Hinweise zur Anmeldung von Leistungen

Zu Leistungen/Prüfungen (d. h. Prüfungsleistungen, Studienleistungen bzw. qualifizierten Teilnahmen) müssen Sie sich im Paderborner Assistenzsystem für Universität und Lehre anmelden (PAUL).

  • Kontrollieren Sie innerhalb der Prüfungsanmeldephase in PAUL (unter Prüfungsverwaltung > Meine Prüfungen), ob Sie sich zu allen Leistungen angemeldet haben! Melden Sie sich fristgerecht zu allen Leistungen an, die Sie ggf. im Semester absolvieren möchten. Nach Ablauf der Anmeldephase sind keine Anmeldungen zu Leistungen mehr möglich.
  • Hier finden Sie eine detaillierte Übersicht der Leistungsanmeldephasen.
  • Auch zum zweiten Prüfungstermin ist eine gesonderte Anmeldung erforderlich.
  • Bei Problemen mit der Anmeldung zu einzelnen Leistungen melden Sie sich umgehend innerhalb der Anmeldephase bei dem Zentralen Prüfungssekretariat.
  • Ohne vorliegende Anmeldung sind Sie nicht berechtigt, an der Leistung teilzunehmen.
  • Einige Modulabschlussprüfungen setzen eine Anmeldung zu einer gleichnamigen Lehrveranstaltung während der Lehrveranstaltungsanmeldephase und eine Prüfungsanmeldung während der Prüfungsanmeldephase voraus. (s. Video unten)

Hinweise zur Abmeldung von Leistungen

  • Eine Abmeldung von Prüfungen kann bis spätestens eine Woche vor dem jeweiligen Prüfungstermin in PAUL ohne Angabe von Gründen vorgenommen werden.
    Als Prüfungstermin gilt der jeweilige Termin der Prüfung (z.B. bei Klausuren, mündlichen Prüfungen) bzw. Abgabetermin (z.B. bei schriftlichen Hausarbeiten, Portfolioleistungen) bzw. Beginn des Prüfungszeitraums (bei sportpraktischen Prüfungen).
  • Sollte eine Abmeldung innerhalb der Abmeldefristen über PAUL nicht möglich sein, wenden Sie sich innerhalb der Abmeldefrist per Mail an das Zentralen Prüfungssekretariat.
  • Abweichende Abmeldefristen werden ggf. mit der Festlegung der Prüfungsbedingungen bekanntgegeben.

Unterstützungsangebote

Vorschaubild des Videos

Hinweise zum Rücktritt von einer Leistung

  • Gemäß den Bestimmungen der Prüfungsordnungen ist ein Rücktritt von einer Prüfung innerhalb der Woche vor dem jeweiligen Prüfungstermin nur dann zulässig, wenn hierfür triftige Gründe vorliegen.
  • Die für den Rücktritt geltend gemachten Gründe müssen beim Zentralen Prüfungssekretariat unverzüglich, spätestens aber fünf Werktage nach dem jeweiligen Prüfungstermin, schriftlich angezeigt und glaubhaft gemacht werden.
  • Bitte beachten Sie, dass Samstage als Werktage gelten.
  • Weitere Informationen zum Rücktritt von einer Prüfung sowie einen Vordruck für das Ärztliche Attest bei einem Rücktritt aus Krankheitsgründen finden Sie hier.
Das Bild zeigt einen Ausschnitt einer Tastatur, bei dem eine Taste durch eine rote Taste mit der Aufschrift contact us ersetzt ist.
  • Beratung zu allen prüfungsrelevanten Fragen des Studiums
  • Verwaltung der Studienleistungskonten (PAUL)
  • Bearbeitung von Rücktritten von Prüfungen aus Krankheitsgründen usw.

Hier finden Sie die Kontaktdaten des Zentralen Prüfungssekretariates (ZPS).