Prü­fung­sausschuss

Die PLAZ – Professional School of Education und die Fakultäten wirken bei der Bildung des Gemeinsamen Prüfungsausschusses für alle Lehramtsstudiengänge zusammen. Der Prüfungsausschuss ist zuständig für

  • die Organisation der Prüfungen und die Überwachung ihrer Durchführung,
  • die Einhaltung der Prüfungsordnung und die Beachtung der für die Durchführung der Prüfungen beschlossenen Verfahrensregelungen,
  • die Entscheidungen über Widersprüche gegen in Prüfungsverfahren getroffene Entscheidungen,
  • die Abfassung eines jährlichen Berichts an den Zentrumsrat und die Fakultätsräte über die Entwicklung der Prüfungen und Studienzeiten,
  • die weiteren durch die entsprechende Prüfungsordnung dem Prüfungsausschuss ausdrücklich zugewiesenen Aufgaben,
  • die Anerkennung von bisher erbrachten Leistungen.

Der Prüfungsausschuss achtet darauf, dass die Bestimmungen der Prüfungsordnung eingehalten werden. Er entscheidet in allen Prüfungsfragen, so z.B. über Widersprüche gegen in Prüfungsverfahren getroffene Entscheidungen.

Zusam­menset­zung

Prof. Dr. Bardo Herzig (Vorsitzender)

als Vertreter der Fakultät für Kulturwissenschaften
(Vertretung: Prof. Dr. Sebastian Franke)

Prof. Dr. Sabine Fech­ner (Stellver­tre­tende Vorsitzende)

als Vertreterin der Fakultät für Naturwissenschaften
(Vertretung: Prof. Dr. Claudia Tenberge)

Prof. Dr. Marc Beut­ner

als Vertreter der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften
(Vertretung: Prof. Dr. Tobias Jenert)

Prof. Dr.-Ing. Gunter Kullmer

als Vertreter der Fakultät für Maschinenbau
(Vertretung: Prof. Dr. Walter Sextro)

Prof. Dr. Uta Häsel-Weide

als Vertreterin der Fakultät für Elektrotechnik, Informatik und Mathematik
(Vertretung: Prof. Dr. Julia Bruns)

An­dreas Bolte

als Vertreter der PLAZ - Professional School of Education/ Fakultät für Kulturwissenschaften
(Vertretung: Tanja Rotärmel)

Melissa Dölken

als studentische Vertreterin
(Vertretung: Hannah Nittka)

Luca Maurice Jotzo

als studentischer Vertreter
(Vertretung: Svenja Kronsbein)

An­lauf­s­tel­len

Allge­meine Fra­gen

Wenden Sie sich gerne an

Nachteil­sausgleich

Die Beratung zu Anträgen auf Nachteilsausgleich findet durch das Studiengangsmanagement statt. Ein Antrag ist an den Prüfungsausschuss zu richten und im Zentralen Prüfungssekretariat einzureichen.

Wider­spruch

Die Beratung zu Widerspruchsverfahren findet durch das Studiengangsmanagement statt. Der Widerspruch ist an den Prüfungsausschuss zu richten und im Zentralen Prüfungssekretariat einzureichen.