Erweiterungsstudium

Sie möchten Ihr reguläres Lehramtsstudium um ein zusätzliches Unterrichtsfach/ einen Lernbereich/ eine berufliche Fachrichtung/ eine sonderpädagogische Fachrichtung erweitern? An der Universität Paderborn ist das Studium eines Erweiterungsfaches möglich. Auf dieser Seite finden Sie alle notwendigen Informationen zu diesem Thema; von der Bewerbung bis zur Zeugnisausstellung. Bei weiteren Fragen melden Sie sich gerne bei der Beratung der PLAZ - Professional School.

Vor der Einschreibung ist ein Beratungsgespräch mit dem*der Fachberater*in des Erweiterungsfaches zu führen. Vereinbaren Sie frühzeitig (am besten in der Vorlesungszeit) einen Termin. Interessierte bringen zu diesem Gespräch das Formular für die vorgesehene Bescheinigung mit. Die Bescheinigung ist nach erfolgreicher Bewerbung innerhalb der Bewerbungsfristen über PAUL zusammen mit den Einschreibungsunterlagen im Studierendensekretariat innerhalb der jeweiligen Frist einzureichen.

Für das Erweiterungsstudium sind folgende Zugangsvoraussetzungen zu erbringen:

  • Einschreibung an der Universität Paderborn in den Bachelorstudiengang des jeweiligen Lehramts (ab dem 2. Studiengangsemester möglich) oder
  • Einschreibung an der Universität Paderborn in den Masterstudiengang des jeweiligen Lehramts oder
  • Abgeschlossenes Lehramtsstudium (M.Ed. oder 1. Staatsexamen)

Neben diesen Voraussetzungen gelten die Zugangsvoraussetzungen für das jeweilige Fach, wie Sprachvoraussetzungen, Eignungsprüfungen etc.

Die Sprachkenntnisse in den Fächern Geschichte, Evangelische Religionslehre, Katholische Religionslehre und Philosophie des Lehramts an Gymnasien und Gesamtschulen müssen, abweichend von den Besonderen Bestimmungen, für den Zugang zum Erweiterungsstudium nachgewiesen werden. Dies gilt nicht für Bewerber*innen mit abgeschlossenem Lehramtsstudium. Hier sind die o. g. Sprachkenntnisse bis zum Abschluss des Erweiterungsstudiums nachzuweisen.

Es können jeweils nur Fächer (Lernbereiche/ Unterrichtsfächer/ berufliche Fachrichtungen/ sonderpädagogische Fachrichtungen) gewählt werden, die im studierten/absolvierten Lehramt angeboten werden. Fächer der Liste, die zulassungsfrei und mit offen gekennzeichnet sind, können im Bachelor und Master im Rahmen eines Erweiterungsstudiums studiert werden. Das gewählte Fach im Erweiterungsstudium muss in allen Fachsemestern zulassungsfrei sein. Dies gilt nicht für Bewerber*innen mit abgeschlossenem Lehramtsstudium. Bewerber*innen mit abgeschlossenem Lehramtsstudium können sich in Absprache mit dem Studierendensekretariat über die Zweitstudiumsquote auch für zulassungsbeschränkte Fächer bewerben.

Hinweis: Seit dem Wintersemester 2021/22 kann auch das Fach Wirtschaft im Rahmen eines Erweiterungsstudiums im Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen studiert werden. Das Erweiterungsfach Wirtschaft befindet sich in der Akkreditierungsphase. Informationen zu diesem Fach finden Sie auf dieser Seite.

Der Umfang entspricht der Leistungspunktezahl eines vollen Fachs im entsprechenden Lehramtsstudiengang. Grundsätzlich sind ein Bachelor- und ein Masterstudium zu absolvieren. Studienumfang und Erweiterungsprüfung (Prüfungsleistungen/Qualifizierte Teilnahmen/Studienleistungen) ergeben sich aus den Besonderen Bestimmungen des gewählten Fachs.*

Die Bachelor-/Masterarbeit kann nicht im Rahmen des Erweiterungsstudiums angefertigt werden.

Zusätzliche Praxisphasen entfallen im Erweiterungsstudium. Allerdings umfasst das Studium der Unterrichtsfächer Englisch, Französisch und Spanisch einen Auslandsaufenthalt von mindestens dreimonatiger Dauer in einem entsprechenden Land der Zielsprache. 

* Das Zeitfensterkonzept gilt nicht für das Erweiterungsfach; das bedeutet, dass keine Überschneidungsfreiheit zwischen den Pflichtveranstaltungen des Erweiterungsfaches und den Pflichtveranstaltungen des „regulären“ Studienganges garantiert wird/werden kann.

Der Abschluss (Zeugniserstellung) erfolgt jeweils nach Abschluss des B.Ed. bzw. des M.Ed. Das Zeugnis über das Erweiterungsstudium ist jeweils nur in Verbindung mit dem Zeugnis über den erfolgreichen Abschluss des "regulären" Studiengangs gültig.

Erst mit dem Abschluss des Faches als Erweiterung des M.Ed. sind die fachlichen Voraussetzungen für die Lehrbefähigung in einem weiteren Fach gegeben. Damit ist das Fach den anderen studierten Unterrichtsfächern für das Lehramt gleichgestellt und kann eines der Fächer im Vorbereitungsdienst sein.