Stu­den­ti­sche Ab­schluss­a­r­bei­ten

Studentische Abschlussarbeiten (z.B. Bachelor- oder Masterarbeiten, Hausarbeiten) haben als Bestandteil des Studiums eine besondere Rolle. Sie werden in der Regel nur von wenigen Personen gelesen und auch selten öffentlich zugänglich gemacht. Wenn für studentische Abschlussarbeiten in der Bildungsforschung empirische Daten erhoben oder ausgewertet werden, muss natürlich ebenfalls forschungsethischen Prinzipien gefolgt werden (siehe Checkliste). Dies sollte in der Betreuung sichergestellt werden.

Dies bedeutet bspw., dass auch bei Abschlussarbeiten eine informierte Einwilligung eingeholt werden muss und den Teilnehmenden deutlich gemacht werden muss, wie mit Ihren Angaben weitergearbeitet wird. Studentische Abschlussarbeiten erfordern allerdings kein Ethikvotum. Wenn Ergebnisse von studentischen Abschlussarbeiten in anderen Kontexten ebenfalls weiterverendet werden sollen, etwa als Teil eines größeren Forschungsprojekts, oder anderweitig veröffentlicht werden (z.B. als Vortrag auf einer wissenschaftlichen Konferenz), dann müssen die Teilnehmenden vor der Datenerhebung auch über diese Nutzungszwecke aufgeklärt werden. Dies sollte bei der Planung von Abschlussarbeiten schon im Vorfeld beachtet werden. In diesem Kontext wäre es evtl. sinnvoll, ein Ethikvotum einzuholen. Dies müssen allerdings die Betreuenden der Arbeit und nicht die Studierenden entscheiden und umsetzen.

Pro­jek­te im Pra­xis­se­mes­ter

In den Lehramtsstudiengängen führen die Studierenden im Praxissemester des Masterstudiums kleine Forschungsprojekte selbst durch. Für diese Projekte müssen keine Ethikvoten eingeholt werden, aber natürlich ebenfalls die forschungsethischen Prinzipien bspw. zur Einwilligung und zur Freiwilligkeit von Teilnahmen beachtet werden (siehe Checkliste). Je nach Ziel und Inhalt eines Projekts können Bedingungen vorliegen, in denen auf eine explizite Einwilligung verzichtet werden kann (siehe Beispielszenarien).

Dies sicherzustellen, ist Aufgabe der betreuenden Dozierenden. So sollten bspw. auch von Studierenden entwickelte Befragungsinstrumente oder Leitfäden zumindest dahingehend geprüft werden, inwiefern die erhobenen Informationen alle überhaupt notwendig sind und inwiefern sensible Aspekte betroffen sind (z.B. Sozialbeziehungen im Klassenverband). Für die Verwendung von in studentischen Forschungsprojekten im Praxissemester erhobenen Daten in anderen Kontexten sind die Anforderungen analog zu studentischen Abschlussarbeiten.