Lehramt an Gym­nas­i­en und Ges­amtschu­len (GyGe)

Das Gymnasium (Sek. I und II) in NRW bietet Schüler*innen einen direkten Weg zum Abitur. Die Gesamtschule ist in NRW eine Schule des längeren gemeinsamen Lernens, in der Laufbahnentscheidungen lange offen gehalten werden. Im Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen (GyGe) wird besonderes Augenmerk auf fachwissenschaftliche Inhalte sowie auf die Vermittlung einer vertieften allgemeinen Bildung gelegt. Zu den Aufgaben der Lehrkräfte in dieser Schulform gehört z. B., die Schüler*innen zur Auseinandersetzung mit komplexen Problemstellungen sowie zu abstrahierendem, analysierendem und kritischem Denken anzuleiten. Die Ausbildung zur Lehrkraft für das Lehramt GyGe umfasst den Bachelor (of Education), den Master of Education und den Vorbereitungsdienst. Hier finden Sie Informationen zu den Studienelementen und zum Fächerangebot im Lehramt GyGe an der Universität Paderborn. Wenn Sie Informationen zum Vorbereitungsdienst und/oder zur Einstellung in den Schuldienst suchen, lesen Sie auf dieser Seite weiter.

Chemie

Deutsch

Eng­lisch

Ernährungslehre

Fran­zös­isch

Geschichte

In­form­atik

Kunst

Math­em­atik

Mu­sik

Päd­ago­gik

Philo­soph­ie/ Prakt­ische Philo­soph­ie

Physik

Psy­cho­lo­gie

Re­li­gionslehre, evan­gel­isch

Re­li­gionslehre, is­lamisch

Re­li­gionslehre, kath­ol­isch

Span­isch

Sport

Tech­nik

  • Studienbeginn B.Ed.: ab WiSe 2024/25 (Einschreibungen im WiSe)
  • Studienbeginn M.Ed.: ab WiSe 2025/26 (Einschreibungen im WiSe & SoSe)
  • nicht mit Ernährungslehre, Kunst, Musik, Pädagogik, Psychologie und Sport kombinierbar
  • Informationen zum Fach im B.Ed.

Wirtschaft

Fach­spezi­fis­che In­form­a­tion­en

Fachspezifische Sprachanforderungen im Lehramt GyGe

Kenntnisse in Latein auf dem Niveau eines Kleinen Latinums

Diese Kenntnisse müssen bis zur Zulassung zur Bachelorarbeit nachgewiesen werden. Für den Master of Education sind sie Zulassungsvoraussetzung.

Die Universität bietet Kurse an, in denen fehlende Fremdsprachenkenntnisse nachträglich erworben werden können. Über das Kursangebot erkundigen Sie sich bitte auf der Homepage des Zentrums für Sprachlehre (ZfS).

Der Nachweis des Kleinen Latinums oder von Kenntnissen in Latein auf dem Niveau eines Kleinen Latinums kann nur wie folgt erbracht werden:

  • Abgangs- oder Abschlusszeugnis: Das Kleine Latinum wird als schulischer Abschluss bei ausreichenden Leistungen in Latein in der Regel bereits ein Schuljahr vor der Vergabe des eigentlichen Latinums erworben.

  • Absolvieren einer Prüfung Kleines Latinum bei der zuständigen Bezirksregierung gemäß der "Ordnung der Erweiterungsprüfungen zum Abiturzeugnis in Lateinisch, Griechisch, Hebräisch" (RdErl. des Kultusministeriums vom 02.04.1985 in der Fassung vom 03.05.2016). Diese Möglichkeit der Prüfung des Kleinen Latinums ist vom Ministerium für Schule und Bildung (MSB) für 2016 neu eingerichtet worden. Informationen zum Kleinen Latinum finden Sie auf den Internetseiten der Bezirksregierung Detmold. Vorbereitende Kurse können wie bisher u.a. am Zentrum für Sprachlehre der Universität Paderborn absolviert werden.

  • Absolvieren einer universitätsinternen Prüfung am Zentrum für Sprachlehre der Universität Paderborn. Weitere Informationen finden Sie hier.

Kooperationsstudiengang mit der Hochschule für Musik Detmold

Das Studium für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen mit dem Unterrichtsfach Musik sowie einem weiteren Fach findet an der Hochschule für Musik Detmold (HfM Detmold) und an der Universität Paderborn statt. Eine Einschreibung ist an beiden Institutionen erforderlich. Sie entscheiden, wo Sie sich als Ersthörer*in und wo als Zweithörer*in einschreiben.

Bewerbung

Für das Unterrichtsfach Musik für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen bewerben Sie sich an der Hochschule für Musik Detmold. Für das Unterrichtsfach nach Wahl bewerben Sie sich an der Universität Paderborn. Hierbei sind Termine und Fristen zu beachten.

 

Studienaufbau

Studienort

Bachelor-Phase

Master-Phase

Unterrichtsfach Musik
Vor Beginn des Studiums muss eine Eignungsprüfung abgelegt werden.

HfM Detmold

72 LP

27 LP

Unterrichtsfach nach Wahl im Rahmen der Kombinationsmöglichkeiten


Universität Paderborn

72 LP

27 LP

Bildungswissenschaften

HfM Detmold/

Universität Paderborn

18 LP

23 LP

Deutsch für Schülerinnen und Schüler mit Zuwanderungsgeschichte (DSSZ)

Universität Paderborn

6 LP

-

Praxissemester

 

-

25 LP

Bachelor-/ Masterarbeit

 

12 LP

18 LP

Summe der Leistungspunkte

 

180 LP

120 LP

 

Fachspezifische Sprachanforderungen im Lehramt GyGe

Kenntnisse in Latein auf dem Niveau eines Kleinen Latinums oder Kenntnisse in Griechisch (Graecum)

Diese Kenntnisse müssen bis zur Zulassung zur Bachelorarbeit nachgewiesen werden. Für den Master of Education sind sie Zulassungsvoraussetzung.

Die Universität bietet Kurse an, in denen fehlende Fremdsprachenkenntnisse nachträglich erworben werden können. Über das Kursangebot erkundigen Sie sich bitte auf der Homepage des Zentrums für Sprachlehre (ZfS).

Der Nachweis des Kleinen Latinums oder von Kenntnissen in Latein auf dem Niveau eines Kleinen Latinums kann nur wie folgt erbracht werden:

  • Abgangs- oder Abschlusszeugnis: Das Kleine Latinum wird als schulischer Abschluss bei ausreichenden Leistungen in Latein in der Regel bereits ein Schuljahr vor der Vergabe des eigentlichen Latinums erworben.

  • Absolvieren einer Prüfung Kleines Latinum bei der zuständigen Bezirksregierung gemäß der "Ordnung der Erweiterungsprüfungen zum Abiturzeugnis in Lateinisch, Griechisch, Hebräisch" (RdErl. des Kultusministeriums vom 02.04.1985 in der Fassung vom 03.05.2016). Diese Möglichkeit der Prüfung des Kleinen Latinums ist vom Ministerium für Schule und Bildung (MSB) für 2016 neu eingerichtet worden. Informationen zum Kleinen Latinum finden Sie auf den Internetseiten der Bezirksregierung Detmold. Vorbereitende Kurse können wie bisher u.a. am Zentrum für Sprachlehre der Universität Paderborn absolviert werden.

  • Absolvieren einer universitätsinternen Prüfung am Zentrum für Sprachlehre der Universität Paderborn. Weitere Informationen finden Sie hier.

Fachspezifische Sprachanforderungen im Lehramt GyGe

Kenntnisse in Griechisch auf dem Niveau des Graecums und wahlweise in Hebräisch auf dem Niveau des Hebraicums oder in Latein auf dem Niveau des Kleinen Latinums

Diese Kenntnisse müssen bis zur Zulassung zur Bachelorarbeit nachgewiesen werden. Das Graecum oder Kleine Latinum bzw. Hebraicum kann im Bachelor-Studiengang durch den Nachweis einer anderen Fremdsprache ersetzt werden. Dieser Ersatz gilt nicht für die Zulassung zum Master of Education.

Die Universität bietet Kurse an, in denen fehlende Fremdsprachenkenntnisse nachträglich erworben werden können. Über das Kursangebot erkundigen Sie sich bitte auf der Homepage des Zentrums für Sprachlehre (ZfS).

Der Nachweis des Kleinen Latinums oder von Kenntnissen in Latein auf dem Niveau eines Kleinen Latinums kann nur wie folgt erbracht werden:

  • Abgangs- oder Abschlusszeugnis: Das Kleine Latinum wird als schulischer Abschluss bei ausreichenden Leistungen in Latein in der Regel bereits ein Schuljahr vor der Vergabe des eigentlichen Latinums erworben.

  • Absolvieren einer Prüfung Kleines Latinum bei der zuständigen Bezirksregierung gemäß der "Ordnung der Erweiterungsprüfungen zum Abiturzeugnis in Lateinisch, Griechisch, Hebräisch" (RdErl. des Kultusministeriums vom 02.04.1985 in der Fassung vom 03.05.2016). Diese Möglichkeit der Prüfung des Kleinen Latinums ist vom Ministerium für Schule und Bildung (MSB) für 2016 neu eingerichtet worden. Informationen zum Kleinen Latinum finden Sie auf den Internetseiten der Bezirksregierung Detmold. Vorbereitende Kurse können wie bisher u.a. am Zentrum für Sprachlehre der Universität Paderborn absolviert werden.

  • Absolvieren einer universitätsinternen Prüfung am Zentrum für Sprachlehre der Universität Paderborn. Weitere Informationen finden Sie hier.

Fachspezifische Sprachanforderungen im Lehramt GyGe

Kenntnisse in Latein auf dem Niveau des Kleinen Latinums sowie Grundkenntnisse im Biblischen Griechisch und in Hebräisch

Die Kenntnisse in Latein auf dem Niveau eines Kleinen Latinums müssen bis zur Zulassung zur Bachelorarbeit nachgewiesen werden.
Für die Zulassung zum Master of Education (M.Ed.) sind zusätzlich Grundkenntnisse im Biblischen Griechisch und in Hebräisch nachzuweisen.

Die Universität bietet Kurse an, in denen fehlende Fremdsprachenkenntnisse nachträglich erworben werden können. Über das Kursangebot erkundigen Sie sich bitte auf der Homepage des Zentrums für Sprachlehre (ZfS).

Der Nachweis des Kleinen Latinums oder von Kenntnissen in Latein auf dem Niveau eines Kleinen Latinums kann nur wie folgt erbracht werden:

  • Abgangs- oder Abschlusszeugnis: Das Kleine Latinum wird als schulischer Abschluss bei ausreichenden Leistungen in Latein in der Regel bereits ein Schuljahr vor der Vergabe des eigentlichen Latinums erworben.

  • Absolvieren einer Prüfung Kleines Latinum bei der zuständigen Bezirksregierung gemäß der "Ordnung der Erweiterungsprüfungen zum Abiturzeugnis in Lateinisch, Griechisch, Hebräisch" (RdErl. des Kultusministeriums vom 02.04.1985 in der Fassung vom 03.05.2016). Diese Möglichkeit der Prüfung des Kleinen Latinums ist vom Ministerium für Schule und Bildung (MSB) für 2016 neu eingerichtet worden. Informationen zum Kleinen Latinum finden Sie auf den Internetseiten der Bezirksregierung Detmold. Vorbereitende Kurse können u.a. am Zentrum für Sprachlehre der Universität Paderborn absolviert werden.

  • Absolvieren einer universitätsinternen Prüfung am Zentrum für Sprachlehre der Universität Paderborn. Weitere Informationen finden Sie hier.