Ergänzungspraktikum nach LPO 2003
Im zweiwöchigen Ergänzungspraktikum ist ein Praktikumsbericht mit zwei bis vier Leitfragen zu verfassen. Er umfasst i.d.R. ca. 12-15 Seiten. Für die Betreuung des Ergänzungspraktikums und die Ausstellung des Praktikumsscheins sind die Lehrenden der Universität Paderborn und das PLAZ zuständig. Die verschiedenen Varianten des Ergänzungspraktikum hängen von Ihrem Lehramt ab:
- Ergänzungspraktikum im Lehramt GHRGe
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Studierende des GHRGe-Lehramtes müssen im didaktischen Grundlagenstudium während des Grund- oder Hauptstudiums ein Schulpraktikum im Umfang von 2 Wochen absolvieren.
- Ergänzungspraktikum in den Lehrämtern GyGe und BK
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In den Lehrämtern GyGe und BK ist ein zweiwöchiges außerschulisches Praktikum mit einem Volumen von 80 Zeitstunden zu absolvieren.
Das außerschulische Praktikum kann in außerschulischen Einrichtungen der Kinder und Jugendarbeit (z.B. in Beratungs-, Fort- und Weiterbildungseinrichtungen oder Betrieben) realisiert werden. Betreut wird das Praktikum primär durch Lehrende der Fächer, es kann aber auch durch das PLAZ betreut werden.
- Optionale Ausgestaltung des Ergänzungspraktikums für alle Lehrämter
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Studierende des Lehramts GHRGe können ihr DGS-Praktikum, Studierende eines der Lehrämter GyGe oder BK können ihr außerschulisches Praktikum bei Interesse auch als Auslandspraktikum absolvieren.
Studierende, die ein Profilstudium absolvieren, haben die Möglichkeit ihr Ergänzungspraktikum als profilbezogenes Praktikum zu absolvieren.