Vorbereit­ungs- und Schul­dienst

In den Beruf als Lehrer*in führen verschiedene Wege. Der Regelweg führt über den Bachelor und Master of Education (erste Phase der Lehrkräftebildung) sowie über den sich anschließenden Vorbereitungsdienst (zweite Phase der Lehrkräftebildung). Darüber hinaus gibt es unterschiedliche Arten des Seiteneinstiegs (Berufsbegleitender Vorbereitungsdienst nach OBAS, Pädagogische Einführung in den Schuldienst, berufsintegriertes Masterstudium mit begleitender dreijähriger Tätigkeit als Lehrkraft etc.). Auf dieser Seite finden Sie erste Informationen zu den Wegen, die in den Schuldienst führen.

 

 

Infoveranstaltung zum Vorbereitungsdienst in NRW

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Einstellung in den Schuldienst

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Anerkennung von Lehramtsprüfungen und Lehramtsbefähigungen aus anderen Bundesländern oder dem Ausland

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Seiteneinstieg in den Schuldienst

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Einstellungstermin

Einstellungstermin für alle Lehrämter in NRW ist der 01. Mai oder der 01. November eines Jahres. Ausbildungsbehörde ist die Bezirksregierung. Sie weist die Lehramtsanwärter*innen den Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung (ZfsL) des Landes zu. Verantwortung für die Ausbildung tragen die ZfsL und die Schulen.

Bewerbung

Informationen zum Bewerbungs- und Einstellungsverfahren sowie zu den Ausbildungsstandorten finden Sie auf SEVON. Die Bewerbung kann ab dem Zeitpunkt erfolgen, zu dem Sie absehen können, dass Sie Ihr Masterstudium rechtzeitig beenden werden, auch wenn zu dem Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht alle Leistungen abgeschlossen sind. Für bestimmte Unterlagen (z. B. das M.Ed.-Zeugnis) gibt es eine Nachreichfrist (vgl. SEVON). Sie können bis zu vier Ortswünsche (ZfsL) angeben. Die für Sie zuständige Bezirksregierung ist die, in deren Bezirk Ihr erster Ortswunsch liegt.

Dauer

Der Vorbereitungsdienst (VD) dauert i. d. R. 18 Monate. Mit der Einstellung in den VD werden die Lehramtsanwärter*innen in das Beamtenverhältnis auf Widerruf berufen. Über die bestandene Staatsprüfung wird ein Zeugnis ausgestellt, in dem das Lehramt und die Fächer der Ausbildung benannt werden. Dieses berechtigt zur Bewerbung in den Schuldienst.

Krankenversicherung

Während des Vorbereitungsdienstes sind Lehramtsanwärter*innen "beihilfeberechtigt", d. h. das Land bezahlt die Hälfte aller anfallenden Gesundheitskosten. Die andere Hälfte muss durch eine private Krankenversicherung geregelt werden.

Gute Bewerbungschancen bestehen für die MINT-Fächer und die technischen Fachrichtungen. Auch für andere Schulformen und Fächer bestehen je nach regionalem Bedarf gute Einstellungsmöglichkeiten im Seiteneinstieg. Entscheidend ist die Öffnung für den Seiteneinstieg in der Stellenausschreibung der Schule.

Generell kann zwischen dem Berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst (OBAS) und Pädagogischer Einführung (PE) unterschieden werden. Interessent*innen bwerben sich hierfür unter www.lois.nrw.de.

Weitere Informationen und Einstellungsprognosen finden sich auf den Seiten des Schulministeriums NRW.
 

Berufsbegleitender Vorbereitungsdienst (OBAS)

An der berufsbegleitenden Ausbildung kann teilnehmen, wer

  1. einen an einer Universität erworbenen Hochschulabschluss nachweist, der auf einer Regelstudienzeit von insgesamt mindestens sieben Semestern beruht und keinen Zugang zu einem Vorbereitungsdienst nach § 5 Lehrerausbildungsgesetz eröffnet,
  2. eine mindestens zweijährige Berufstätigkeit oder eine mindestens zweijährige Betreuung eines minderjährigen Kindes nach Abschluss des Hochschulstudiums nachweisen kann,
  3. die für die Unterrichts- und Erziehungstätigkeit erforderlichen deutschen Sprachkenntnisse besitzt und
  4. im Rahmen eines Auswahlverfahrens mit positiver Prognose über den Ausbildungserfolg in den Schuldienst des Landes Nordrhein-Westfalen im Tarifbeschäftigungsverhältnis eingestellt wurde.

Die Ausbildung umfasst 24 Monate. Sie schließt mit der Staatsprüfung und dem Erwerb der Lehramtsbefähigung ab. Mit Bestehen der Staatsprüfung werden diese Lehrkräfte in ein Dauerbeschäftigungsverhältnis, bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen ins Beamtenverhältnis, übernommen. Die Verordnung findet sich hier.

Die Informationsbroschüre vom Land NRW findet sich hier.
 

Pädagogische Einführung (PE) in den Schuldienst

Sofern die Voraussetzungen für eine Teilnahme an dem berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst nicht erfüllt sind, kann eine Einstellung in Verbindung mit der einjährigen Pädagogischen Einführung (PE) in Frage kommen.

Für Einstellungen in Verbindung mit der Teilnahme an der PE kommen Personen in Frage, aus deren Hochschulstudium sich lediglich ein Unterrichtsfach oder eine berufliche Fachrichtung ergibt.

Nach Abschluss der PE kann eine dauerhafte Übernahme in den Schuldienst des Landes als Tarifbeschäftigte erfolgen; der Erwerb einer Lehramtsbefähigung ist damit nicht verbunden.

Vertretungsstellen können auch an Personen ohne lehramtsbezogene Ausbildung vergeben werden. Zu diesem Personenkreis zählen

  • Hochschulabsolvent*innen mit lehramtsbezogenem Abschluss, die für den Schuldienst geeignet sind
  • Studierende, insbesondere Lehramtsstudierende, die für den Schuldienst geeignet sind
  • Hochschulabsolvent*innen ohne lehramtsbezogenen Abschluss, die für den Schuldienst geeignet sind
  • Personen mit abgeschlossener Berufsausbildung ohne Lehramtsbefähigung, die für den Schuldienst geeignet sind
  • Nebenberuflich tätige Personen ohne Lehramtsbefähigung, die für den Schuldienst geeignet sind

Interessenten bewerben sich auf Vertretungsstellen unter www.verena.nrw.de

Als Alternative zu den hier gelisteten Formen des Seiteneinstiegs gibt es den Regelweg in den Beruf der Lehrkraft, der vorsieht, dass die Lehramtsbefähigung durch den Abschluss des Bachelor (of Education), des Master of Education und des anschließenden Vorbereitungsdienstes erlangt wird.

Durch ein Anerkennungsverfahren können ggf. bisherige Leistungen berücksichtigt und der Workload des Studiums reduziert werden. Hierzu berät Sie gerne die PLAZ – Professional School of Education: