Leistungsanmeldung und -abmeldung
Zu den Leistungen (d.h. Prüfungsleistungen, Studienleistungen bzw. qualifizierten Teilnahmen) müssen Sie sich im Paderborner Assistenzsystem für Universität und Lehre anmelden (PAUL). Weitere Informationen und Hilfestellungen zur Leistungsan- und -abmeldung finden Sie auf folgender Seite.
Folgende Hinweise sind unbedingt zu beachten:
- Kontrollieren Sie innerhalb der Anmeldephase, ob Sie sich zu allen Leistungen angemeldet haben! Melden Sie sich fristgerecht zu allen Leistungen an, die Sie ggf. im Semester absolvieren möchten. Sie können sich noch bis 1 Woche vor Prüfungstermin von den Prüfungsleistungen abmelden, die Sie doch nicht ablegen möchten. Sollten Sie sich nach Ablauf der Anmeldephase für eine weitere Leistung entscheiden, ist dies dann nicht mehr möglich. (Achtung: Im WiSe 2022/23 ist aufgrund der Corona-VO eine Abmeldung bis zwei Tage vor Prüfungstermin möglich. Da sich die Bedingungen in der Lehre weitgehend normalisiert haben, wird die Freiversuchsregel nicht mehr fortgeführt.)
- Auch zum 2. Prüfungstermin ist eine gesonderte Anmeldung erforderlich.
- Bei Problemen mit der Anmeldung zu einzelnen Leistungen melden Sie sich umgehend innerhalb der Anmeldephase bei der zuständigen Sachbearbeiterin im Zentralen Prüfungssekretariat. Informationen zum Lehrveranstaltungsmanagement finden Sie hier.
- Ohne vorliegende Anmeldung sind Sie nicht berechtigt, an der Leistung teilzunehmen.
- Nach Ablauf der Anmeldephase ist keine Anmeldung zu einer Leistung mehr möglich.
Anmeldung der Leistungen über PAUL in den Lehramtsstudiengängen Bachelor/Master
Hier finden Sie die Leistungssanmeldephasen gestaffelt nach Fächern.
Die hier genannten Zeiträume wurden auf Grundlage des akademischen Kalenders von der Universität Paderborn festgelegt und gelten für die Anmeldung aller Leistungen, d.h. sowohl für die Anmeldung von Prüfungsleistungen als auch von Studienleistungen bzw. qualifizierten Teilnahmen. Verbindlich sind die Fristen auf der offiziellen Seite der Universität Paderborn.
Hinweise zur Abmeldung von Prüfungsleistungen
- Abmeldung von Klausuren oder mündlichen Prüfungen
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Eine Abmeldung von Klausuren oder mündlichen Prüfungen kann bis spätestens eine Woche vor dem jeweiligen Prüfungstermin ohne Angabe von Gründen vorgenommen werden.
- Abmeldung von sportpraktischen Prüfungen
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Eine Abmeldung von sportpraktischen Prüfungen kann bis spätestens eine Woche vor Beginn des Prüfungszeitraumes ohne Angabe von Gründen vorgenommen werden. Der Prüfungszeitraum stellt dabei einen Zeitraum von ca. zwei Wochen dar und wird mit der Festlegung der Prüfungsbedingungen bekannt gegeben.
- Abmeldung von weiteren Formen von Prüfungsleistungen
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Eine Abmeldung von weiteren Formen der Leistungserbringung (schriftliche Hausarbeiten, Portfolios, Protokolle, Hausarbeiten, Seminarpapiere, Projekt- oder Praxisarbeiten, Kolloquien u. a.) kann bis spätestens eine Woche vor dem jeweiligen Prüfungstermin bzw. Abgabetermin (z.B. bei schriftlichen Hausarbeiten oder Portfolios) ohne Angabe von Gründen vorgenommen werden. Für einzelne Prüfungen kann der Prüfungsausschuss im Benehmen mit der bzw. dem Prüfenden eine andere Abmeldefrist festlegen. In einem solchen Fall wird dies mit der Festlegung der Prüfungsbedingungen bekannt gegeben.
Eine Abmeldung von Prüfungsleistungen im Rahmen der oben genannten Abmeldefristen erfolgt in der Regel über PAUL. Sollte eine Abmeldung innerhalb der Abmeldefristen über PAUL nicht möglich sein, so erfolgt die Abmeldung schriftlich innerhalb der Abmeldefrist bei den zuständigen Sachbearbeiter*innen im Zentralen Prüfungssekretariat.
Hinweise zum Rücktritt von einer Prüfungsleistung
Gemäß den Bestimmungen der Prüfungsordnungen ist ein Rücktritt von einer Prüfung innerhalb der Woche vor dem jeweiligen Prüfungstermin nur dann zulässig, wenn hierfür triftige Gründe vorliegen. Die für den Rücktritt geltend gemachten Gründe müssen beim Zentralen Prüfungssekretariat unverzüglich, spätestens aber fünf Werktage nach dem jeweiligen Prüfungstermin, schriftlich angezeigt und glaubhaft gemacht werden. Bitte beachten Sie, dass Samstage als Werktage gelten. Weitere Informationen zum Rücktritt von einer Prüfung sowie einen Vordruck für das Ärztliche Attest finden Sie hier.