Prüfungsverfahren im Lehramt
Hier finden Sie Informationen rund um das Prüfungsverfahren im Lehramtsstudium. Die Prüfungsordnungen stellen die rechtliche Grundlage für Ihr gesamtes Studium dar und dienen zur Studienplanung. Im Rahmen des Studiums sind unterschiedliche Leistungen zu erbringen. Hierzu zählen Leistungen in den Modulen ebenso wie eine Bachelor- bzw. Masterarbeit. Wenn Sie in einem vorigen Studium bereits Leistungen erbracht haben, können Sie sich über das Anerkennungsverfahren informieren. Der Prüfungsausschuss stellt sich und seine Aufgabenbereiche im Zusammenhang mit dem Prüfungsverfahren auf diesen Seiten vor.
Wichtige Hinweise
Anmeldung von Leistungen
- Zu Leistungen/Prüfungen (d. h. Prüfungsleistungen, Studienleistungen bzw. qualifizierten Teilnahmen) melden Sie sich im Paderborner Assistenzsystem für Universität und Lehre an (PAUL).
- Kontrollieren Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit innerhalb der Prüfungsanmeldephase in PAUL (unter Prüfungsverwaltung > Meine Prüfungen), ob Sie sich zu allen Leistungen, die Sie ggf. absolvieren möchten, fristgemäß angemeldet haben. Nach Ablauf der Anmeldephase sind keine Anmeldungen zu Leistungen mehr möglich!
- Hier finden Sie eine detaillierte Übersicht der Leistungsanmeldephasen.
- Auch zum zweiten Prüfungstermin ist eine gesonderte Anmeldung erforderlich.
- Bei Problemen mit der Anmeldung zu einzelnen Leistungen melden Sie sich umgehend innerhalb der Anmeldephase beim Zentralen Prüfungssekretariat.
- Ohne vorliegende Anmeldung sind Sie nicht berechtigt, an der Leistung teilzunehmen.
- Einige Modulabschlussprüfungen setzen eine Anmeldung zu einer gleichnamigen Lehrveranstaltung während der Lehrveranstaltungsanmeldephase und eine Prüfungsanmeldung während der Prüfungsanmeldephase voraus. (s. Video unten)
Abmeldung von Leistungen
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Eine Abmeldung von Prüfungen kann bis spätestens zwei Tage vor dem jeweiligen Prüfungstermin in PAUL ohne Angabe von Gründen vorgenommen werden.
Als Prüfungstermin gilt der jeweilige Termin der Prüfung (z.B. bei Klausuren, mündlichen Prüfungen) bzw. der Abgabetermin (z.B. bei schriftlichen Hausarbeiten, Portfolioleistungen) bzw. der Beginn des Prüfungszeitraums (bei sportpraktischen Prüfungen). -
Sollte eine Abmeldung innerhalb der Abmeldefristen über PAUL nicht möglich sein, wenden Sie sich innerhalb der Abmeldefrist per Mail an das Zentrale Prüfungssekretariat.
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Abweichende Abmeldefristen werden ggf. mit der Festlegung der Prüfungsbedingungen bekanntgegeben.
Hinweise zum Rücktritt von Leistungen
- Gemäß den Prüfungsordnungen ist ein Rücktritt von einer Prüfung innerhalb von 2 Tagen vor dem jeweiligen Prüfungstermin nur dann zulässig, wenn hierfür triftige Gründe vorliegen.
- Die für den Rücktritt geltend gemachten Gründe müssen beim Zentralen Prüfungssekretariat unverzüglich, spätestens aber fünf Werktage nach dem jeweiligen Prüfungstermin, schriftlich angezeigt und glaubhaft gemacht werden.
- Bitte beachten Sie, dass Samstage als Werktage gelten.
- Weitere Informationen zum Rücktritt von einer Prüfung und einen Vordruck für das Ärztliche Attest bei einem Rücktritt aus Krankheitsgründen finden Sie hier.