Übersicht über die für den Bereich vorgesehenen Leistungspunkte
Voraussetzungen für die Zulassung zur Bachelorarbeit (§ 17(2) Allgemeine Bestimmungen)
- Nachweis von mindestens 90 Leistungspunkten im entsprechenden Bachelorstudiengang
- Nachweis fremdsprachlicher Kenntnisse gemäß § 4 Abs. 1 Punkt 2 Allgemeine Bestimmungen
- In dem Bereich, in dem die Bachelorarbeit angefertigt werden soll, müssen mindestens die Hälfte der für den Bereich vorgesehenen Leistungspunkte erbracht worden sein
Übersicht über die für den Bereich vorgesehenen Leistungspunkte
Lehramt an Grundschulen1
| Vorgesehene Anzahl Leistungspunkte | Bis zur Anmeldung der Bachelorarbeit zu erbringende Anzahl an Leistungspunkten, sofern die Arbeit in diesem Bereich angefertigt werden soll |
Sprachliche Grundbildung | 36 | 18 |
Mathematische Grundbildung | 36 | 18 |
3. Unterrichtsfach bzw. Lernbereich | 36 | 18 |
Bildungswissenschaftliches Studium | 45 | 23 |
1Die im Vertiefungsbereich erbrachten Leistungspunkte werden nur berücksichtigt, um festzustellen, ob der Studierende 90 Leistungspunkte in seinem Studiengang erbracht hat. Sie werden nicht berücksichtigt, um festzustellen, ob der Studierende die Hälfte der für den Bereich, in dem die Bachelorarbeit geschrieben werden soll, vorgesehenen Leistungspunkte erbracht hat.
Lehramt an Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen
| Vorgesehene Anzahl Leistungspunkte | Bis zur Anmeldung der Bachelorarbeit zu erbringende Anzahl an Leistungspunkten, sofern die Arbeit in diesem Bereich angefertigt werden soll |
1. Unterrichtsfach | 60 | 30 |
2. Unterrichtsfach | 60 | 30 |
Bildungswissenschaftliches Studium | 36 | 18 |
Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen/Lehramt an Berufskollegs
Vorgesehene Anzahl Leistungspunkte | Bis zur Anmeldung der Bachelorarbeit zu erbringende Anzahl an Leistungspunkten, sofern die Arbeit in diesem Bereich angefertigt werden soll | |
1. Unterrichtsfach | 72 | 36 |
2. Unterrichtsfach | 72 | 36 |
Bildungswissenschaftliches Studium | 18 | 9 |
Lehramt für sonderpädagogische Förderung
Vorgesehene Anzahl Leistungspunkte | Bis zur Anmeldung der Bachelorarbeit zu erbringende Anzahl an Leistungspunkten, sofern die Arbeit in diesem Bereich angefertigt werden soll | |
Sprachliche oder Mathematische Grundbildung | 36 | 18 |
2. Lernbereich oder Fach | 36 | 18 |
1. Sonderpädagogische Fachrichtung | 33 | 17 |
2. Sonderpädagogische Fachrichtung | 39 | 20 |
Bildungswissenschaftliches Studium | 18 | 9 |