Organisatorische Vorüberlegungen

Das Praxissemester ist grundsätzlich auf ein Schulhalbjahr bezogen und wird kontinuierlich abgeleistet. Es beginnt im ersten Halbjahr spätestens am 15. Februar und im zweiten Halbjahr spätestens am 15. September. Der genaue Termin wird für jeden Durchgang neu festgelegt und wird auf der Homepage des PLAZ bekannt gegeben.

Das Praxissemester ist grundsätzlich auf ein Schulhalbjahr bezogen und wird kontinuierlich abgeleistet. Dadurch startet das Praxissemester in den Semesterferien. In dieser Zeit finden auch die Veranstaltungen der ZfsL statt.

Die Prüfungsordnungen enthalten die zu erbringenden Leistungen, die für einen erfolgreichen Abschluss des Masterstudiengangs Voraussetzung sind: Ist eine Leistung nicht bestanden, kann sie wiederholt werden. Für die Zulassung zum Praxissemester ist der Besuch der Vorbereitungsveranstaltungen verpflichtend; bei Nichtbestehen einer Prüfung im Zusammenhang der Vorbereitungsveranstaltungen, kann diese auch im Anschluss an das Praxissemester wiederholt werden.

Nein. Das Praxissemester kann nur in der Ausbildungsregion der Universität Paderborn absolviert werden. 

Anmeldung und Platzvergabe

Die Bewerbung läuft jeweils zu Beginn des ‚Master of Education‘. Die genauen Fristen können Sie den Webseiten des PLAZ entnehmen.

Die Vergabe der Praktikumsplätze erfolgt landesweit durch das Onlineportal PVP. Die Zuweisung erfolgt an Schulen der Ausbildungsregion der Universität Paderborn.

Die Studierenden bewerben sich über das Online-Tool (PVP) für eine Praxissemester-Schule und geben in diesem Tool fünf Wünsche an. Dabei stehen Schulen der Ausbildungsregion der Universität Paderborn (ZfsL Detmold, ZfsL Paderborn und für BK ZfsL Bielefeld) zur Verfügung. Für den Fall, dass keiner der fünf Wünsche erfüllt werden kann, wird zusätzlich ein so genannter Ortspunkt angegeben. Es wird dann versucht, eine ortspunktnahe Schule für Sie zu ermitteln.

Es gibt keine Restplätze.

Unter bestimmten Bedingungen ist eine Berücksichtigung sozialer Kriterien bei der Platzzuweisung im Praxissemester möglich. Der entsprechende Antrag muss mit allen erforderlichen Nachweisen fristgerecht gestellt werden.

Ein Wechsel der Schule ist nicht möglich.

„Der Praktikumsplatz für das Praxissemester kann nach der Zuweisung durch die Universität Paderborn nur bei schwerwiegenden Gründen, die zum Zeitpunkt der Bewerbung nicht bekannt waren, abgelehnt werden. Diese müssen unverzüglich beim Prüfungsausschuss geltend gemacht werden. Über die Anerkennung der schwerwiegenden Gründe entscheidet der Prüfungsausschuss. Erkennt der Prüfungsausschuss die Gründe nicht an, wird dies der/dem Studierenden schriftlich mitgeteilt. In diesem Fall muss das Praxissemester an der zugewiesenen Schule angetreten werden, […]“ (Ordnung für das Praxissemester).

Begleitveranstaltungen

Die Begleitveranstaltungen der Universität finden im Semester am Studientag (mittwochs) statt.

Aus organisatorischen Gründen können ZfsL-Veranstaltungen nicht getauscht werden.

Am Lernort Universität werden beim Lehramt Grundschule alle drei Fächer begleitet. Die Begleitung durch die ZfsL findet in nur zwei Fächern statt. Es handelt sich um die beiden Fächer, die Sie in das Onlinetool PVP eingeben, das nur die Wahl von zwei Fächern zulässt. In Absprache mit den Schulen, können Hospitationen oder Unterrichtserfahrungen auch im jeweiligen dritten Fach ermöglicht werden.

Diese 5 Leistungspunkte sind einem Modul in den Bildungswissenschaften zugeordnet und gehören nicht zum eigentlichen Praxissemester. Sie müssen absolviert werden, um die erforderlichen 30 LP eines Semesters zu erreichen.

Es werden seitens der Bildungswissenschaften verschiedene Veranstaltungen angeboten sowie zusätzlich Online-Angebote, aus denen eine Auswahl im Umfang von 5 LP zusammengestellt werden kann.

Der schulpraktische Teil ist benotungsfrei. Schulpraktische Tätigkeiten dienen als Lern- und Erfahrungsmöglichkeit. Mentorinnen und Mentoren sowie Lehrende an den ZfsL begleiten diese Tätigkeiten und geben Feedback.

Die Begleitveranstaltungen werden durch eine qualifizierte Teilnahme, die von den Lehrenden festgelegt wird, abgeschlossen.

Die im Rahmen des Begleitforschungsseminars erbrachte Prüfung wird benotet.

Der schulpraktische Teil kann einmal wiederholt werden. […]
Studierende, die den schulpraktischen Teil oder den Schulforschungsteil endgültig nicht bestanden haben, haben das Praxissemester und somit das Masterstudium mit dem Abschluss M. Ed. endgültig nicht bestanden.“ (Ordnung für das Praxissemester)

Die mit dem Forschungsteil des Praxissemesters verbundene Prüfung kann zweimal wiederholt werden.       

Aufgaben während des Praxissemesters

Wöchentlich sind etwa 15 Stunden an in der Regel vier Präsenztagen an der Schule vorgesehen. Darin enthalten sind Hospitationsstunden, die Teilnahme am Schulleben und Unterricht unter Begleitung.

Im Praxissemester darf Unterricht nur in Begleitung einer Lehrperson stattfinden.

Insgesamt sind mindestens 50 Stunden zu unterrichten, die möglichst gleichmäßig auf die Fächer verteilt werden sollen. Für den Fall, dass eine Schule in bestimmten Fächern den Umfang in der Form nicht bereitstellen kann, ist nach Absprache eine Umverteilung möglich.

50 Stunden muss nicht zwingend bedeuten, dass jeweils eine volle Unterrichtsstunde unterrichtet wird. In manchen Fällen können auch einzelne Unterrichtsphasen, Differenz­ierungs­formen im Unterricht, Teamteaching, Aufgabenkontrolle etc. gezählt werden. Hospitationsstunden zählen nicht zu den 50 Stunden.

Weitere Informationen finden sich auch in den Infobroschüren der Fächer.

Als Hinführung zum Unterrichten ist es sinnvoll, zuerst einzelne Elemente von Unterrichtsstunden zu übernehmen. Wann ganze Stunden unterrichtet werden, ist in Absprache mit den Mentoren zu klären. 

Je Fach soll mind. 1 Unterrichtsvorhaben im Umfang von mind. 5 Unterrichtsstunden durchgeführt werden.

 

Im Allgemeinen führen Vertreter der ZfsL die Unterrichtsbesuche durch.

Lehrende der Universität können jedoch ebenfalls teilnehmen. Entscheidungen diesbezüglich sind i.d.R. auf der Fachverbundsebene getroffen worden (vgl. Infobroschüren).

Die Entwürfe können Teil des Portfolios sein, welches im Verlauf des Praxissemesters geführt wird. Ob ein Verlaufsplan/Entwurf bei den Fachleitern oder Lehrenden der Universität eingereicht werden muss (um ggf. damit zu arbeiten), ist deren Entscheidung.

Probleme während des Praxissemesters

  • Das PLAZ ist per Mail oder telefonisch mit Hinweis auf das Praxissemester zu informieren.
  • Das Schulsekretariat ist telefonisch und per Mail zu informieren mit Verweis auf den Ausbildungsbeauftragten und Mentor.

  • Praxissemesterbeauftragte der ZfsL und zuständige SeminarausbilderInnen sind per Mail zu informieren.
  • Lehrende der Universität werden im Nachgang informiert, sofern der Studientag Uni tangiert ist.

Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist bei einer Krankheitsdauer von mehr als drei Tagen vorzuweisen. Diese muss am 4. Tag der Krankheit vorliegen.

Bei langfristiger Erkrankung suchen Sie bitte das Gespräch mit MitarbeiterInnen im Bereich Praxisphasen des PLAZ.

Falls eine universitäre Prüfung mit Terminen des Praxissemesters kollidiert, z.B. Anwesenheit in der Schule, Teilnahme an einer Begleitveranstaltung des ZfsL oder der Universität, wird der Prüferin bzw. dem Prüfer diese Bescheinigung mit der Bitte um Unterschrift vorgelegt. Allen Personen, die von der dadurch entstandenen Fehlzeit betroffenen sind, muss diese Bescheinigung vorgelegt werden, damit das Fehlen entschuldigt ist.

Während des Praxissemesters besteht eine Unfallversicherung, da das Praktikum an einer Schule in NRW absolviert wird.

Ein gesetzlicher Haftpflichtversicherungsschutz besteht für das Praxissemester nicht. Haftungsrechtlich können Praktikantinnen und Praktikanten persönlich zur Verantwortung gezogen werden, wenn aus ihrem Verschulden Dritten ein Schaden entsteht und das Risiko nicht anderweitig abgedeckt ist. Insofern ist es sinnvoll darüber nachzudenken, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. Ob eine bestehende private Haftpflichtversicherung ausreichend ist, sollte im Zweifelsfall vor Antritt des Praxissemesters mit der Versicherung geklärt werden.

Teilnahme am Schulleben

Am Studientag oder bei einer Unterrichtsberatung durch das ZfsL ist keine Teilnahme möglich.

Wenn dies nicht der Fall ist, liegt die Entscheidung bei der Schulleitung. Das PLAZ ist per Mail zu informieren.

Wenn die Teilnahme nicht den Studientag oder eine Unterrichtsberatung durch das ZfsL tangiert, liegt die Entscheidung bei der Schulleitung. Das PLAZ ist per Mail zu informieren.

Sofern bei mehrtägigen Schulveranstaltungen die Teilnahme den Studientag mit den Begleitveranstaltungen (ZfsL oder Universität) tangiert, ist eine Teilnahme maximal einmal möglich. Die Entscheidung liegt bei den Lehrenden der Begleitveranstaltungen, die alle per Unterschrift auf dem entsprechenden Formular zustimmen müssen. Das ausgefüllte Formular mit allen Unterschriften ist 3 Wochen vor der Klassen-/Studienfahrt beim PLAZ abzugeben oder in eingescannter Form an das PLAZ zu mailen.

Nein. Studierende dürfen keine Aufsichtspflicht übernehmen. (Pausen-)Aufsichten sind nur in Begleitung einer Lehrperson zulässig.  

FAQs für Mentorinnen und Mentoren

Studierende bringen im Praxissemester in der Regel Vorerfahrungen aus dem (Eignungs- und) Orientierungspraktikum und aus dem Berufsfeldpraktikum mit.

Vorbereitend auf das Praxissemester haben alle Praxissemesterstudierenden ein Vorbereitungsseminar in ihren Fächern und in den Bildungswissenschaften besucht. Genauere Informationen zu den Inhalten finden sich in den Infobroschüren der einzelnen Fächer. 

Das Praxissemester bietet Studierenden die Möglichkeit, sich in einem bewertungsfreien Raum auszuprobieren und reflektiert Erfahrungen in der Schule zu sammeln. Anders als im Vorbereitungsdienst wird die Unterrichtstätigkeit nicht benotet. Zudem führen Studierende keinen selbstständigen Unterricht durch, sondern unterrichten ausschließlich in Begleitung anderer Lehrpersonen.

Die Begleitung durch die drei Institutionen (Schule, Universität und ZfsL) soll eine enge Verzahnung von Theorie und Praxis ermöglichen. Schwerpunkte liegen auf einer forschenden Grundhaltung und der reflektierenden Auseinandersetzung mit Theorie und Praxis sowie der eigenen professionellen Entwicklung.

Das Praxissemester soll somit eine Grundlage für den Vorbereitungsdienst ermöglichen, um eine Anschlussfähigkeit nach dem Master zu erzielen.

Wichtig: Das Praxissemester stellt kein vorgezogenes Referendariat dar.

Auf den Seiten des PLAZ können alle wichtigen Informationen eingesehen werden. Zudem werden auch Schulvertreter an der Umsetzung des Praxissemesters der einzelnen Fächer beteiligt. Die regelmäßig stattfindenden Veranstaltungen zum Austausch zwischen Mentorinnen und Mentoren, Vertreterinnen und Vertretern der ZfsL und der Universität dienen neben einem Erfahrungsaustausch ebenfalls der Information. Die Schulen werden jeweils über anstehende Termine informiert.

„Schulen mit bis zu 15 vollen Lehrerstellen bieten pro Semester zwei, Schulen mit mehr als 15 vollen Lehrerstellen bieten pro Semester mindestens vier, Schulen mit mehr als 30 vollen Lehrerstellen bieten pro Semester mindestens fünf Praxissemesterplätze an. Für sehr kleine Schulen werden von der oberen Schulaufsicht besondere Regelungen getroffen.“ (Rahmenkonzeption zum Praxissemester 2010)

Da die Schulleitung entscheidet, wer Mentorin oder Mentor wird und die Mentorenrolle direkt von der Fächerkombination der dortigen Lehrkräfte und der jeweiligen Fächerkombination der Studierenden abhängt, kann das von Schule zu Schule unterschiedlich geregelt sein.

Allgemeine Aufgaben:

  • sukzessiv aufbauende Praxisbegleitung und -ausbildung
  •  Anregen zur Reflexion der gewonnenen Erfahrungen
  • Förderung der forschenden Grundhaltung
  • Hilfestellung bei der Umsetzung von Studien-/Unterrichtsprojekten

(Vgl. Rahmenkonzeption Praxissemester)

Konkrete Beispiele:

Unterstützung und Beratung beim ...

  • Wahrnehmen und Beobachten von Unterricht
  • Treffen von Planungsentscheidungen und ihrer Umsetzung
  • Gestalten unterrichtlicher Interaktionen
  • Classroom management
  • Konzipieren, Durchführen und Auswerten von Lernerfolgskontrollen
  • Einschätzen von Lernvoraussetzungen und Einsetzen diagnostischer Mittel
  • Erproben von Maßnahmen zur individuellen Förderung
  • Wahrnehmen von Erziehungsaufgaben
  • Reflektieren der eigenen Rolle
  •  …

(Vgl. Rahmenkonzeption Praxissemester 2010)

In regelmäßigen Abständen findet eine Veranstaltung zum Austausch zwischen Mentorinnen und Mentoren, Vertreterinnen und Vertretern der ZfsL und der Universität statt. Die Schulen werden jeweils über anstehende Termine informiert.

Für jeden Praxissemesterstudierenden erhalten die Schule und das ZfsL jeweils 2 Anrechnungsstunden. Über die Grundsätze der Verteilung dieser Anrechnungsstunden entscheidet in Angelegenheiten der Schulen die Lehrerkonferenz auf Vorschlag der Schulleitung und in Angelegenheiten der ZfsL die Konferenz des ZfsL auf Vorschlag der Leitung des ZfsL (vgl. Runderlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung vom 28. Juni 2012).

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