FAQs für Mentorinnen und Mentoren

Studierende bringen im Praxissemester in der Regel Vorerfahrungen aus dem (Eignungs- und) Orientierungspraktikum und aus dem Berufsfeldpraktikum mit.

Vorbereitend auf das Praxissemester haben alle Praxissemesterstudierenden ein Vorbereitungsseminar in ihren Fächern und in den Bildungswissenschaften besucht. Genauere Informationen zu den Inhalten finden sich in den Infobroschüren der einzelnen Fächer. 

Das Praxissemester bietet Studierenden die Möglichkeit, sich in einem bewertungsfreien Raum auszuprobieren und reflektiert Erfahrungen in der Schule zu sammeln. Anders als im Vorbereitungsdienst wird die Unterrichtstätigkeit nicht benotet. Zudem führen Studierende keinen selbstständigen Unterricht durch, sondern unterrichten ausschließlich in Begleitung anderer Lehrpersonen.

Die Begleitung durch die drei Institutionen (Schule, Universität und ZfsL) soll eine enge Verzahnung von Theorie und Praxis ermöglichen. Schwerpunkte liegen auf einer forschenden Grundhaltung und der reflektierenden Auseinandersetzung mit Theorie und Praxis sowie der eigenen professionellen Entwicklung.

Das Praxissemester soll somit eine Grundlage für den Vorbereitungsdienst ermöglichen, um eine Anschlussfähigkeit nach dem Master zu erzielen.

Wichtig: Das Praxissemester stellt kein vorgezogenes Referendariat dar.

Auf den Seiten des PLAZ können alle wichtigen Informationen eingesehen werden. Zudem werden auch Schulvertreter an der Umsetzung des Praxissemesters der einzelnen Fächer beteiligt. Die regelmäßig stattfindenden Veranstaltungen zum Austausch zwischen Mentorinnen und Mentoren, Vertreterinnen und Vertretern der ZfsL und der Universität dienen neben einem Erfahrungsaustausch ebenfalls der Information. Die Schulen werden jeweils über anstehende Termine informiert.

„Schulen mit bis zu 15 vollen Lehrerstellen bieten pro Semester zwei, Schulen mit mehr als 15 vollen Lehrerstellen bieten pro Semester mindestens vier, Schulen mit mehr als 30 vollen Lehrerstellen bieten pro Semester mindestens fünf Praxissemesterplätze an. Für sehr kleine Schulen werden von der oberen Schulaufsicht besondere Regelungen getroffen.“ (Rahmenkonzeption zum Praxissemester 2010)

Da die Schulleitung entscheidet, wer Mentorin oder Mentor wird und die Mentorenrolle direkt von der Fächerkombination der dortigen Lehrkräfte und der jeweiligen Fächerkombination der Studierenden abhängt, kann das von Schule zu Schule unterschiedlich geregelt sein.

Allgemeine Aufgaben:

  • sukzessiv aufbauende Praxisbegleitung und -ausbildung
  •  Anregen zur Reflexion der gewonnenen Erfahrungen
  • Förderung der forschenden Grundhaltung
  • Hilfestellung bei der Umsetzung von Studien-/Unterrichtsprojekten

(Vgl. Rahmenkonzeption Praxissemester)

Konkrete Beispiele:

Unterstützung und Beratung beim ...

  • Wahrnehmen und Beobachten von Unterricht
  • Treffen von Planungsentscheidungen und ihrer Umsetzung
  • Gestalten unterrichtlicher Interaktionen
  • Classroom management
  • Konzipieren, Durchführen und Auswerten von Lernerfolgskontrollen
  • Einschätzen von Lernvoraussetzungen und Einsetzen diagnostischer Mittel
  • Erproben von Maßnahmen zur individuellen Förderung
  • Wahrnehmen von Erziehungsaufgaben
  • Reflektieren der eigenen Rolle
  •  …

(Vgl. Rahmenkonzeption Praxissemester 2010)

In regelmäßigen Abständen findet eine Veranstaltung zum Austausch zwischen Mentorinnen und Mentoren, Vertreterinnen und Vertretern der ZfsL und der Universität statt. Die Schulen werden jeweils über anstehende Termine informiert.

Für jeden Praxissemesterstudierenden erhalten die Schule und das ZfsL jeweils 2 Anrechnungsstunden. Über die Grundsätze der Verteilung dieser Anrechnungsstunden entscheidet in Angelegenheiten der Schulen die Lehrerkonferenz auf Vorschlag der Schulleitung und in Angelegenheiten der ZfsL die Konferenz des ZfsL auf Vorschlag der Leitung des ZfsL (vgl. Runderlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung vom 28. Juni 2012).

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