Studienordnungen und Zwischenprüfungsordnungen (LPO 2003)
In den Studienordnungen werden fachspezifisch Ablauf, Inhalte und Leistungsanforderungen des Studiums nach LPO 2003 festgelegt. Zudem enthalten sie die Regelungen zu der Ersten Staatsprüfung.
Bitte beachten Sie, dass die Studienpläne lediglich Empfehlungscharakter haben, während die Studienordnungen (StO) verbindlich sind.