Informationen zur Bachelor-/Masterarbeit in Lehramtsstudiengängen
Der Prozess der Anfertigung einer Bachelor-/Masterarbeit beginnt i.d.R. mit der Anmeldung. Dabei weisen Sie nach, dass Sie die Voraussetzungen zur Anmeldung erfüllen. Im Folgenden sind die Schritte beschrieben, wie Sie prüfen können, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen. Im Weiteren wird erklärt, wie Sie dann Ihre Arbeit anmelden können.
Anmeldeverfahren einer Bachelor-/Masterarbeit
Sofern Sie die unten aufgeführten allgemeinen und fachspezifischen Voraussetzungen erfüllen, können Sie zur Bachelorarbeit zugelassen werden. Dies ist in der Regel ab dem 5. Semester der Fall.
Für die Masterarbeit werden die Kompetenzen erwartet, die in den Modulen zu erwerben sind, die gemäß Studienverlaufsplan für die ersten drei Semester vorgesehen sind. Sofern Sie die unten aufgeführten allgemeinen und fachspezifischen Voraussetzungen erfüllen, können Sie zur Masterarbeit zugelassen werden. Dies ist in der Regel ab dem 3. Semester der Fall.
Die Abschlussarbeit kann wahlweise entweder in einer Fachwissenschaft, einer Fachdidaktik oder den Bildungswissenschaften verfasst werden (unabhängig davon, in welchem Bereich die Bachelorarbeit geschrieben wurde). Überlegen Sie sich zunächst, in welchem Bereich Sie Ihre Abschlussarbeit schreiben möchten. Nehmen Sie ersten Kontakt mit möglichen Prüfenden1 auf und vereinbaren Sie mit diesen einen Themenbereich bzw. einen Themenvorschlag für die Abschlussarbeit. Beachten Sie dabei, dass Sie Ihre Abschlussarbeit nur in einem Bereich schreiben können, in dem Sie über die oben aufgeführten allgemeinen Voraussetzungen hinaus auch die entsprechenden fachspezifischen Voraussetzungen erfüllen.
Seien Sie offen für Themenvorschläge der Prüfenden, da Sie keinen Rechtsanspruch auf ein bestimmtes Thema haben.
1Eine Liste der Prüfenden finden Sie im Aushang auf C2. Grundsätzlich können Sie sich bei der Suche nach Prüfenden von dem Grundsatz leiten lassen, dass Abschlussarbeiten in der Regel von allen Professor*innen und promovierten Mitarbeiter*innen betreut und begutachtet werden. Bei Nachfragen können Sie sich gerne per Mail an pa-lehramt@upb.de wenden.
- Nachdem Sie kontrolliert haben, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen (vgl. Schritt 1), beantragen Sie in PAUL die Zulassung zur Abschlussarbeit. Dies können Sie online in PAUL im Bereich Studium unter Ihren Anträgen tun. Füllen Sie dort die entsprechenden Felder aus.
- Hilfe bei der Antragsstellung finden Sie auf den Hilfeseiten von PAUL.
- Nach dem Abschicken erfolgt im Zentralen Prüfungssekretariat (ZPS) die Prüfung Ihrer Zulassung. Dies kann bis zu 14 Tage dauern. Wenn Sie die Kriterien für die Zulassung zur Abschlussarbeit erfüllen, erhalten Sie durch eine PAUL-Systemnachricht Informationen zum weiteren Vorgehen. Danach finden Sie dann in PAUL im Bereich Meine Daten unter dem Menüpunkt Bescheinigungen den Zulassungsantrag.
- Sie finden nach der Prüfung der Voraussetzungen durch das ZPS den bereitgestellten Zulassungsantrag unter Meine Daten -> Bescheinigungen in PAUL. Füllen Sie den Antrag aus und unterschreiben Sie ihn mit Datum an der vorgesehenen Stelle.
- Gehen Sie anschließend mit dem Zulassungsantrag zu Ihrem*Ihrer Erstprüfer*in. Falls noch nicht erfolgt, tragen Sie den*die Erst- und Zweitprüfer*in sowie den Themenvorschlag ein. Achten Sie darauf, dass der*die Erstprüfer*in den Laufzeitbeginn einträgt und den Antrag mit Datum unterschreibt. Diese Vorschläge begründen jedoch keinen Rechtsanspruch, da die formale Entscheidung durch den Prüfungsausschuss gefällt wird.
- Lassen Sie sich außerdem auf dem Antrag bestätigen, dass auch der*die Zweitprüfer*in bereit ist, Ihre Arbeit zu bewerten. Diese Bestätigung kann entweder durch den*die Zweitprüfer*in selbst oder durch den*die Erstprüfer*in erfolgen.
- Reichen Sie anschließend den vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Zulassungsantrag im ZPS ein. Dies kann per E-Mail oder per Einwurf in den Briefkasten auf C2 erfolgen.
Beachten Sie, dass Sie den Zulassungsantrag vor dem Beginn der Laufzeit im ZPS abgegeben haben müssen! Wird der Antrag später eingereicht, ist ein neuer Antrag mit einem anderen Thema zu stellen! - Der eingereichte Antrag wird geprüft. Im positiven Fall finden Sie das Schreiben über die Zulassung zur Abschlussarbeit in PAUL unter dem Menüpunkt Bescheinigungen. Dieses Schreiben enthält die offizielle Themenstellung und das genaue Abgabedatum, bis zu dem Sie die Abschlussarbeit im ZPS spätestens einreichen müssen. Es handelt sich bei diesem Datum um eine Ausschlussfrist.
FAQ
Im Lehramtsstudium sind in der Regel Kenntnisse von zwei Fremdsprachen (aus der Sek I fortgeführte Fremdsprache und zweite Fremdsprache) erforderlich, die in der Regel durch das Abiturzeugnis nachgewiesen werden. Die Note auf dem jeweils letzten vorzulegenden Zeugnis muss mindestens „ausreichend“ sein.
Ausnahmen: | |
Lehramt BK mit mindestens einer beruflichen Fachrichtung | Nachweis nur einer Fremdsprache |
Wenn Deutsch nicht die Erstsprache ist, kann Deutsch eine der beiden Fremdsprachen sein | Nachweis nur einer weiteren Fremdsprache |
Sofern Sie ein Abiturzeugnis oder bei Nachweis nur einer Fremdsprache die Fachhochschulreife haben, weisen Sie die Fremdsprachenkenntnisse beim ZPS, dem Zentralen Prüfungssekretariat, nach. Dies können Sie tun z.B. unter Angabe Ihrer Matrikelnummer durch das Einreichen der Hochschulzugangsberechtigung (Abiturzeugnis) als Scan an zps.la1@zv.upb.de. Es erfolgt ein Eintrag in PAUL durch das ZPS.
Sofern Sie die Fremdsprachenvoraussetzungen nicht erfüllen, besteht die Möglichkeit, diese bis zur Zulassung zur Abschlussarbeit nachzuholen durch
- den Besuch und das erfolgreiche Bestehen (benotete Prüfungen; Note mind. 4.0) von zwei vom Zentrum für Sprachlehre (ZfS) angebotenen und aufeinander aufbauenden Sprachkursen im Umfang von je 2 SWS (je 3 LP) oder von einem Kompaktkurs im Umfang von 4 SWS (6 LP)
- die Anerkennung von erfolgreich bestandenen Sprachkursen (benotete Prüfung(en); Note mind. 4.0) , die an anderen Universitäten oder an staatlich geprüften Sprachschulen absolviert wurden.
Sofern Sie die Sprachkenntnisse nicht durch das Abiturzeugnis oder bei einer Fremdsprache durch die Fachhochschulreife nachweisen können, erfolgt die Überprüfung durch die Geschäftsführerin des PLAZ. Für die Anerkennung mailen Sie bitte unter Angabe Ihrer Matrikelnummer als Scan alle Zeugnisse und/oder Zertifikate und/oder andere Nachweise, aus denen der Erwerb der erforderlichen Fremdsprachenkenntnisse hervorgeht an hilligus@plaz.upb.de.
In den einzelnen Fächern kann es individuelle Regelungen geben, die von dem auf dieser Seite beschriebenem Verfahren abweichen. Erkundigen Sie sich daher zusätzlich im Fach, in dem Sie Ihre Abschlussarbeit schreiben möchten.
Folgende fachspezifische Hinweise sind uns bekannt:
Bachelorarbeit | Masterarbeit |
Allgemeine Informationen und formale Regelungen zur Bachelorarbeit nach § 21 Allgemeine Bestimmungen der Prüfungsordnungen: In der Bachelorarbeit sollen Sie zeigen, dass Sie ein für das künftige Berufsfeld relevantes Thema bzw. Problem aus einem Fach Ihres Studienganges oder aus den Bildungswissenschaften mit wissenschaftlichen Methoden selbstständig bearbeiten und die Ergebnisse sachgerecht darstellen können. Dabei ist Folgendes zu beachten:
Informationen zum Übergang in den Master of Education für die Lehrämter G, HRSGe, GyGe, BK mit gleichwertigen Fächern und SP finden Sie hier. Diese Informationen sind relevant für die zeitliche Planung der Bachelorarbeit und für einen passenden Übergang in den M.Ed..
| Allgemeine Informationen und formale Regelungen zur Masterarbeit nach § 21 Allgemeine Bestimmungen der Prüfungsordnungen: In der Masterarbeit sollen Sie zeigen, dass Sie in der Lage sind, innerhalb einer vorgegebenen Frist ein für das Berufsfeld Schule relevantes fachwissenschaftliches, fachdidaktisches oder bildungswissenschaftliches Thema bzw. Problem aus einem Fach Ihres Studiengangs oder aus den Bildungswissenschaften mit wissenschaftlichen Methoden selbstständig bearbeiten und die Ergebnisse sachgerecht darstellen können. Dabei ist Folgendes zu beachten:
Informationen zum Vorbereitungsdienst in NRW finden Sie hier. Diese Informationen sind relevant für die zeitliche Planung der Masterarbeit und für einen passenden Übergang in den Vorbereitungsdienst. * Für das Lehramt BK Wirtschaftspädagogik gilt hiervon abweichend ein Umfang von 60 bis 90 Seiten und ein Bearbeitungszeitraum von sechs Monaten (vgl. Prüfungsordnung für Wirtschaftspädagogik - Lehramt an Berufskollegs § 18 (1) und (5)). |
Bei Anspruch auf Elternzeit oder bei Ausfallzeiten durch die Pflege und Erziehung von Kindern kann in Bezugnahme auf den Familienparagraphen die Abgabefrist der Bachelorarbeit auf Antrag höchstens auf das Doppelte der vorgesehenen Bearbeitungszeit verlängert werden (Bachelorarbeit: 12 Wochen, d.h. maximale Frist 24 Wochen; Masterarbeit: 16 Wochen, d.h. maximale Frist 32 Wochen). Termine und Fristen werden für den Einzelfall festgelegt.
- Ein Antrag auf verlängerte Abgabefrist für Abschlussarbeiten sollte in der Regel vor Beginn der Bearbeitungsfrist erfolgen (Ausnahmen können z.B. längere Erkrankungen des Kindes sein).
- Die Antragstellung erfolgt formlos in schriftlicher Form beim Zentralen Prüfungssekretariat. Im Rahmen der Antragstellung ist zu erklären, auf welche Frist die Bearbeitungszeit verlängert werden soll.
- Handelt es sich bei den Kindern um Kleinkinder, ist lediglich eine Kopie der Geburtsurkunde vorzulegen. Bei älteren Kindern ist neben einer Kopie der Geburtsurkunde zu begründen, welche Ausfallzeiten durch die Erziehung des Kindes entstehen werden.
- Bei der Studienplanung muss beachtet werden, dass die Frist für die Gutachtenden erst nach Ende der Abgabefrist beginnt. D.h. bei einer vorzeitigen Abgabe der Abschlussarbeit besteht kein Anspruch darauf, dass die Prüfenden ihre Gutachten entsprechend früher erstellen.
- Ansprechpartner für Studierende bei weitergehenden Fragen ist das Studiengangmanagement
Bei Erkrankungen innerhalb der Bearbeitungszeit kann die Frist für die Abgabe der Bachelorarbeit verlängert werden. Die genauen Bedingungen für Fristen und Form sind auf den Seiten des Zentralen Prüfungssekretariats zum Thema Prüfungsrücktritt zu finden.
Bachelorarbeit | Masterarbeit |
Annahme und Bewertung der Bachelorarbeit (vgl. § 22 Allgemeine Bestimmungen):
Mündliche Verteidigung der Bachelorarbeit in Fächern, die in der Prüfungsordnung eine Verteidigung vorsehen (vgl. § 23 Allgemeine Bestimmungen): Wird die Bachelorarbeit nach Abschluss des Bewertungsverfahrens mit mindestens ausreichender Leistung benotet, so wird in den Fächern, die dies in § 43 Besondere Bestimmungen der Prüfungsordnungen vorsehen, eine mündliche Verteidigung der Bachelorarbeit anberaumt. Eine Übersicht über die fachspezifischen Regelungen zur Bachelorarbeit und Verteidigung finden Sie hier. Dabei ist Folgendes zu beachten:
| Annahme und Bewertung der Masterarbeit (vgl. § 22 Allgemeine Bestimmungen):
Mündliche Verteidigung der Masterarbeit in Fächern, die in der Prüfungsordnung eine Verteidigung vorsehen (vgl. § 23 Allgemeine Bestimmungen): Wird die Masterarbeit nach Abschluss des Bewertungsverfahrens mit mindestens ausreichender Leistung benotet, so wird in den Fächern, die dies in § 43 Besondere Bestimmungen vorsehen, eine mündliche Verteidigung der Masterarbeit anberaumt. Eine Übersicht über die fachspezifischen Regelungen zur Masterarbeit und Verteidigung finden Sie hier. Dabei ist Folgendes zu beachten:
|
Allgemeine und fachspezifische Voraussetzungen für die Zulassung und Regelungen
Allgemeine Voraussetzungen für die Zulassung zur Bachelorarbeit
Gemäß § 17(3) Allgemeinen Bestimmungen bestehen folgende Voraussetzungen für die Zulassung zur Bachelorarbeit:
- Nachweis von mindestens 90 Leistungspunkten im entsprechenden Bachelorstudiengang
- Nachweis fremdsprachlicher Kenntnisse gemäß § 17(3) Allgemeine Bestimmungen. Nähere Informationen dazu s. FAQ oben.
- In dem Bereich, in dem die Bachelorarbeit angefertigt werden soll, müssen mindestens die Hälfte der für den Bereich vorgesehenen Leistungspunkte erbracht worden sein (siehe unten)
- ggf. sind zusätzliche fachspezifische Voraussetzungen für die Zulassung zur Bachelorarbeit zu erbringen. Diese finden Sie bei den fachspezifischen Regelungen.
Allgemeine Voraussetzungen für die Zulassung zur Masterarbeit
Gemäß § 17(3) der Allgemeinen Bestimmungen bestehen folgende Voraussetzungen für die Zulassung der Masterarbeit:
- Das Praxissemester muss erfolgreich abgeschlossen sein. Hierzu gehört sowohl der schulpraktische Teil als auch der Schulforschungsteil.
- Nur relevant für Studierende, die ihr vorausgehendes Bachelorstudium nicht an der Universität Paderborn absolviert haben:
Sofern innerhalb des Masterstudiums und des ihm vorausgehenden Bachelorstudiums in der Summe die durch die Lehramtszugangsverordnung (LZV) geforderten Leistungspunkte nicht erreicht werden können, setzt die Ausgabe des Themas für die Masterarbeit den Nachweis zusätzlicher Leistungen im Umfang der fehlenden Anzahl von Leistungspunkte voraus.
Sollten Sie diesbezüglich Fragen haben, können Sie sich an pa-lehramt@upb.de wenden. - Es darf keine Prüfung endgültig nicht bestanden sein.
- ggf. sind zusätzliche fachspezifische Voraussetzungen für die Zulassung zur Bachelorarbeit zu erbringen. Diese finden Sie bei den fachspezifischen Regelungen.
Fachspezifische Regelungen zur Bachelorarbeit
| Vorgesehene Anzahl Leistungspunkte (LP) | Bis zur Anmeldung der Bachelorarbeit zu erbringende Anzahl an Leistungspunkten (LP), sofern die Arbeit in diesem Bereich angefertigt werden soll |
---|---|---|
Sprachliche Grundbildung | 36 LP | 18 LP |
Mathematische Grundbildung | 36 LP | 18 LP |
3. Lenbereich bzw. Unterrichtsfach | 36 LP | 18 LP |
Bildungswissenschaftliches Studium | 45 LP | 23 LP |
Achten Sie unbedingt darauf, dass die Leistungspunkte, die in Ihre Zählung eingehen, auch in Ihrem Leistungskonto in PAUL verbucht sind. Erst nach Abschluss eines Moduls erfolgt die Vergabe der Leistungspunkte! Bei Unstimmigkeiten wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständigen Mitarbeitenden im Zentralen Prüfungssekretariat.
Die im Vertiefungsbereich erbrachten Leistungspunkte werden nur berücksichtigt, um festzustellen, ob in dem Studiengang insgesamt 90 Leistungspunkte erbracht wurden. Sie finden keine Berücksichtigung bei der Feststellung, ob für den Bereich, in dem die Bachelorarbeit geschrieben werden soll, die Hälfte der vorgesehenen Leistungspunkte erbracht sind.
Fachspezifische Regelungen zur Bachelorarbeit
Fachspezifische Regelungen für die Bachelorarbeit (§ 34 und § 43 Besondere Bestimmungen) | |
---|---|
Bildungswissenschaftliches Studium | Bachelorarbeit ohne Verteidigung |
Sprachliche Grundbildung | Bachelorarbeit ohne Verteidigung |
Englisch | Bachelorarbeit ohne Verteidigung Wird die Bachelorarbeit im Fach Englisch angefertigt, so wird sie in englischer Sprache abgefasst. In begründeten Fällen kann sie in deutscher Sprache verfasst werden. Die Entscheidung fällt der Prüfungsausschuss. Die zuständigen Fachvertreter*innen sind bei der Entscheidung zu hören. |
Kunst | Bachelorarbeit ohne Verteidigung Die Bachelorarbeit kann auch mit einem kunstpraktischen Schwerpunkt erfolgen. Der Text, der das künstlerisch-gestalterische Projekt erläutert und der wiederum auf einen kunstwissenschaftlichen oder kunstdidaktischen Kontext verweist, soll einen Umfang von 37.500-50.000 Zeichen (entspricht etwa 15-20 Seiten) haben. |
Mathematische Grundbildung | Bachelorarbeit ohne Verteidigung |
Musik | Bachelorarbeit ohne Verteidigung |
Natur- und Gesellschaftswissenschaften | Bachelorarbeit ohne Verteidigung |
Religionslehre, evangelisch | Bachelorarbeit ohne Verteidigung |
Religionslehre, islamisch | Bachelorarbeit ohne Verteidigung |
Religionslehre, katholisch | Bachelorarbeit ohne Verteidigung |
Sport | Bachelorarbeit ohne Verteidigung |
Sollte eine Verteidigung der Bachelorarbeit gemäß den Besonderen Bestimmungen vorgesehen sein, entfallen 10 Leistungspunkte auf die Bachelorarbeit selbst und 2 Leistungspunkte auf die Verteidigung. In Fächern ohne Verteidigung entfallen 12 Leistungspunkte auf die Bachelorarbeit.
| Vorgesehene Anzahl Leistungspunkte (LP) | Bis zur Anmeldung der Bachelorarbeit zu erbringende Anzahl an Leistungspunkten (LP), sofern die Arbeit in diesem Bereich angefertigt werden soll |
---|---|---|
1. Unterrichtsfach | 60 LP | 30 LP |
2. Unterrichtsfach | 60 LP | 30 LP |
Bildungswissenschaftliches Studium | 36 LP | 18 LP |
Achten Sie unbedingt darauf, dass die Leistungspunkte, die in Ihre Zählung eingehen, auch in Ihrem Leistungskonto in PAUL verbucht sind. Erst nach Abschluss eines Moduls erfolgt die Vergabe der Leistungspunkte! Bei Unstimmigkeiten wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständigen Mitarbeitenden im Zentralen Prüfungssekretariat.
Fachspezifische Regelungen zur Bachelorarbeit
Fachspezifische Regelungen für die Bachelorarbeit (§ 34 und § 43 Besondere Bestimmungen) | |
---|---|
Bildungswissenschaftliches Studium | Bachelorarbeit ohne Verteidigung |
Chemie | Bachelorarbeit ohne Verteidigung |
Deutsch | Bachelorarbeit ohne Verteidigung |
Englisch | Bachelorarbeit ohne Verteidigung Wird die Bachelorarbeit im Fach Englisch angefertigt, so wird sie in englischer Sprache abgefasst. In begründeten Fällen kann sie in deutscher Sprache verfasst werden. Die Entscheidung fällt der Prüfungsausschuss. Die zuständigen Fachvertreter*innen sind bei der Entscheidung zu hören. |
Französisch | Bachelorarbeit ohne Verteidigung Wird die Bachelorarbeit im Fach Französisch angefertigt, so kann sie wahlweise in deutscher oder französischer Sprache abgefasst werden. |
Geschichte | Bachelorarbeit ohne Verteidigung |
Hauswirtschaft | Bachelorarbeit ohne Verteidigung |
Informatik | Bachelorarbeit mit Verteidigung gemäß §23 der Allgemeinen Bestimmungen Die Bachelorarbeit kann auch in Form einer Gruppenarbeit zugelassen werden. |
Kunst | Bachelorarbeit ohne Verteidigung Die Bachelorarbeit kann auch mit einem kunstpraktischen Schwerpunkt erfolgen. Der Text, der das künstlerisch-gestalterische Projekt erläutert und der wiederum auf einen kunstwissenschaftlichen oder kunstdidaktischen Kontext verweist, soll einen Umfang von 37.500-50.000 Zeichen (entspricht etwa 15-20 Seiten) haben. |
Mathematik | Bachelorarbeit ohne Verteidigung |
Musik | Bachelorarbeit ohne Verteidigung |
Praktische Philosophie | Bachelorarbeit ohne Verteidigung |
Physik | Bachelorarbeit mit Verteidigung gemäß §23 der Allgemeinen Bestimmungen |
Religionslehre, evangelisch | Bachelorarbeit ohne Verteidigung |
Religionslehre, islamisch | Bachelorarbeit ohne Verteidigung |
Religionslehre, katholisch | Bachelorarbeit ohne Verteidigung |
Spanisch | Bachelorarbeit ohne Verteidigung Die Bachelorarbeit kann wahlweise in deutscher oder spanischer Sprache abgefasst werden. |
Sport | Bachelorarbeit ohne Verteidigung |
Textilgestaltung | Bachelorarbeit ohne Verteidigung. Wird die Bachelorarbeit im Bereich der gestaltungstheoretischen Wissenschaftsmethoden verfasst, so ist ein Gestaltungsprojekt zu leisten, das in einer gestaltungstheoretischen Reflexion im Umfang von 37.500-50.000 Zeichen (entspricht etwa 15-20 Seiten) erörtert wird. |
Sollte eine Verteidigung der Bachelorarbeit gemäß den Besonderen Bestimmungen vorgesehen sein, entfallen 10 Leistungspunkte auf die Bachelorarbeit selbst und 2 Leistungspunkte auf die Verteidigung. In Fächern ohne Verteidigung entfallen 12 Leistungspunkte auf die Bachelorarbeit.
| Vorgesehene Anzahl Leistungspunkte (LP) | Bis zur Anmeldung der Bachelorarbeit zu erbringende Anzahl an Leistungspunkten (LP), sofern die Arbeit in diesem Bereich angefertigt werden soll |
---|---|---|
1. Unterrichtsfach | 72 LP | 36 LP |
2. Unterrichtsfach | 72 LP | 36 LP |
Bildungswissenschaftliches Studium | 18 LP | 9 LP |
Achten Sie unbedingt darauf, dass die Leistungspunkte, die in Ihre Zählung eingehen, auch in Ihrem Leistungskonto in PAUL verbucht sind. Erst nach Abschluss eines Moduls erfolgt die Vergabe der Leistungspunkte! Bei Unstimmigkeiten wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständigen Mitarbeitenden im Zentralen Prüfungssekretariat.
Fachspezifische Regelungen zur Bachelorarbeit
Im Lehramt GyGe sind gemäß § 34 und § 43 Besondere Bestimmungen für die Fächer Geschichte, Philosophie/Praktische Philosophie, Evangelische Religionslehre und Katholische Religionslehre bis zur Anmeldung der Bachelorarbeit folgende Fremdsprachenkenntnisse (fachspezifische Voraussetzungen) nachzuweisen, auch wenn die Bachelorarbeit nicht in dem entsprechenden Fach geschrieben wird.
Fachspezifische Regelungen für die Bachelorarbeit (§ 34 und § 43 Besondere Bestimmungen) | |
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Bildungswissenschaftliches Studium | Bachelorarbeit ohne Verteidigung |
Chemie | Bachelorarbeit ohne Verteidigung |
Deutsch | Bachelorarbeit ohne Verteidigung |
Englisch | Bachelorarbeit ohne Verteidigung Wird die Bachelorarbeit im Fach Englisch angefertigt, so wird sie in englischer Sprache abgefasst. In begründeten Fällen kann sie in deutscher Sprache verfasst werden. Die Entscheidung fällt der Prüfungsausschuss. Die zuständigen Fachvertreter*innen sind bei der Entscheidung zu hören. |
Ernährungslehre | Bachelorarbeit ohne Verteidigung |
Französisch | Bachelorarbeit ohne Verteidigung Wird die Bachelorarbeit im Fach Französisch angefertigt, so kann sie wahlweise in deutscher oder französischer Sprache abgefasst werden. |
Geschichte | Voraussetzung für die Zulassung zu Bachelorarbeit: Kenntnisse in Latein auf dem Niveau eines Kleinen Latinums Bachelorarbeit ohne Verteidigung |
Informatik | Bachelorarbeit mit Verteidigung gemäß §23 der Allgemeinen Bestimmungen Die Bachelorarbeit kann auch in Form einer Gruppenarbeit zugelassen werden. |
Kunst | Bachelorarbeit ohne Verteidigung Die Bachelorarbeit kann auch mit einem kunstpraktischen Schwerpunkt erfolgen. Der Text, der das künstlerisch-gestalterische Projekt erläutert und der wiederum auf einen kunstwissenschaftlichen oder kunstdidaktischen Kontext verweist, soll einen Umfang von 37.500-50.000 Zeichen (entspricht etwa 15-20 Seiten) haben. |
Mathematik | Bachelorarbeit ohne Verteidigung |
Musik | |
Pädagogik | Bachelorarbeit ohne Verteidigung |
Philosophie/ Praktische Philosophie | Voraussetzung für die Zulassung zu Bachelorarbeit: Kenntnisse in Latein auf dem Niveau eines Kleinen Latinums oder Kenntnisse in Griechisch (Graecum) Bachelorarbeit ohne Verteidigung |
Physik | Bachelorarbeit mit Verteidigung gemäß §23 der Allgemeinen Bestimmungen |
Psychologie | Bachelorarbeit ohne Verteidigung |
Religionslehre, evangelisch | Voraussetzung für die Zulassung zu Bachelorarbeit: Kenntnisse in Griechisch auf der Niveau des Graecums und wahlweise in Hebräisch auf dem Niveau des Hebraicums oder in Latein auf dem Niveau des Kleinen Latinums Bachelorarbeit ohne Verteidigung |
Religionslehre, islamisch | Bachelorarbeit ohne Verteidigung |
Religionslehre, katholisch | Voraussetzung für die Zulassung zu Bachelorarbeit: Kenntnisse in Latein auf dem Niveau des Kleinen Latinums (Hinweis: Für die Zulassung zum M.Ed. sind zusätzlich Grundkenntnisse im Biblischen Griechisch und Grundkenntnisse in Hebräisch nachzuweisen.) Bachelorarbeit ohne Verteidigung |
Spanisch | Bachelorarbeit ohne Verteidigung Die Bachelorarbeit kann wahlweise in deutscher oder spanischer Sprache abgefasst werden. |
Sport | Bachelorarbeit ohne Verteidigung |
Sollte eine Verteidigung der Bachelorarbeit gemäß den Besonderen Bestimmungen vorgesehen sein, entfallen 10 Leistungspunkte auf die Bachelorarbeit selbst und 2 Leistungspunkte auf die Verteidigung. In Fächern ohne Verteidigung entfallen 12 Leistungspunkte auf die Bachelorarbeit.
| Vorgesehene Anzahl Leistungspunkte (LP) | Bis zur Anmeldung der Bachelorarbeit zu erbringende Anzahl an Leistungspunkten (LP), sofern die Arbeit in diesem Bereich angefertigt werden soll |
---|---|---|
1. Unterrichtsfach/berufliche Fachrichtung | 72 LP | 36 LP |
2. Unterrichtsfach/berufliche Fachrichtung | 72 LP | 36 LP |
Bildungswissenschaftliches und berufspädagogisches Studium | 18 LP | 9 LP |
Achten Sie unbedingt darauf, dass die Leistungspunkte, die in Ihre Zählung eingehen, auch in Ihrem Leistungskonto in PAUL verbucht sind. Erst nach Abschluss eines Moduls erfolgt die Vergabe der Leistungspunkte! Bei Unstimmigkeiten wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständigen Mitarbeitenden im Zentralen Prüfungssekretariat.
Fachspezifische Regelungen zur Bachelorarbeit
Fachspezifische Regelungen für die Bachelorarbeit (§ 34 und § 43 Besondere Bestimmungen) | |
---|---|
Bildungswissenschaftliches und berufspädagogisches Studium | Bachelorarbeit ohne Verteidigung Die thematische Ausrichtung der Bachelorarbeit muss einen berufsbildenden Bezug aufweisen. |
Chemie | Bachelorarbeit ohne Verteidigung |
Deutsch | Bachelorarbeit ohne Verteidigung |
Elektrotechnik | Bachelorarbeit mit Verteidigung gemäß §23 der Allgemeinen Bestimmungen |
Englisch | Bachelorarbeit ohne Verteidigung Wird die Bachelorarbeit im Fach Englisch angefertigt, so wird sie in englischer Sprache abgefasst. In begründeten Fällen kann sie in deutscher Sprache verfasst werden. Die Entscheidung fällt der Prüfungsausschuss. Die zuständigen Fachvertreter*innen sind bei der Entscheidung zu hören. |
Ernährungs- und Hauswirtschaftswissenschaften | Bachelorarbeit ohne Verteidigung |
Französisch | Bachelorarbeit ohne Verteidigung Wird die Bachelorarbeit im Fach Französisch angefertigt, so kann sie wahlweise in deutscher oder französischer Sprache abgefasst werden. |
Informatik | Bachelorarbeit mit Verteidigung gemäß §23 der Allgemeinen Bestimmungen Die Bachelorarbeit kann auch in Form einer Gruppenarbeit zugelassen werden. |
Kunst | Bachelorarbeit ohne Verteidigung Die Bachelorarbeit kann auch mit einem kunstpraktischen Schwerpunkt erfolgen. Der Text, der das künstlerisch-gestalterische Projekt erläutert und der wiederum auf einen kunstwissenschaftlichen oder kunstdidaktischen Kontext verweist, soll einen Umfang von 37.500-50.000 Zeichen (entspricht etwa 15-20 Seiten) haben. |
Maschinenbautechnik | Bachelorarbeit mit Verteidigung gemäß §23 der Allgemeinen Bestimmungen |
Mathematik | Bachelorarbeit ohne Verteidigung |
Pädagogik | Bachelorarbeit ohne Verteidigung |
Philosophie/ Praktische Philosophie | Bachelorarbeit ohne Verteidigung |
Physik | Bachelorarbeit mit Verteidigung gemäß §23 der Allgemeinen Bestimmungen |
Psychologie | Bachelorarbeit ohne Verteidigung |
Religionslehre, evangelisch | Bachelorarbeit ohne Verteidigung |
Religionslehre, islamisch | Bachelorarbeit ohne Verteidigung |
Religionslehre, katholisch | Bachelorarbeit ohne Verteidigung |
Sozialpädagogik | Bachelorarbeit ohne Verteidigung |
Spanisch | Bachelorarbeit ohne Verteidigung Die Bachelorarbeit kann wahlweise in deutscher oder spanischer Sprache abgefasst werden. |
Sport | Bachelorarbeit ohne Verteidigung |
Wirtschaftswissenschaft | Bachelorarbeit ohne Verteidigung |
Sollte eine Verteidigung der Bachelorarbeit gemäß den Besonderen Bestimmungen vorgesehen sein, entfallen 10 Leistungspunkte auf die Bachelorarbeit selbst und 2 Leistungspunkte auf die Verteidigung. In Fächern ohne Verteidigung entfallen 12 Leistungspunkte auf die Bachelorarbeit.
| Vorgesehene Anzahl Leistungspunkte (LP) | Bis zur Anmeldung der Bachelorarbeit zu erbringende Anzahl an Leistungspunkten (LP), sofern die Arbeit in diesem Bereich angefertigt werden soll |
---|---|---|
Sprachliche oder Mathematische Grundbildung | 36 LP | 18 LP |
2. Lernbereich oder Fach | 36 LP | 18 LP |
1. Sonderpädagogische Fachrichtung | 33 LP | 17 LP |
2. Sonderpädagogische Fachrichtung | 39 LP | 20 LP |
Bildungswissenschaftliches Studium | 18 LP | 9 LP |
Achten Sie unbedingt darauf, dass die Leistungspunkte, die in Ihre Zählung eingehen, auch in Ihrem Leistungskonto in PAUL verbucht sind. Erst nach Abschluss eines Moduls erfolgt die Vergabe der Leistungspunkte! Bei Unstimmigkeiten wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständigen Mitarbeitenden im Zentralen Prüfungssekretariat.
Fachspezifische Regelungen zur Bachelorarbeit
Fachspezifische Regelungen für die Bachelorarbeit (§ 34 und § 43 Besondere Bestimmungen) | |
---|---|
Bildungswissenschaftliches Studium | Bachelorarbeit ohne Verteidigung |
Sprachliche Grundbildung | Bachelorarbeit ohne Verteidigung |
Englisch | Bachelorarbeit ohne Verteidigung Wird die Bachelorarbeit im Fach Englisch angefertigt, so wird sie in englischer Sprache abgefasst. In begründeten Fällen kann sie in deutscher Sprache verfasst werden. Die Entscheidung fällt der Prüfungsausschuss. Die zuständigen Fachvertreter*innen sind bei der Entscheidung zu hören. |
Förderschwerpunkt Emotionale und Soziale Entwicklung | Bachelorarbeit ohne Verteidigung |
Förderschwerpunkt Lernen | Bachelorarbeit ohne Verteidigung |
Förderschwerpunkt Sprache | Bachelorarbeit ohne Verteidigung |
Kunst | Bachelorarbeit ohne Verteidigung Die Bachelorarbeit kann auch mit einem kunstpraktischen Schwerpunkt erfolgen. Der Text, der das künstlerisch-gestalterische Projekt erläutert und der wiederum auf einen kunstwissenschaftlichen oder kunstdidaktischen Kontext verweist, soll einen Umfang von 37.500-50.000 Zeichen (entspricht etwa 15-20 Seiten) haben. |
Mathematische Grundbildung | Bachelorarbeit ohne Verteidigung |
Musik | Bachelorarbeit ohne Verteidigung |
Natur- und Gesellschaftswissenschaften | Bachelorarbeit ohne Verteidigung |
Religionslehre, evangelisch | Bachelorarbeit ohne Verteidigung |
Religionslehre, katholisch | Bachelorarbeit ohne Verteidigung |
Sport | Bachelorarbeit ohne Verteidigung |
Sollte eine Verteidigung der Bachelorarbeit gemäß den Besonderen Bestimmungen vorgesehen sein, entfallen 10 Leistungspunkte auf die Bachelorarbeit selbst und 2 Leistungspunkte auf die Verteidigung. In Fächern ohne Verteidigung entfallen 12 Leistungspunkte auf die Bachelorarbeit.
Fachspezifische Regelungen zur Masterarbeit
Fachspezifische Regelungen für die Masterarbeit (§ 43 Besondere Bestimmungen) | |
---|---|
Bildungswissenschaftliches Studium | Masterarbeit ohne Verteidigung |
Sprachliche Grundbildung | Masterarbeit mit Verteidigung gemäß § 23 Allgemeine Bestimmungen |
Englisch | Masterarbeit mit Verteidigung gemäß § 23 Allgemeine Bestimmungen Wird die Masterarbeit im Fach Englisch angefertigt, so wird sie in englischer Sprache abgefasst und die mündliche Verteidigung findet i.d.R. in englischer Sprache statt. In begründeten Fällen kann sie in deutscher Sprache verfasst werden und die mündliche Verteidigung in deutscher Sprache stattfinden. Die Entscheidung fällt der Prüfungsausschuss. Die zuständigen Fachvertreter*innen sind bei der Entscheidung zu hören. |
Kunst | Masterarbeit ohne Verteidigung Die Masterarbeit kann auch mit einem kunstpraktischen Schwerpunkt erfolgen, sofern nicht die Bachelorarbeit bereits einen entsprechenden Schwerpunkt aufweist. Der Text, der das künstlerisch-gestalterische Projekt erläutert und der wiederum auf einen kunstwissenschaftlichen oder kunstdidaktischen Kontext verweist, soll einen Umfang von 50.000-75.000 Zeichen (entspricht etwa 20-30 Seiten) haben. |
Mathematische Grundbildung | Masterarbeit ohne Verteidigung |
Musik | Masterarbeit mit Verteidigung gemäß § 23 Allgemeine Bestimmungen |
Natur- und Gesellschaftswissenschaften | Einschreibung in den M.Ed. vor WiSe 2022/23: Masterarbeit mit Verteidigung gemäß § 23 Allgemeine Bestimmungen Einschreibung in den M.Ed. nach WiSe 2022/23: Masterarbeit ohne Verteidigung |
Religionslehre, evangelisch | Masterarbeit ohne Verteidigung |
Religionslehre, islamisch | Masterarbeit mit Verteidigung gemäß § 23 Allgemeine Bestimmungen |
Religionslehre, katholisch | Einschreibung in den M.Ed. vor WiSe 2022/23: Masterarbeit mit Verteidigung gemäß § 23 Allgemeine Bestimmungen Einschreibung in den M.Ed. nach WiSe 2022/23: Masterarbeit ohne Verteidigung |
Sport | Masterarbeit ohne Verteidigung |
Sollte eine Verteidigung der Masterarbeit gemäß den Besonderen Bestimmungen vorgesehen sein, entfallen 15 Leistungspunkte auf die Masterarbeit selbst und 3 Leistungspunkte auf die Verteidigung. In Fächern ohne Verteidigung entfallen 18 Leistungspunkte auf die Masterarbeit.
Fachspezifische Regelungen für die Masterarbeit (§ 43 Besondere Bestimmungen) | |
---|---|
Bildungswissenschaftliches Studium | Masterarbeit ohne Verteidigung |
Chemie | Masterarbeit ohne Verteidigung |
Deutsch | Masterarbeit mit Verteidigung gemäß §23 der Allgemeinen Bestimmungen |
Englisch | Masterarbeit mit Verteidigung gemäß §23 der Allgemeinen Bestimmungen Wird die Masterarbeit im Fach Englisch angefertigt, so wird sie in englischer Sprache abgefasst und die mündliche Verteidigung findet i.d.R. in englischer Sprache statt. In begründeten Fällen kann sie in deutscher Sprache verfasst werden und die mündliche Verteidigung in deutscher Sprache stattfinden. Die Entscheidung fällt der Prüfungsausschuss. Die zuständigen Fachvertreter*innen sind bei der Entscheidung zu hören. |
Französisch | Masterarbeit mit Verteidigung gemäß §23 der Allgemeinen Bestimmungen Wird die Masterarbeit im Fach Französisch angefertigt, so kann sie wahlweise in deutscher oder französischer Sprache abgefasst werden. Die Verteidigung findet überwiegend in französischer Sprache statt. |
Geschichte | Masterarbeit ohne Verteidigung |
Hauswirtschaft | Masterarbeit ohne Verteidigung |
Informatik | Masterarbeit mit Verteidigung gemäß §23 der Allgemeinen Bestimmungen Die Masterarbeit kann auch in Form einer Gruppenarbeit zugelassen werden. |
Kunst | Masterarbeit ohne Verteidigung Die Masterarbeit kann auch mit einem kunstpraktischen Schwerpunkt erfolgen, sofern nicht die Bachelorarbeit bereits einen entsprechenden Schwerpunkt aufweist. Der Text, der das künstlerisch-gestalterische Projekt erläutert und der wiederum auf einen kunstwissenschaftlichen oder kunstdidaktischen Kontext verweist, soll einen Umfang von 50.000-75.000 Zeichen (entspricht etwa 20-30 Seiten) haben. |
Mathematik | Masterarbeit ohne Verteidigung |
Musik | Masterarbeit mit Verteidigung gemäß §23 der Allgemeinen Bestimmungen |
Praktische Philosophie | Masterarbeit mit Verteidigung gemäß §23 der Allgemeinen Bestimmungen |
Physik | Masterarbeit mit Verteidigung gemäß §23 der Allgemeinen Bestimmungen |
Religionslehre, evangelisch | Masterarbeit ohne Verteidigung |
Religionslehre, islamisch | Masterarbeit mit Verteidigung gemäß §23 der Allgemeinen Bestimmungen |
Religionslehre, katholisch | Einschreibung in den M.Ed. vor WiSe 22/23: Masterarbeit mit Verteidigung gemäß §23 der Allgemeinen Bestimmungen Einschreibung in den M.Ed. nach WiSe 22/23: Masterarbeit ohne Verteidigung |
Spanisch | Masterarbeit mit Verteidigung gemäß §23 der Allgemeinen Bestimmungen Wird die Masterarbeit im Fach Spanisch angefertigt, so kann sie wahlweise in deutscher oder spanischer Sprache abgefasst werden. Die Verteidigung findet überwiegend in spanischer Sprache statt. |
Sport | Masterarbeit ohne Verteidigung |
Textilgestaltung | Masterarbeit ohne Verteidigung Wird die Masterarbeit im Bereich der gestaltungstheoretischen Methoden gewählt, so ist ein Gestaltungsprojekt zu leisten, das in einer gestaltungstheoretischen Reflexion im Umfang von 75.000-100.000 Zeichen (entspricht etwa 30-40 Seiten) erörtert wird. |
Sollte eine Verteidigung der Masterarbeit gemäß den Besonderen Bestimmungen vorgesehen sein, entfallen 15 Leistungspunkte auf die Masterarbeit selbst und 3 Leistungspunkte auf die Verteidigung. In Fächern ohne Verteidigung entfallen 18 Leistungspunkte auf die Masterarbeit.
Fachspezifische Regelungen für die Masterarbeit (§ 43 Besondere Bestimmungen) | |
---|---|
Bildungswissenschaftliches Studium | Masterarbeit ohne Verteidigung |
Chemie | Masterarbeit ohne Verteidigung |
Deutsch | Masterarbeit mit Verteidigung gemäß §23 der Allgemeinen Bestimmungen |
Englisch | Masterarbeit mit Verteidigung gemäß §23 der Allgemeinen Bestimmungen Wird die Masterarbeit im Fach Englisch angefertigt, so wird sie in englischer Sprache abgefasst und die mündliche Verteidigung findet i.d.R. in englischer Sprache statt. In begründeten Fällen kann sie in deutscher Sprache verfasst werden und die mündliche Verteidigung in deutscher Sprache stattfinden. Die Entscheidung fällt der Prüfungsausschuss. Die zuständigen Fachvertreter*innen sind bei der Entscheidung zu hören. |
Ernährungslehre | Masterarbeit mit Verteidigung gemäß §23 der Allgemeinen Bestimmungen |
Französisch | Masterarbeit mit Verteidigung gemäß §23 der Allgemeinen Bestimmungen Wird die Masterarbeit im Fach Französisch angefertigt, so kann sie wahlweise in deutscher oder französischer Sprache abgefasst werden. Die Verteidigung findet überwiegend in französischer Sprache statt. |
Geschichte | Masterarbeit ohne Verteidigung |
Informatik | Masterarbeit mit Verteidigung gemäß §23 der Allgemeinen Bestimmungen Die Masterarbeit kann auch in Form einer Gruppenarbeit zugelassen werden. |
Kunst | Masterarbeit ohne Verteidigung Die Masterarbeit kann auch mit einem kunstpraktischen Schwerpunkt erfolgen, sofern nicht die Bachelorarbeit bereits einen entsprechenden Schwerpunkt aufweist. Der Text, der das künstlerisch-gestalterische Projekt erläutert und der wiederum auf einen kunstwissenschaftlichen oder kunstdidaktischen Kontext verweist, soll einen Umfang von 50.000-75.000 Zeichen (entspricht etwa 20-30 Seiten) haben. |
Mathematik | Masterarbeit ohne Verteidigung |
Musik | |
Pädagogik | Masterarbeit ohne Verteidigung |
Philosophie/ Praktische Philosophie | Masterarbeit mit Verteidigung gemäß §23 der Allgemeinen Bestimmungen |
Physik | Masterarbeit mit Verteidigung gemäß §23 der Allgemeinen Bestimmungen |
Religionslehre, evangelisch | Masterarbeit ohne Verteidigung |
Religionslehre, islamisch | Masterarbeit mit Verteidigung gemäß §23 der Allgemeinen Bestimmungen |
Religionslehre, katholisch | Einschreibung in den M.Ed. vor WiSe 22/23: Masterarbeit mit Verteidigung gemäß §23 der Allgemeinen Bestimmungen Einschreibung in den M.Ed. nach WiSe 22/23: Masterarbeit ohne Verteidigung |
Spanisch | Masterarbeit mit Verteidigung gemäß §23 der Allgemeinen Bestimmungen Wird die Masterarbeit im Fach Spanisch angefertigt, so kann sie wahlweise in deutscher oder spanischer Sprache abgefasst werden. Die Verteidigung findet überwiegend in spanischer Sprache statt. |
Sport | Masterarbeit ohne Verteidigung |
Sollte eine Verteidigung der Masterarbeit gemäß den Besonderen Bestimmungen vorgesehen sein, entfallen 15 Leistungspunkte auf die Masterarbeit selbst und 3 Leistungspunkte auf die Verteidigung. In Fächern ohne Verteidigung entfallen 18 Leistungspunkte auf die Masterarbeit.
Fachspezifische Regelungen für die Masterarbeit (§ 43 Besondere Bestimmungen) | |
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Bildungswissenschaftliches und berufspädagogisches Studium | Masterarbeit ohne Verteidigung |
Chemie | Masterarbeit ohne Verteidigung |
Deutsch | Masterarbeit mit Verteidigung gemäß §23 der Allgemeinen Bestimmungen |
Elektrotechnik | Masterarbeit mit Verteidigung gemäß §23 der Allgemeinen Bestimmungen |
Englisch | Masterarbeit mit Verteidigung gemäß §23 der Allgemeinen Bestimmungen Wird die Masterarbeit im Fach Englisch angefertigt, so wird sie in englischer Sprache abgefasst und die mündliche Verteidigung findet i.d.R. in englischer Sprache statt. In begründeten Fällen kann sie in deutscher Sprache verfasst werden und die mündliche Verteidigung in deutscher Sprache stattfinden. Die Entscheidung fällt der Prüfungsausschuss. Die zuständigen Fachvertreter*innen sind bei der Entscheidung zu hören. |
Ernährungs- und Hauswirtschaftswissenschaften | Masterarbeit mit Verteidigung gemäß §23 der Allgemeinen Bestimmungen |
Französisch | Masterarbeit mit Verteidigung Wird die Masterarbeit im Fach Französisch angefertigt, so kann sie wahlweise in deutscher oder französischer Sprache abgefasst werden. Die Verteidigung findet überwiegend in französischer Sprache statt. |
Informatik | Masterarbeit mit Verteidigung gemäß §23 der Allgemeinen Bestimmungen Die Masterarbeit kann auch in Form einer Gruppenarbeit zugelassen werden. |
Kunst | Masterarbeit ohne Verteidigung Die Masterarbeit kann auch mit einem kunstpraktischen Schwerpunkt erfolgen, sofern nicht die Bachelorarbeit bereits einen entsprechenden Schwerpunkt aufweist. Der Text, der das künstlerisch-gestalterische Projekt erläutert und der wiederum auf einen kunstwissenschaftlichen oder kunstdidaktischen Kontext verweist, soll einen Umfang von 50.000-75.000 Zeichen (entspricht etwa 20-30 Seiten) haben. |
Maschinenbautechnik | Masterarbeit mit Verteidigung gemäß §23 der Allgemeinen Bestimmungen |
Mathematik | Masterarbeit ohne Verteidigung |
Pädagogik | Masterarbeit ohne Verteidigung |
Philosophie/ Praktische Philosophie | Masterarbeit mit Verteidigung gemäß §23 der Allgemeinen Bestimmungen |
Physik | Masterarbeit mit Verteidigung gemäß §23 der Allgemeinen Bestimmungen |
Religionslehre, evangelisch | Masterarbeit ohne Verteidigung |
Religionslehre, islamisch | Masterarbeit mit Verteidigung gemäß §23 der Allgemeinen Bestimmungen |
Religionslehre, katholisch | Einschreibung in den M.Ed. vor WiSe 22/23: Masterarbeit mit Verteidigung Einschreibung in den M.Ed. nach WiSe 22/23: Masterarbeit ohne Verteidigung |
Sozialpädagogik | Masterarbeit ohne Verteidigung |
Spanisch | Masterarbeit mit Verteidigung Wird die Masterarbeit im Fach Spanisch angefertigt, so kann sie wahlweise in deutscher oder spanischer Sprache abgefasst werden. Die Verteidigung findet überwiegend in spanischer Sprache statt. |
Sport | Masterarbeit ohne Verteidigung |
Wirtschaftswissenschaft | Masterarbeit ohne Verteidigung |
Sollte eine Verteidigung der Masterarbeit gemäß den Besonderen Bestimmungen vorgesehen sein, entfallen 15 Leistungspunkte auf die Masterarbeit selbst und 3 Leistungspunkte auf die Verteidigung. In Fächern ohne Verteidigung entfallen 18 Leistungspunkte auf die Masterarbeit.
Fachspezifische Regelungen für die Masterarbeit (§ 43 Besondere Bestimmungen) | |
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Bildungswissenschaftliches Studium | Masterarbeit ohne Verteidigung |
Sprachliche Grundbildung | Masterarbeit mit Verteidigung gemäß §23 der Allgemeinen Bestimmungen |
Englisch | Masterarbeit mit Verteidigung Wird die Masterarbeit im Fach Englisch angefertigt, so wird sie in englischer Sprache abgefasst und die mündliche Verteidigung findet i.d.R. in englischer Sprache statt. In begründeten Fällen kann sie in deutscher Sprache verfasst werden und die mündliche Verteidigung in deutscher Sprache stattfinden. Die Entscheidung fällt der Prüfungsausschuss. Die zuständigen Fachvertreter*innen sind bei der Entscheidung zu hören. |
Förderschwerpunkt Emotionale und Soziale Entwicklung | Einschreibung in den M.Ed. vor WiSe 22/23: Masterarbeit mit Verteidigung Einschreibung in den M.Ed. nach WiSe 22/23: Masterarbeit ohne Verteidigung |
Förderschwerpunkt Lernen | Masterarbeit ohne Verteidigung |
Förderschwerpunkt Sprache | Masterarbeit ohne Verteidigung |
Kunst | Masterarbeit ohne Verteidigung Die Masterarbeit kann auch mit einem kunstpraktischen Schwerpunkt erfolgen, sofern nicht die Bachelorarbeit bereits einen entsprechenden Schwerpunkt aufweist. Der Text, der das künstlerisch-gestalterische Projekt erläutert und der wiederum auf einen kunstwissenschaftlichen oder kunstdidaktischen Kontext verweist, soll einen Umfang von 50.000-75.000 Zeichen (entspricht etwa 20-30 Seiten) haben. |
Mathematische Grundbildung | Masterarbeit ohne Verteidigung |
Musik | Masterarbeit mit Verteidigung |
Natur- und Gesellschaftswissenschaften | Masterarbeit ohne Verteidigung |
Religionslehre, evangelisch | Masterarbeit ohne Verteidigung |
Religionslehre, katholisch | Einschreibung in den M.Ed. vor WiSe 22/23: Masterarbeit mit Verteidigung Einschreibung in den M.Ed. nach WiSe 22/23: Masterarbeit ohne Verteidigung |
Sport | Masterarbeit ohne Verteidigung |
Sollte eine Verteidigung der Masterarbeit gemäß den Besonderen Bestimmungen vorgesehen sein, entfallen 15 Leistungspunkte auf die Masterarbeit selbst und 3 Leistungspunkte auf die Verteidigung. In Fächern ohne Verteidigung entfallen 18 Leistungspunkte auf die Masterarbeit.