Master Lehramt an Berufskollegs – berufsintegrierte Variante für FH-Absolvent*innen

Die Universität Paderborn bietet FH-Absolvent*innen technischer Fächer ein berufsintegriertes Studium des Master of Education für das Lehramt an Berufskollegs an.

Fächerkombination

Große berufliche Fachrichtung   Kleine berufliche Fachrichtung
Maschinenbautechnik + Fertigungstechnik
Elektrotechnik + Automatisierungstechnik
Elektrotechnik + Informationstechnik

Die berufsintegrierte Variante des Masters umfasst ein Studium an der Universität Paderborn und eine begleitende dreijährige berufliche Tätigkeit als Lehrkraft an einem Berufskolleg mit einer Lehrverpflichtung von 13 Unterrichtsstunden pro Woche. So entwickeln die Studierenden ein spezifisches Qualifikationsprofil, das ihnen den Übergang in den berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst nach der Ordnung zur berufsbegleitenden Ausbildung von Seiteneinsteiger*innen und zur Staatsprüfung (OBAS – BASS 20-03 Nr. 17) ermöglicht.

Grundlage für die Einstellung von Fachhochschulabsolvent*innen an Berufskollegs mit der Verpflichtung, die vollständige Lehramtsbefähigung für das Lehramt an Berufskollegs über die berufsintegrierte Studiengangsvariante Master of Education an der Universität Paderborn sowie den anschließenden berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst zu absolvieren, ist der Runderlass des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes NRW vom 23. Dezember 2016 (Aktenzeichen 132-6.08.01.07 Nr. 123156/14).

Mit dem FH-Abschluss eines fachwissenschaftlichen Bachelorstudiengangs in Maschinenbau, Elektrotechnik oder einem verwandten Fach (B.Sc./B.Eng.) erfüllen Sie bereits eine wichtige Grundvoraussetzung, um sich in den Masterstudiengang Lehramt an Berufskollegs mit einer Großen beruflichen Fachrichtung (Maschinenbautechnik oder Elektrotechnik) und einer kleinen beruflichen Fachrichtung mit dem Abschluss Master of Education (M.Ed.) einschreiben zu können.

Im Kooperationsprojekt Edu-Tech Net OWL können Studierende unserer Kooperationshochschulen bereits im Bachelorstudium fachdidaktische und bildungswissenschaftliche bzw. berufspädagogische Lehrveranstaltungen besuchen, um sich ohne Auflagen in den Masterstudiengang einschreiben zu können.

Auch für Absolvent*innen anderer Fachhochschulen sowie für diejenigen Studierenden unserer Kooperationshochschulen, die die entsprechenden Lehrveranstaltungen nicht absolviert haben, gibt es Möglichkeiten, sich zu immatrikulieren (Einschreibung unter Auflage) und Anteile nachzuholen.

In den Masterstudiengang Lehramt an Berufskollegs kann nur eingeschrieben werden, wer…
… das Zeugnis der Hochschulreife (allgemeine oder einschlägig fachgebundene) oder nach Maßgabe einer Rechtsordnung das Zeugnis der Fachhochschulreife oder einen durch Rechtsvorschrift oder von der zuständigen Stelle als gleichwertig anerkannten Vorbildungsnachweis oder die Voraussetzungen für in der beruflichen Bildung Qualifizierte besitzt oder die Voraussetzungen der Bildungsausländerhochschulzugangsverordnung erfüllt.
… einen ersten berufsqualifizierenden Abschluss eines Bachelorstudiengangs (FH) besitzt.
Folgende Studienanteile sind i.d.R. nachzuweisen:
Maschinenbautechnik: Maschinenbautechnik: mind. 118 LP FW, davon 6 LP FD;
Fertigungstechnik: mind. 29 LP, davon 6 LP FD
Elektrotechnik: Elektrotechnik: mind. 128 LP FW, davon 6 LP FD;
Informationstechnik bzw. Automatisierungstechnik: mind. 18 LP, davon bis zu 6 LP FD
zudem: Bildungswissenschaften/Berufspädagogik im Umfang von mind. 18 LP (inkl. Eignungs- und Orientierungspraktikum sowie Berufsfeldpraktikum); Bachelorarbeit (mind. 12 LP)
Legende: LP = Leistungspunkte; FW = Fachwissenschaft; FD = Fachdidaktik

Fehlen Studienanteile, ist eine „Einschreibung unter Auflage“ möglich, sofern die nachzuholenden Studienanteile einen Umfang von 30 LP nicht überschreiten. Erfolgt die Einschreibung unter Auflage, sind diese Studienanteile bis zur Anmeldung zur Masterarbeit zusätzlich zum Studienvolumen des Masterstudiengangs nachzuholen.

Hinweis: Bis zur Zulassung zur Masterarbeit muss die Kenntnis einer Fremdsprache nachgewiesen werden. Dies geschieht i.d.R. durch die Hochschulzugangsberechtigung. Bewerbungen sind jeweils zum Sommer- und Wintersemester möglich und erfolgen online.

Die Studienzeit beträgt beim berufsintegrierten Studium einschließlich des Abschlusses der Prüfungen 6 Semester mit einem Gesamtarbeitsumfang (Workload) von durchschnittlich 3.600 Stunden. Insgesamt sind Module in einem Gesamtumfang von 120 Leistungspunkten (LP) zu erwerben.

  Maschinenbautechnik und
Fertigungstechnik
Elektrotechnik und
Automatisierungstechnik oder
Informationstechnik
Große berufliche Fachrichtung (davon FD) 21 (9) LP 9 (9) LP
Kleine berufliche Fachrichtung (davon FD) 27 (3) LP 39 (3) LP
Bildungswissenschaftliches und berufspädagogisches Studium 23 LP 23 LP
Deutsch für Schülerinnen und Schüler mit Zuwanderungsgeschichte (DSSZ) 6 LP 6 LP
Praxissemester 25 LP 25 LP
Master-Arbeit 18 LP 18 LP
Summe der LP 120 LP 120 LP
Legende: LP = Leistungspunkte; FW = Fachwissenschaft; FD = Fachdidaktik

Der berufsintegrierte Studium des Master of Education umfasst kontinuierlich 3 Jahre Berufstätigkeit als Lehrkraft an berufsbildenden Schulen mit einer Lehrverpflichtung von 13 Unterrichtsstunden pro Woche.

Gerne unterstützen wir Sie bei Ihrer individuellen Studienplanung. 

Folgende Praxisphasen sind abzuleisten:

  • Eignungs- und Orientierungspraktikum,
  • Berufsfeldpraktikum und
  • Praxissemester.

Bestandteil des Masterstudiengangs ist lediglich das Praxissemester, d.h. dass alle weiteren Praktika zuvor oder zusätzlich abgeleistet werden müssen. Das Praxissemester ist im 5. Semester des Masterstudiengangs verortet und wird an der Schule absolviert, an der die Lehrkraft (Studierende/r) ihre vertragliche Unterrichtsverpflichtung erfüllt. Die Lehrkraft wird im Praxissemester an der Schule durch eine*n Mentor*in betreut. Nähere Informationen finden sie hier.

Zusätzlich ist eine Fachpraktische Tätigkeit nachzuweisen. Sie umfasst 12 Monate und ist nicht Bestandteil des Studiums. Der überwiegende Teil muss vor Abschluss des Masterstudiums abgeleistet werden. Eine Berufsausbildung kann i.d.R. als Fachpraktische Tätigkeit sowie als Berufsfeldpraktikum anerkannt werden. Hier finden Sie weitere Informationen zur Fachpraktischen Tätigkeit.

Bei Fragen wenden Sie sich an Andreas Bolte: 05251 60-3666 und bolte@plaz.uni-paderborn.de.

Bitte informieren Sie sich hier über den Prozess der Anerkennung. Wenden Sie sich mit Ihren Fragen gerne an uns.

Die Prüfungsordnungen gliedern sich in folgende Bestandteile auf:

  • In den Allgemeinen Bestimmungen finden Sie Informationen über Rahmenbedingungen des Studiums (z.B. zu Modulen oder Prüfungen) sowie die Modulbeschreibung des Moduls Deutsch für Schülerinnen und Schüler mit Zuwanderungsgeschichte (DSSZ).
  • Die Bestimmungen über das bildungswissenschaftliche und berufspädagogische Studium enthalten Auskünfte über diese Anteile im Studiengang.
  • In den Besonderen Bestimmungen, die für jede berufliche Fachrichtung getrennt vorliegen, finden Sie Modulbeschreibungen, Studienverlaufspläne usw.
 

Große berufliche Fachrichtung Maschinenbautechnik in Kombination mit der Kleinen beruflichen Fachrichtung Fertigungstechnik

Große berufliche Fachrichtung Elektrotechnik in Kombination mit der Kleinen beruflichen Fachrichtung Automatisierungstechnik oder Informationstechnik

Allgemeine Bestimmungen

                                Prüfungsordnung 2016

                                Prüfungsordnung 2022

 

Bildungswissenschaftliches und berufspädagogisches Studium

                                Prüfungsordnung 2016

                                Prüfungsordnung 2022

Große berufliche Fachrichtung

Prüfungsordnung 2016

Prüfungsordnung 2022

Prüfungsordnung 2016

Prüfungsordnung 2022

Kleine berufliche Fachrichtung

Prüfungsordnung 2016

Prüfungsordnung 2022

Automatisierungstechnik:
Prüfungsordnung 2016

Prüfungsordnung 2022

Informationstechnik:

Prüfungsordnung 2016

Prüfungsordnung 2022