Forschung­s­pro­jekte

Für Forschungsprojekte unter der Leitung von Mitgliedern der Hochschule empfehlen wir das Einholen eines Ethikvotums. Ethikvoten sind für die Durchführung von Forschungsprojekten in der empirischen Bildungsforschung grundsätzlich nicht verpflichtend erforderlich, werden aber zunehmend von Drittmittelgebern und einschlägigen Journalen gefordert. Auch können Sie ein Ethikvotum einholen, wenn Sie selbst Bedenken hinsichtlich der Erfüllung ethischer Richtlinien haben (z.B. im Fall von Dual-Use).

Auch ohne die Einholung eines Ethikvotum muss ethisches Handeln (siehe z.B. Ethik-Kodex DGfE) und Datenschutz in den Forschungsprojekten an der UPB gewährleistet sein.

Die Erstellung von Ethikvoten übernimmt an der UPB fakultäts- und bereichsübergreifend die zentrale Ethik-Kommission. Grundlage der Prüfung durch die Ethik-Kommission ist die Richtlinie der DGPs (Kapitel 7, S.22 ff.). Der Antrag zur Erstellung eines Ethikvotum enthält eine Checkliste und ggf. – etwa bei Studien mit Minderjährigen – eine vertiefte Erläuterung zum Umgang mit ethisch bedenklichen Anteilen (gelbe Felder).

Die Ethik-Kommission ist für Wissenschaftler*innen der UPB zuständig. Anträge von Doktorandinnen bzw. Studierenden im Rahmen von Abschlussarbeiten (Forschungsarbeiten) können nur gemeinsam mit den Betreuer*innen eingereicht werden.

Rückwirkende Ethikvoten sind nicht möglich.