Informationen zur Masterarbeit in den Masterstudiengängen
- Lehramt an Grundschulen
- Lehramt an Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen
- Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen
- Lehramt an Berufskollegs mit gleichwertigen Fächern
- Lehramt für sonderpädagogische Förderung
Ihr Masterarbeitsprozess beginnt i.d.R. mit der Anmeldung. Dabei müssen Sie nachweisen, dass Sie die Voraussetzungen zur Anmeldung erfüllen. Im Folgenden sind die Schritte beschrieben, wie Sie prüfen können, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen. Im Weiteren wird erklärt, wie Sie dann Ihre Arbeit anmelden können.
Die Voraussetzungen für die Zulassung zur Masterarbeit sind in § 17(3) der Allgemeinen Bestimmungen der Prüfungsordnungen geregelt:
- Das Praxissemester muss erfolgreich abgeschlossen sein. Hierzu gehört sowohl der schulpraktische Teil als auch der Schulforschungsteil.
- Nur relevant für Studierende, die ihr vorausgehendes Bachelorstudium nicht an der Universität Paderborn absolviert haben:
Sofern innerhalb des Masterstudiums und des ihm vorausgehenden Bachelorstudiums in der Summe die durch die Lehramtszugangsverordnung (LZV) geforderten Leistungspunkte nicht erreicht werden können, setzt die Ausgabe des Themas für die Masterarbeit den Nachweis zusätzlicher Leistungen im Umfang der fehlenden Anzahl von Leistungspunkte voraus.
Sollten Sie diesbezüglich Fragen haben, können Sie sich an pa-lehramt@upb.de wenden. - Es darf keine Prüfung endgültig nicht bestanden sein.
Es werden für die Masterarbeit die Kompetenzen erwartet, die in den Modulen zu erwerben sind, die gemäß Studienverlaufsplan für die ersten drei Semester vorgesehen sind.
Sofern Sie die o.g. Voraussetzungen erfüllen, können Sie zur Masterarbeit zugelassen werden. Dies ist in der Regel ab dem 3. Semester der Fall.
Bitte beachten Sie fachspezifische Besonderheiten gemäß § 43 der Besonderen Bestimmungen. Eine Übersicht finden Sie auf dieser Seite.
Die Masterarbeit kann wahlweise entweder in einer Fachwissenschaft, einer Fachdidaktik oder den Bildungswissenschaften verfasst werden - unabhängig davon, in welchem Bereich die Bachelorarbeit geschrieben wurde. Überlegen Sie sich zunächst, in welchem Bereich Sie Ihre Masterarbeit schreiben möchten. Nehmen Sie ersten Kontakt mit möglichen Prüfenden1 auf und vereinbaren Sie mit diesen einen Themenbereich bzw. einen Themenvorschlag für die Masterarbeit. Beachten Sie dabei, dass Sie Ihre Masterarbeit nur in einem Bereich schreiben können, in dem Sie über die oben aufgeführten allgemeinen Voraussetzungen hinaus auch die entsprechenden fachspezifischen Voraussetzungen erfüllen.
Seien Sie offen für Themenvorschläge der Prüfenden, da Sie keinen Rechtsanspruch auf ein bestimmtes Thema haben.
1Eine Liste möglicher Prüfer*innen finden Sie im Aushang auf C2. Grundsätzlich können Sie sich bei der Suche nach möglichen Prüfer*innen von dem Grundsatz leiten lassen, dass Abschlussarbeiten in der Regel von allen Professor*innen und promovierten Mitarbeiter*innen betreut und begutachtet werden. Bei Nachfragen können Sie sich gerne per Mail an pa-lehramt@upb.de wenden.
- Nach eigener Kontrolle der Voraussetzungen (s. Schritt 1), beantragen Sie in PAUL die Zulassung zur Masterarbeit. Dies können Sie in PAUL im Bereich Studium unter Ihren Anträgen, wo Sie online die Zulassung zur Masterarbeit beantragen können. Füllen Sie nun die entsprechenden Felder aus.
- Hilfe bei der Antragsstellung finden Sie auf den Hilfeseiten von PAUL.
- Nach dem Abschicken erfolgt im Zentralen Prüfungssekretariat (ZPS) die Prüfung Ihrer Zulassung. Dies kann bis zu 14 Tage dauern. Wenn Sie die Kriterien für die Zulassung zur Masterarbeit erfüllen, finden Sie in PAUL im Bereich Meine Daten unter dem Menüpunkt Bescheinigungen den Zulassungsantrag.
- Sie finden nach der Prüfung der Voraussetzungen durch das ZPS den bereitgestellten Zulassungsantrag unter Meine Daten -> Bescheinigungen in PAUL. Füllen Sie den Antrag aus und unterschreiben Sie ihn mit Datum an der vorgesehenen Stelle.
- Gehen Sie anschließend mit dem Zulassungsantrag zu Ihrer*m Erstprüfer*in. Falls noch nicht erfolgt, tragen Sie den*die Erst- und Zweitprüfer*in sowie den Themenvorschlag ein. Achten Sie darauf, dass der*die Erstprüfer*in den Laufzeitbeginn einträgt und den Antrag mit Datum unterschreibt. Diese Vorschläge begründen jedoch keinen Rechtsanspruch, da die formale Entscheidung durch den Prüfungsausschuss gefällt wird.
- Lassen Sie sich außerdem auf dem Antrag bestätigen, dass auch der*die Zweitprüfer*in bereit ist, Ihre Arbeit zu bewerten. Diese Bestätigung kann entweder durch die*den Zweitprüfer*in selbst oder durch die*den Erstprüfer*in erfolgen.
- Reichen Sie anschließend den vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Zulassungsantrag im ZPS ein. Dies kann per E-Mail oder per Einwurf in den Briefkasten auf C2 erfolgen.
Beachten Sie, dass Sie den Zulassungsantrag vor dem Beginn der Laufzeit im ZPS abgegeben haben müssen! Wird der Antrag später eingereicht, ist ein neuer Antrag mit einem anderen Thema zu stellen! - Der eingereichte Antrag wird geprüft. Im positiven Fall finden Sie das Schreiben über die Zulassung zur Masterarbeit in PAUL unter dem Menüpunkt Bescheinigungen. Dieses Schreiben enthält die offizielle Themenstellung und das genaue Abgabedatum, bis zu dem Sie die Masterarbeit im ZPS spätestens einreichen müssen. Es handelt sich bei diesem Datum um eine Ausschlussfrist.
In den einzelnen Fächern kann es individuelle Regelungen, die von dem auf dieser Seite beschriebenem Verfahren abweichen, geben. Erkundigen Sie sich somit zusätzlich im Fach, in dem Sie Ihre Masterarbeit schreiben möchten.
Folgende fachspezifische Hinweise sind uns bekannt:
Allgemeine Informationen und formale Regelungen zur Masterarbeit nach § 21 Allgemeine Bestimmungen der Prüfungsordnungen:
In der Masterarbeit sollen Sie zeigen, dass Sie in der Lage sind, innerhalb einer vorgegebenen Frist ein für das Berufsfeld Schule relevantes fachwissenschaftliches, fachdidaktisches oder bildungswissenschaftliches Thema bzw. Problem aus einem Fach Ihres Studiengangs oder aus den Bildungswissenschaften mit wissenschaftlichen Methoden selbstständig bearbeiten und die Ergebnisse sachgerecht darstellen können. Dabei ist Folgendes zu beachten:
- Die Masterarbeit kann wahlweise entweder in einer Fachwissenschaft, einer Fachdidaktik oder den Bildungswissenschaften verfasst werden.
- Für die Masterarbeit ist ein Workload von 18 Leistungspunkten vorgesehen. In Fächern, in denen gemäß Prüfungsordnung eine mündliche Verteidigung vorgesehen ist, erfolgt die Gewichtung der Benotung im Verhältnis 4/5 für die Masterarbeit zu 1/5 für die Verteidigung.
- Die Masterarbeit soll einen Umfang von etwa 60-80 Seiten nicht überschreiten.*
- Die Bearbeitungszeit für die Masterarbeit beträgt 16 Wochen.*
- Die Masterarbeit wird in der Regel in deutscher Sprache abgefasst, sofern nicht in den besonderen Bestimmungen eine andere Regelung getroffen wird.
- Die Stellen der Arbeit, die anderen Werken dem Wortlaut oder dem Sinn nach entnommen sind, müssen in jedem Fall unter Angabe der Quellen der Entlehnung kenntlich gemacht werden.
- Die Masterarbeit enthält ein Titelblatt, eine Inhaltsübersicht und ein Quellen- und Literaturverzeichnis. Als letzte Seite der Masterarbeit ist eine schriftliche Versicherung (Plagiatserklärung) hinzuzufügen, dass die Arbeit selbstständig verfasst und keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt sowie Zitate kenntlich gemacht wurden. Diese ist mit Datum und Unterschrift zu versehen. Die Versicherung gilt auch für Tabellen, Skizzen, Zeichnungen, bildliche Darstellungen usw. Auf § 63 Abs. 5 HZG wird hingewiesen. Eine Vorlage erhalten Sie hier.
Informationen zum Vorbereitungsdienst in NRW finden Sie hier. Diese Informationen sind relevant für die zeitliche Planung der Masterarbeit und für einen passenden Übergang in den Vorbereitungsdienst.
* Für das Lehramt BK Wirtschaftspädagogik gilt hiervon abweichend ein Umfang von 60 bis 90 Seiten und ein Bearbeitungszeitraum von sechs Monaten (Vgl. Prüfungsordnung für Wirtschaftspädagogik - Lehramt an Berufskollegs § 18(1) und (5)).
Bei Anspruch von Elternzeit oder bei Ausfallzeiten durch die Pflege und Erziehung von Kindern kann in Bezugnahme auf den Familienparagraphen die Abgabefrist der Masterarbeit auf Antrag höchstens auf das Doppelte der vorgesehenen Bearbeitungszeit verlängert werden (16 Wochen, d.h. maximale Frist 32 Wochen).
- Ein Antrag auf verlängerte Abgabefrist für Abschlussarbeiten sollte in der Regel vor Beginn der Bearbeitungsfrist erfolgen (Ausnahmen können z.B. längere Erkrankungen des Kindes sein).
- Die Antragstellung erfolgt formlos in schriftlicher Form beim Zentralen Prüfungssekretariat. Im Rahmen der Antragstellung muss erklärt werden, auf welche Frist die Bearbeitungszeit verlängert werden soll.
- Handelt es sich bei den Kindern um Kleinkinder, ist lediglich eine Kopie der Geburtsurkunde vorzulegen. Bei älteren Kindern ist neben der Kopie der Geburtsurkunde zu begründen, welche Ausfallzeiten durch die Erziehung des Kindes entstehen werden.
- Bei der Studienplanung muss beachtet werden, dass die Frist für die Gutachter*innen erst nach Ende der Abgabefrist beginnt. D.h. bei einer vorzeitigen Abgabe der Abschlussarbeit besteht kein Anspruch darauf, dass die Prüfenden ihre Gutachten entsprechend früher erstellen.
- Ansprechpartner für Studierende bei weitergehenden Fragen ist das Studiengangsmanagement
Bei Erkrankungen innerhalb der Bearbeitungszeit kann die Frist für die Abgabe der Masterarbeit verlängert werden. Die genauen Bedingungen für Fristen und Form sind auf den Seiten des Zentralen Prüfungssekretariats zum Thema Prüfungsrücktritt zu finden.
Annahme und Bewertung der Masterarbeit (vgl. §22 Allgemeine Bestimmungen):
- Die Masterarbeit ist fristgemäß einzureichen. Regelungen zur Abgabe der Masterarbeit finden Sie hier.
- Die Masterarbeit wird von zwei Prüfenden begutachtet und bewertet.
- Die Note für die Arbeit wird aus dem arithmetischen Mittel der Einzelbewertungen gemäß § 20 Abs. 3 gebildet, sofern die Differenz nicht mehr als 2,0 beträgt und die Noten der Einzelbewertungen jeweils mindestens „ausreichend“ sind.
- Beträgt die Differenz der Benotung mehr als 2,0 oder lautet eine Bewertung „mangelhaft“, die andere aber mindestens „ausreichend“, wird vom Prüfungsausschuss ein*e dritte*r Prüfer*in zur Bewertung der Masterarbeit bestimmt. In diesem Fall wird die Note der Arbeit aus dem arithmetischen Mittel der drei Noten gebildet. Die Arbeit kann jedoch nur dann als „ausreichend“ oder besser bewertet werden, wenn mindestens zwei Noten „ausreichend“ oder besser sind.
- Das Bewertungsverfahren für die Masterarbeit soll zehn Wochen nicht überschreiten.
Mündliche Verteidigung der Masterarbeit in Fächern, die eine Verteidigung in der Prüfungsordnung vorsehen (vgl. §23 Allgemeine Bestimmungen):
Wird die Masterarbeit nach Abschluss des Bewertungsverfahrens mit mindestens ausreichender Leistung benotet, so wird in den Fächern, die dies in §43 der Besonderen Bestimmungen vorsehen, eine mündliche Verteidigung der Masterarbeit anberaumt. Eine Übersicht über die fachspezifischen Regelungen zur Masterarbeit und Verteidigung finden Sie hier. Dabei ist Folgendes zu beachten:
- Die Verteidigung sollte in der Regel nicht später als 6 Wochen nach Abschluss des Bewertungsverfahrens stattfinden.
- Bei der mündlichen Verteidigung der Masterarbeit soll die*der Kandidat*in diese in ihren thematischen Schwerpunkten und Ergebnissen zusammenfassend vorzustellen, zu reflektieren und zu diskutieren. Den Prüfenden ist Gelegenheit zur Nachfrage zu geben.
- Die mündliche Verteidigung der Masterarbeit wird von zwei Prüfenden abgenommen, die in der Regel auch die Gutachter*innen der Masterarbeit sind.
- Das Ergebnis der Verteidigung wird der*dem Kandidat*in im Anschluss an die Verteidigung bekannt geben.