmungen gebildet, sofern die Differenz nicht mehr als 2,0 beträgt und die Noten der Einzelbewertungen jeweils mindestens „ausreichend“ sind.
- Beträgt die Differenz der Benotung mehr als 2,0 oder lautet eine Bewertung „mangelhaft“, die andere aber mindestens „ausreichend“, wird vom Prüfungsausschuss ein*e dritte*r Prüfer*in zur Bewertung der Bachelorarbeit bestimmt. In diesem Fall wird die Note der Arbeit aus dem arithmetischen Mittel der drei Noten gebildet. Die Arbeit kann jedoch nur dann als „ausreichend“ oder besser bewertet werden, wenn mindestens zwei Noten „ausreichend“ oder besser sind.
- Das Bewertungsverfahren für die Bachelorarbeit soll zehn Wochen nicht überschreiten.
Mündliche Verteidigung der Bachelorarbeit in Fächern, die eine Verteidigung in der Prüfungsordnung vorsehen (vgl. §23 Allgemeine Bestimmungen):
Wird die Bachelorarbeit nach Abschluss des Bewertungsverfahrens mit mindestens ausreichender Leistung benotet, so wird in den Fächern, die dies in §43 der Besonderen Bestimmungen der Prüfungsordnungen vorsehen, eine mündliche Verteidigung der Bachelorarbeit anberaumt. Eine Übersicht über die fachspezifischen Regelungen zur Bachelorarbeit und Verteidigung finden Sie hier. Dabei ist Folgendes zu beachten:
- Die Verteidigung sollte in der Regel nicht später als 6 Wochen nach Abschluss des Bewertungsverfahrens stattfinden.
- Bei der mündlichen Verteidigung der Bachelorarbeit soll die*der Kandidat*in diese in ihren thematischen Schwerpunkten und Ergebnissen kurz vorstellen und erläutern. Den Prüfenden ist Gelegenheit zur Nachfrage zu geben.
- Die mündliche Verteidigung der Bachelorarbeit wird von zwei Prüfenden abgenommen, die in der Regel auch die Gutachter*innen der Bachelorarbeit sind.
- Das Ergebnis der Verteidigung wird der*dem Kandidatin*en im Anschluss an die Verteidigung bekannt gegeben.