Wirtschaftspädagogik - Lehramt an Berufskollegs
Dieser Studiengang, der in den meisten Fällen an ein Studium der Wirtschaftswissenschaften mit dem Abschluss Bachelor of Science anschliesst, gliedert sich auf in das Studium der Großen beruflichen Fachrichtung Wirtschaftswissenschaften und das Studium einer Kleinen beruflichen Fachrichtung. Als kleine berufliche Fachrichtungen stehen an der Universität Paderborn zur Wahl:
- Wirtschaftsinformatik oder
- Sektorales Management oder
- Produktion, Logistik, Absatz oder
- Finanz- und Rechnungswesen
- Zugangsvoraussetzungen
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In den Masterstudiengang Wirtschaftspädagogik - Lehramt an Berufskollegs kann nur eingeschrieben werden,
- wer das Zeugnis der Hochschulreife (allgemeine oder einschlägig fachgebundene) oder nach Maßgabe einer Rechtsverordnung das Zeugnis der Fachhochschulreife oder einer durch Rechtsvorschrift oder von der zuständigen staatlichen Stelle als gleichwertig anerkannten Vorbildungsnachweis oder die Voraussetzungen der Bildungsausländerhochschulzugangsverordnung erfüllt.
- wer einen Studienabschluss besitzt, der folgende Voraussetzungen erfüllt:
- den Abschluss in einem Bachelorstudiengang der Wirtschaftswissenschaften an der Universität Paderborn, oder in einem gleichwertigen oder vergleichbaren forschungsorientierten Studiengang der Wirtschaftswissenschaften oder in einem einschlägigen Studiengang,
- die Kenntnis einer Fremdsprache gemäß § 11 LZV Absatz 1 (der Nachweis der fremdsprachlichen Kenntnisse kann bis zur Zulassung der Masterarbeit nachgeholt werden).
- Der Studienabschluss muss folgende Studieninhalte beinhalten:
- Fachwissenschaft und Fachdidaktik in der großen beruflichen Fachrichtung Wirtschaftswissenschaften im Umfang von mindestens 113 LP inklusive fachdidaktischer Anteile im Umfang von mindestens 8 LP
- Fachwissenschaft und Fachdidaktik in der kleinen beruflichen Fachrichtung im Umfang von mindestens 33 LP inklusive fachdidaktischer Anteile im Umfang von bis zu 8 LP
- Bildungswissenschaften/Berufspädagogik im Umfang von mindestens 18 LP inklusive eines Berufsfeldpraktikums und eines Eignungs- und Orientierungspraktikums. Beachten Sie hier § 12 Lehrerausbildungsgesetz (LABG) und § 7 Lehramtszugangsverordnung (LZV).
- Deutsch für Schülerinnen und Schüler mit Zuwanderungsgeschichte (DaZ) im Umfang von 6 LP
- Bachelorarbeit im Umfang von mindestens 10 LP
Fehlen Leistungspunkte in den beruflichen Fachrichtungen oder in den Bildungswissenschaften im Umfang von bis zu 3 LP, so können diese durch LP aus den beruflichen Fachrichtungen, den Bildungswissenschaften oder der Bachelorarbeit ersetzt werden. Die Vorgaben für die fachdidaktischen Anteile und etwaige vom Prüfungsausschuss erteilte Auflagen bleiben hiervon unberührt. Die Feststellung über das Vorliegen der Studienanteile trifft der Prüfungsausschuss.
Fehlen Studienanteile im Umfang von bis zu 30 Leistungspunkten, wird die Einschreibung mit der Auflage verbunden, diese Studienanteile bis zur Anmeldung zur Masterarbeit nachzuholen und nachzuweisen (vorläufiger Zugang). Die Leistungen sind zusätzlich zum Studienvolumen zu erbringen. Fehlen Studienanteile im Umfang von mehr als 30 Leistungspunkten, kann keine Einschreibung erfolgen.
- Aufbau des Studienganges
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Studienaufbau M.Ed. (Wirtschaftspädagogik)
LP
Große berufliche Fachrichtung WiWi (davon FD)
27 (7)
Kleine berufliche Fachrichtung (davon FD)
27 (7)
Bildungswissenschaften/ Berufspädagogik
23
Praxissemester
25
Masterarbeit
18
Summe
120
Legende:
WiWi = Wirtschaftswissenschaft
FD = Fachdidaktik
- Prüfungsordnung
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In der Prüfungsordnung und ihren entsprechenden Änderungssatzungen finden Sie alle Informationen zu Ihrem Studium in Wirtschaftspädagogik.
Das Modulhandbuch finden Sie hier.Prüfungsordnung vom 27.09.2012
Erste Satzung zur Änderung vom 13.08.2013
Zweite Satzung zur Änderung vom 28.10.2013
Dritte Satzung zur Änderung vom 29.05.2015
Vierte Satzung zur Änderung vom 22.12.2016
Fünfte Satzung zur Änderung vom 10.07.2018
Prüfungsordnung vom 11.07.2018
- Praxisphasen
- Anerkennung früherer Studien- und Prüfungsleistungen
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Die Beantragung und Begutachtung der Anerkennung Ihrer bisher erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen erfolgt mit Hilfe von diesem Formular. Das Anerkennungsverfahren erfolgt in vier aufeinander folgenden Schritten:
Schritt 1: Bereiten Sie Ihre Unterlagen vor:- Füllen Sie das Formular 1 aus.
- Tragen Sie in die Anlage zu Formular 1 jene früheren Studien- und Prüfungsleistungen ein, die Sie anerkennen lassen wollen.
- Legen Sie Nachweise für die erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen bei. Ein Nachweis über eine erbrachte Studien- oder Prüfungsleistung kann entweder durch einen vom Dozenten ausgestellten Schein oder durch eine offizielle Bescheinigung des Prüfungssekretariats (Notenspiegel, Transcript of Record o. ä.) erfolgen. Sortieren Sie die Nachweise entsprechend Ihrer Reihenfolge der Auflistung in der Anlage zum Formular 1!
Schritt 2: Wenden Sie sich an die zuständige Fachvertretung.
- Bringen Sie zum Termin alle im ersten Schritt zusammengestellten Unterlagen inkl. der Formulare 1 bis 3 und der Anlage zum Formular 1 mit.
- Zusammen füllen Sie das Formular 2 aus.
Schritt 3: Reichen Sie die Formulare 1 bis 3 inklusive der Anlage zum Formular 1 im PLAZ ein, das diese an den Gemeinsamen Prüfungsausschuss für die Lehramtsstudiengänge Bachelor/Master weiterreicht:
- Während der Covid-19 Pandemie bitte nur digital an pa-lehramt[at]upb[dot]de. Das Service-Büro ist zurzeit nicht geöffnet.
- per Post an die Universität Paderborn, PLAZ, Kennwort "Anerkennung", Warburger Straße 100, 33098 Paderborn oder
- Service-Büro des PLAZ (W3.206) innerhalb der Öffnungszeiten.
Nachdem der Gemeinsame Prüfungsausschuss für Lehramtsstudiengänge über die Anerkennung entschieden hat, erhalten Sie eine Anerkennungsentscheidung. Diese können Sie sich beim Service-Büro des PLAZ innerhalb der Öffnungszeiten abholen. Die Bearbeitung des Antrags nimmt in der Regel zwei bis drei Wochen in Anspruch.
Schritt 4: Reichen Sie die Formulare 1 bis 3 inklusive der Anlage zu Formular 1 beim Zentralen Prüfungssekretariat ein, welches die entsprechenden Eintragungen in PAUL vornimmt.