Der Masterstudiengang Wirtschaftspädagogik - Lehramt an Berufskollegs hat folgende Zugangsvoraussetzungen:
- Zeugnis der Hochschulreife (allgemeine oder einschlägig fachgebundene)
oder nach Maßgabe einer Rechtsverordnung das Zeugnis der Fachhochschulreife oder einer durch Rechtsvorschrift oder von der zuständigen staatlichen Stelle als gleichwertig anerkannten Vorbildungsnachweis oder die Voraussetzungen der Bildungsausländerhochschulzugangsverordnung erfüllt
- Studienabschluss, der folgende Voraussetzungen erfüllt:
- den Abschluss in einem Bachelorstudiengang der Wirtschaftswissenschaften an der Universität Paderborn, oder in einem gleichwertigen oder vergleichbaren forschungsorientierten Studiengang der Wirtschaftswissenschaften oder in einem einschlägigen Studiengang,
- die Kenntnis einer Fremdsprache gemäß § 11 LZV Absatz 1 (der Nachweis der fremdsprachlichen Kenntnisse kann bis zur Zulassung der Masterarbeit nachgeholt werden).
- Der Studienabschluss muss folgende Studieninhalte beinhalten:
- Fachwissenschaft und Fachdidaktik in der großen beruflichen Fachrichtung Wirtschaftswissenschaften im Umfang von mindestens 113 LP inklusive fachdidaktischer Anteile im Umfang von mindestens 8 LP
- Fachwissenschaft und Fachdidaktik in der kleinen beruflichen Fachrichtung im Umfang von mindestens 33 LP inklusive fachdidaktischer Anteile im Umfang von bis zu 8 LP
- Bildungswissenschaften/Berufspädagogik im Umfang von mindestens 18 LP inklusive eines Berufsfeldpraktikums und eines Eignungs- und Orientierungspraktikums. Beachten Sie hier § 12 Lehrerausbildungsgesetz (LABG) und § 7 Lehramtszugangsverordnung (LZV).
- Deutsch für Schülerinnen und Schüler mit Zuwanderungsgeschichte (DaZ) im Umfang von 6 LP
- Bachelorarbeit im Umfang von mindestens 10 LP (Die LP der Bachelorarbeit werden nicht bei den anderen Studienanteilen berücksichtigt.)
Fehlen Leistungspunkte in den beruflichen Fachrichtungen oder in den Bildungswissenschaften im Umfang von bis zu 3 LP, so können diese durch LP aus den beruflichen Fachrichtungen, den Bildungswissenschaften oder der Bachelorarbeit ersetzt werden. Die Vorgaben für die fachdidaktischen Anteile und etwaige vom Prüfungsausschuss erteilte Auflagen bleiben hiervon unberührt. Die Feststellung über das Vorliegen der Studienanteile trifft der Prüfungsausschuss.
Fehlen Studienanteile im Umfang von bis zu 30 Leistungspunkten, wird die Einschreibung mit der Auflage verbunden, diese Studienanteile bis zur Anmeldung zur Masterarbeit nachzuholen und nachzuweisen (vorläufiger Zugang). Die Leistungen sind zusätzlich zum Studienvolumen zu erbringen. Fehlen Studienanteile im Umfang von mehr als 30 Leistungspunkten, kann keine Einschreibung erfolgen.
Der Studienabschluss muss mit einer Gesamtnote von mindestens 2,7 bzw. der äquivalenten ausländischen Abschlussnote erfolgt sein oder die*der Bewerber*in muss zu den ersten 35 vom Hundert aller Prüfungsabsolvent*innen gehören, die die Prüfung abgeschlossen haben. Dabei sind entweder alle entsprechenden Prüfungen des Abschlusssemesters sowie des vorhergehenden Semesters oder alle entsprechenden Prüfungen der beiden vorhergehenden Semester zugrunde zu legen. (Vgl. § 4 (7) 2. c) Besondere Bestimmungen)
Hinweis: Bis zur Zulassung zur Masterarbeit muss die Kenntnis einer Fremdsprache nachgewiesen werden. Dies geschieht i.d.R. durch die Hochschulzugangsberechtigung. Informationen hierzu finden Sie hier.